Zur B30-Umfahrung Meckenbeuren

Volker Mayer-Lay

28. Juli 2018

Nachdem das Regierungspräsidium Tübingen per Pressemitteilung den weiteren Verfahrensgang der B30-Planung mit der Umfahrung Meckenbeuren in die Öffentlichkeit gebracht hatte – ohne, dass dabei eine der drei im Raume stehenden Varianten bereits endgültig ausgeschlossen wurde – befasste sich der Kreisvorstand der CDU Bodenseekreis erneut mit den verschiedenen Optionen der Trassenführung. Mit CDU-Vertretern der Gemeinden Meckenbeuren und Tettnang sowie mit Landrat Lothar Wölfle wurden die Varianten „West“, „Mitte“ und „Ost“ näher betrachtet. Dabei wurde festgehalten, dass sich alle wesentlichen Gremien – also sowohl die Gemeinderäte von Meckenbeuren, Tettnang und auch Friedrichshafen als auch der Kreistag – für eine Präferenz der Variante West ausgesprochen hätten. Deren Hauptvorteil gegenüber der Trasse „Ost“ ist dabei auch für den CDU Kreisvorstand deren kürzere Strecke von rund 6 km, auf der täglich 40.000 Fahrzeuge erwartet werden. Die östlich von Meckenbeuren verlaufende Trasse würde bei 20 % mehr Verkehrswegen von Pkws somit eine deutlich höhere CO²-Belastung bedeuten. Darüber hinaus seien bei der Osttrasse wertvolle landwirtschaftliche Flächen betroffen, die für Sonderkulturen verwendet würden. Für die betroffenen Landwirte würde dies ernst zu nehmende Folgen haben, so die Meinung im Kreisvorstand. Landrat Lothar Wölfle stellte andererseits fest, dass mit der bislang weniger beliebten Osttrasse immerhin die Querspange Tettnang, die Verlegung der L 333 und eine Umfahrung von Liebenau mit beinhaltet wären. „Jede Trasse hat somit auch Vorteile“, so der Landrat.

In Anbetracht der momentanen Situation, dass aus Gründen des Artenschutzes am Ende des Planungsprozesses nur noch die Variante Ost übrig bleiben könnte, wurde die gesetzliche Situation deutlich hinterfragt. Einigkeit herrscht im CDU-Kreisvorstand dahingehend, dass der momentane Stellenwert gesetzlicher Bestimmungen zum Artenschutz in der Planungspraxis oft nicht mehr in Relation zu den gewichtigen planerischen Zielen stünde. „Selbstverständlich müssen jedem verantwortungsbewussten Bürger der Artenschutz und die Wahrung der artenschutzrechtlichen Normen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) am Herzen liegen“, so CDU-Kreisvorsitzender Volker Mayer-Lay. Dass jedoch die §§ 44 ff. BNatSchG absolute Verbotstatbestände darstellten, die überhaupt keine Abwägung zwischen einer im Zweifelsfall sogar rein abstrakten Gefahr für eine im Planungsgebiet vorhandene geschützte Art einerseits und konkreten Nachteilen des Menschen auf der anderen Seite zuließen, sei nur schwer nachvollziehbar, so Mayer-Lay weiter. Als beispielhaft für diesen Schiefstand der Planungspraxis wurde der Fall einer Ortsumfahrung in Sachsen besprochen: Hier wurde die Planung durch Bundesverwaltungsgerichtsurteil gestoppt, da nicht gewährleistet gewesen sei, dass die am Rande der Trasse lebenden Eidechsen sich nicht selbst auf die Straße begeben könnten und dort überfahren würden. „Man täte gut daran, diese gesetzliche Situation objektiv und ergebnisoffen auf den Prüfstand zu stellen“, so die einhellige Meinung der CDU Vorstandschaft. Der CDU Kreisvorstand sah es als dem Bürger schwer vermittelbar an, dass auch die B30-Planung bei Meckenbeuren durch bloße Feststellungen eines Gutachtens besiegelt werden könnte.

 

Foto(v.li.):Der Fraktionssprecher der Tettnanger CDU Gemeinderatsfraktion Manfred Ehrle, der CDU Kreisvorsitzende Volker Mayer-Lay, die stellv. Vorsitzende der CDU Meckenbeuren Edeltraut Feistner und der Landrat des Bodenseekreises Lothar Wölfle diskutieren die verschiedenen Trassenvarianten