Verbot der Einleitung von Mikroplastik in Trinkwasser

Admin

8. Februar 2021

Oktober 2013

Antrag A 3

Antragsteller: KV Bodenseekreis

Betreff: Einleitungsverbot von Mikro-Plastik ins Trinkwasser

Der Bezirksparteitag möge beschließen:

Die CDU Württemberg-Hohenzollern setzt sich dafür ein, dass sogenanntes „Mikro-Plastik“ in Kosmetikartikeln wie Gesichtspeelings oder Zahnpasta, in Weißmachern, in Scheuermitteln und in anderen Produkten, welche nach ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung in die Abwassersysteme abgeleitet werden, deutschland- und europaweit verboten werden. Der Bundesminister für Umwelt hat die bereits begonnenen Gespräche mit der solche Produkte herstellenden Industrie diesbezüglich baldmöglichst wieder aufzunehmen.

Begründung:

In einer Unmenge von Produkten werden kleinste Plastikpartikel, sogenanntes Mikroplastik, verwendet, obwohl unbedenkliche Alternativen hierfür verfügbar wären. Diese Partikel gelangen in das Abwasser, ohne, dass die gängigen Kläranlagen (welche über keine Mikrosiebe verfügen) diese herausfiltern können. Sie gelangen auf diese Weise in unsere Meere, Flüsse und Süßwasserseen – beispielsweise auch in den Trinkwasserspeicher Bodensee. Das Mikroplastik kann von der Natur nicht abgebaut werden, gelangt aber bereits durch die Aufnahme von Kleinstlebewesen von Anfang an in die Nahrungskette. Hierbei dramatisch ist, dass Mikroplastikpartikel Schadstoffe anziehen. Plastik hat eine besondere Eigenschaft, es wirkt wie ein Magnet auf Schwermetalle oder Dioxine. Auch diese mit Giftstoffen aufgeladen Partikel werden gefressen. Bei verschiedenen Fischen und Meerestierarten gibt es bereits Gewebefunde, die bestätigen, dass die belasteten Stoffe mit der Nahrung aufgenommen werden und dann in das Fettgewebe gelangen. Das Verbot ist dringend notwendig, denn es schützt – Unser Trinkwasser – Die Tier-, Fisch- und Pflanzenwelt der Seen und Meere – Den Menschen und Tiere an der „Spitze der Nahrungskette“