Rentensystem im Zeichen des demografischen Wandels

Admin

8. Februar 2021

November 2018

Antragsteller AK Soziales

Rentensystem im Zeichen des demografischen Wandels

Die CDU Deutschlands hat bis zur kommenden Bundestagswahl ein Gesamtkonzept, zumindest aber ein Maßnahmenpaket, zur Zukunft des Rentensystems – gerade für die Jahrzehnte nach 2025 hinaus – vorzulegen. Dabei sind folgende Möglichkeiten/Maßnahmen zu überprüfen:

1. Weitere Förderung zusätzlicher privater Vorsorge

2. Abbau der Nachteile von Familien in der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüber Kinderlosen (z.B. Beitragsentlastung in der Erziehungsphase)

3. a) Erhöhung des Renteneintrittsalters mit gleichzeitiger Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei körperlich stark belastender Tätigkeit und alternativ

b) Flexibilisierung des Renteneintritts nach dänischem Modell

4. Fortentwicklung der Maßnahmen gegen Altersarmut durch Aufhebung der Beschränkung der geltenden Freibetragsregelung und Ausweitung der Regelung auf alle Vorsorgeformen, insbesondere auch auf die gesetzliche Rente. Zusätzlich entsprechende Vergünstigungen für Hilfebedürftige.

Steigt die Zahl der Älteren in den kommenden Jahren so deutlich wie von vielen prognostiziert, wird dies enorme Auswirkungen auf die sozialen Sicherungssysteme haben. Vor der Bundestagswahl 2017 wurde vielfach das Fehlen eines Gesamtkonzepts für die Rente kritisiert. Darüber hinaus herrscht in der Bevölkerung Sorge wegen Altersarmut.

1. Mit der sogenannten „Riester-Rente“ wurde vor Jahren bereits die Möglichkeit geschaffen, privat für sich selbst zu sparen und dies vom Staat gefördert zu bekommen. Zu prüfen ist, ob hier weitere – sinnvolle – Möglichkeiten bestehen.

2. Zu kritisieren ist, dass Familien in der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüber Kinderlosen benachteiligt sind. Denn bei den Beiträgen für die sozialen Sicherungssysteme werden die geringeren finanziellen Möglichkeiten von Familien nicht berücksichtigt.

3. a) Umstrittene Altersgrenze 65: Als Weg, mit dem die Politik die Rentenversicherung zukunftsfest machen könnte, stehen längere Lebensarbeitszeiten zur Debatte. Nicht nur der Erfinder der „Rente mit 67“, der frühere Arbeitsminister Franz Müntefering, sondern zum Beispiel auch die Bundesbank und viele andere fordern eine Anhebung des gesetzlichen Rentenalters, auf bis zu 69 Jahre. Erhöhungen des gesetzlichen Renteneintrittsalters sind allerdings umstritten. Wer jahrzehntelang harte körperliche Arbeit verrichtet habe, könne nicht problemlos weitere Jahre arbeiten, ohne Gesundheitsschäden zu riskieren. Einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei den so genannten „Knochenjobs“ sollte daher Priorität eingeräumt werden, sonst bedeutet ein späterer Renteneintritt für viele Menschen lediglich eine verlängerte Arbeitslosigkeit.

b) Flexibler Renteneintritt in Dänemark: Neben einer weiteren Erhöhung der gesetzlichen Altersgrenze wird über eine Flexibilisierung des Renteneintritts diskutiert. Vorbild ist Dänemark: Hier kann jeder ab 60 in Rente gehen, bezieht dann aber eine deutlich reduzierte Rente. Für jedes Jahr Weiterarbeit erhöht sie sich, was auch die Motivationslage drastisch verändert: Statt den Rentenbeginn herbeizusehnen, fragen sich die Dänen jedes Jahr von neuem, ob sie nicht vielleicht doch noch ein Jahr länger arbeiten wollen. Dabei arbeiten sehr viele so, wie sie wollen, also oft in Teilzeit. Gleichzeitig haben die Dänen bereits verwirklicht, was die EU-Kommission von allen europäischen Ländern fordert. Sie passen die Lebensarbeitszeit regelmäßig der steigenden Lebenserwartung an. Steigt die Lebenserwartung, steigt das Renteneintrittsalter. So wird eine im Jahr 1974 geborene Dänin 2045 mit 71 Jahren in Rente gehen, ihre 1988 geborene Landsfrau allerdings dann erst im Jahr 2060 mit 72,5 Jahren. So bleibt die durchschnittliche Rentenbezugszeit fix, und zwar bei 14,5 Jahren.

4. Die von der Großen Koalition vereinbarte „Grundrente“ will Altersarmut bekämpfen und eine „Lebensleistung“ anerkennen. Wer sein Leben lang gearbeitet hat, soll, wenn sein Einkommen im Alter nicht reicht, mehr haben als nur die subsidiäre, von der Bedürftigkeit abhängige sozialhilferechtliche Grundsicherung. Kritisiert wird jedoch, das Konzept benachteilige diejenigen, die eine gesetzliche Rente beziehen, gegenüber denjenigen, die eine betriebliche oder private Rente erhalten. Das darf nicht sein. Die gerechte Fortentwicklung ist daher zu prüfen.