Reaktivierung von Kleinwasserkraftanlagen

Admin

8. Februar 2021

November 2011

Antrag A 3

Antragsteller: AK Energie &Umwelt der CDU Bodenseekreis

Betreff: Reaktivierung von Kleinwasserkraftanlagen

Der Kreisparteitag möge beschließen:

Die CDU Bodenseekreis und Ihre Mandatsträger setzen sich bei der Landesregierung BadenWürttembergs dafür ein, dass die für die Inbetriebnahme oder Reaktivierung von Kleinwasserkraftanlagen vorgeschriebenen Umweltauflagen – wie zum Beispiel Fischtreppen – anstatt im Vorfeld auch erst nachlaufend, bspw. im Zeitraum von fünf bis zehn Jahren, aus den erwirtschafteten Gewinnen verwirklicht werden können.

Begründung:

Baden-Württemberg ist ein Land der Wasserläufe. Allein im Bodenseekreis gibt es etwa 30 Standorte, an denen Kleinwasserkraftanlagen möglich sind oder bereits in früherer Zeit auch in Betrieb waren. Der alleinige Fokus der Grün-Roten Landesregierung auf die Windkraft wird den enormen Herausforderungen, die die Energiewende stellt, nicht gerecht. Eine Aktivierung oder Reaktivierung von Kleinwasserkraftwerken als rein regenerative Energiequellen ist stellenweise durchaus rentabel und als kleiner Beitrag zur Energiewende auch wünschenswert. Hohe Umweltauflagen tragen aber bisweilen dazu bei, dass diese grundlastfähigen, also durchweg produzierenden Energiequellen, nicht konsequent ausgeschöpft werden. Mit dem vorliegenden Vorschlag würde man gleich zwei umweltrelevante Ziele erreichen: Regenerative Stromerzeugung auf der einen Seite sowie die Schaffung von Durchlässigkeit der sowieso schon durch die Wehre der stillgelegten Anlagen versperrten Flussläufe für die Laichwanderungen der Fische.