Mobilfunk-G5 – Lizenzen und Roaming

Admin

4. Februar 2021

November 2018

Antrag A 12

Antragsteller: CDU Kreisvorstand in Zusammenarbeit mit KV Ravensburg

Betreff: Mobilfunk

Der Kreisparteitag möge beschließen:

1. Die Bundesregierung wird dazu aufgefordert, bei der anstehenden Ausschreibung der 5GLizenzen die Anbieter dazu zu verpflichten, für eine flächendeckende 5G-Netzabdeckung (100%) zu sorgen.

2. Bis diese flächendeckend realisiert ist, soll als Überbrückung das sogenannte InlandsRoaming wieder verpflichtend zur Verfügung stehen. Um dies für die Anbieter auch wirtschaftlich zu gestalten, sollen die Erlöse für den Bund ggf. geringer ausfallen.

Begründung: Schon allein das Mobiltelefonnetz ist im ländlichen Raum zum Teil ein reiner Flickenteppich. Es ist schon im Bodenseekreis nicht möglich während einer Autofahrt ein ununterbrochenes Telefonat zu führen. Für eine Hochtechnologieregion mit entsprechenden hier angesiedelten Weltunternehmen ein untragbarer Zustand. Die anstehende Versteigerung der 5G-Lizenzen könnte hier Abhilfe schaffen. Die freiwilligen Verpflichtungen der Mobilfunkunternehmen liefen in den letzten Jahren alle ins Leere. Daher muss die 100%ige flächendeckende Netzabdeckung mit 5G als sog. Daseinsvorsorge verpflichtend vorgeschrieben werden. Bis diese realisiert ist, muss das Inlands-Roaming wieder gesetzlich zur Verfügung stehen.