Kein Grünlandumbruchverbot

Admin

8. Februar 2021

November 2011

Antrag A 1

Antragsteller: AK Landwirtschaft der CDU Bodenseekreis

Betreff: Grünlandumbruchverbot

Unsere Landwirtschaft in Baden-Württemberg produziert unter den unterschiedlichsten topographischen Bedingungen. Die einmalige Vielfalt von unterschiedlichen Kulturarten, Betriebsformen und Bewirtschaftungsarten macht unsere Landschaft zu einer besonderen Kulturlandschaft. Die CDU hat sich immer für eine flächendeckende Landbewirtschaftung ausgesprochen und hierfür entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen. Die grün-rote Landesregierung lässt Handlungsspielräume ungenutzt und setzt auf ein gesetzliches generelles Grünlandumbruchverbot.

Deshalb möge Kreisparteitag beschließen:

Betriebliche Handlungsspielräume schützen und bewahren unsere Kulturlandschaft. Ein generelles Grünlandumbruchverbot lehnt die CDU deshalb ab. Die Abgeordneten der CDU werden aufgefordert, sich für eine sinnvolle Lösung einzusetzen. Begründung: Die Einführung der Drei-Felder-Wirtschaft mit ihrem Prinzip der Brache, der Selbstbegrünung, der darauf folgenden Umnutzung verbunden mit einem Wechsel der Kulturen hat sich seit Jahrhunderten bewährt. Gerade der Wechsel unterschiedlichster Kulturen ist Grundlage für eine große Artenvielfalt an Tieren und Pflanzen. Das von grün-rot beschlossene, generelle Grünlandumbruchverbot ist ein massiver Eingriff in das Eigentumsrecht und torpediert sinnvolle betriebliche Anpassungs- und Umstellungsprozesse. Unsere Landwirtschaft braucht verlässliche Rahmenbedingungen. Die von grün-rot beschlossene Planwirtschaft lehnen wir entschieden ab.