Kein Fracking am Bodensee

Admin

8. Februar 2021

Oktober 2013

Antrag A 1

Antragsteller: KV Bodenseekreis

Betreff: Fracking

Der Bezirksparteitag möge beschließen:

Die CDU Württemberg-Hohenzollern fordert die neue Bundesregierung auf, schnellstmöglich eine Gesetzesänderung zur Regelung des Fracking in Deutschland auf den Weg zu bringen. Darin muss mindestens enthalten sein: – Ausschluss von Fracking in Wasserschutzgebieten und in Einzugsgebieten von Trinkwasserversorgungen – Verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfungen bei Fracking-Anträgen – Beteiligung von Städten, Gemeinden, Landkreisen und anderen Trägern öffentlicher Belange wie in einem Planfeststellungsverfahren Begründung: Fracking ist eine Art, Gasvorkommen zu erschließen, die in Gesteinsformationen gebunden sind. Dabei wird in die Gesteinsschichten über Bohrlöcher ein „Chemiecocktail“ eingepresst, der die Gasvorkommen aufbricht und so förderbar macht. Vorteil dieser Methode ist, dass dadurch neue, bisher nicht erschließbare Gasvorkommen gefördert werden können. Nachteil ist aber, dass durch diese Methode unter anderem stark benzol- und quecksilberhaltiges Lagerstättenwasser entsteht. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen hat deshalb festgestellt, dass das Fracking keinen Beitrag zur Energiewende leisten kann. Fracking ist bislang nur unzureichend im Bundesberggesetz und in einzelnen Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes geregelt. Es bedarf einer umfassenden Regelung, die sowohl inhaltlich wie verfahrenstechnisch dem heutigen Standard entspricht. Die im Antrag genannten Vorgaben sind Mindestforderungen, die in einem von Bundesumweltminister Altmaier vor der Bundestagwahl eingebrachten Gesetzesentwurf enthalten waren. Der Entwurf ist vor allem am Widerstand der FDP gescheitert. Die CDU BW steht für das Ökosystem Bodensee. Die vergangenen 30 Jahre wurde der Bodensee unter CDU Landesregierungen wieder zu einem sauberen See, der Millionen Menschen als Trinkwasserspeicher dient. Dies wollen wir nicht durch Fracking gefährden