Für Nachtflüge von Rettungshelikoptern

Admin

8. Februar 2021

Oktober 2018

ANTRAG:

Die CDU Württemberg-Hohenzollern setzt sich dafür ein, dass Nachtflüge von Rettungshubschraubern keinen Einschränkungen aus Lärmschutzgründen unterliegen. Medizinische Hilfe muss Vorrang vor Lärmschutz haben. Die entsprechende Gesetzeslage ist umgehend zu korrigieren.

BEGRÜNDUNG:

1. Die DRF-Luftrettung am Zentralklinikum in Villingen-Schwenningen hat als bislang einziger Standort im Land Baden-Württemberg eine Betriebserlaubnis für 24 Stunden und damit die Nachtflugerlaubnis. Aus Lärmschutzgründen darf er im Schnitt nur 1,3 Mal pro Nacht ausrücken. Notärzte und Rettungsdienste fordern daher, mindestens einen weiteren Stützpunkt für Nachtflüge zu eröffnen. Geregelt wird dies im Rettungsplan des Landes. Diesen stellt das Innenministerium auf und beschreibt darin Anforderungen an Retter. Organisationen wie das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter und bei der Luftrettung die DRF oder der ADAC bewerben sich und bieten ihre Leistungen an. Die Kosten für die Einsätze rechnen diese mit den Krankenkassen ab. Das Stuttgarter Innenministerium hält aber derzeit Rettungswagen für zuverlässiger als Helikopter. Die derzeitige Regelung im Rettungsplan vermag nicht zu überzeugen: Für die Region BodenseeOberschwaben und das gesamte Südwürttemberg-Hohenzollern ist bei akuten Notfällen, bei denen es oftmals um Minuten geht, die Verfügbarkeit von Rettungshubschraubern in der Nacht weiterhin nicht zufriedenstellend. Rettungswagen bieten in diesen Fällen – aus reinen Zeitgründen – keine adäquate Alternative. Es ist nicht vermittelbar, dass Nachtflüge vom Ausland, also auch von der Schweiz aus, geflogen werden dürfen, jedoch nicht in lebensrettenden Fällen von Friedrichshafen aus. Auch im Hinblick darauf, dass andere Bundesländer deutlich flächendeckender Nachtflugstandorte für die Rettung anbieten und darüber hinaus Einsätze von Polizeihubschraubern diesen Einschränkungen nicht unterliegen. Der Standort Friedrichshafen mit seinem „Christoph 45“ bietet auch die besten Voraussetzungen für den wirtschaftlichen Betrieb, da die Einsatzzahlen hier sehr hoch sind. Der im Mai 2018 in Friedrichshafen neu angeschaffte 7 Millionen Euro teure Helikopter H135 bietet darüber hinaus die technischen Eigenschaften für den Nachteinsatz für Bodensee-Oberschwaben und das gesamte Südwürttemberg-Hohenzollern. Eine bislang praktizierte Einschränkung von Rettungsflügen aus Lärmschutzgründen hält einer sinnhaften Interessenabwägung – Leben gegen Ruhebedürfnis – nicht stand. Einsätze von Rettungskräften aller Art müssen Vorrang vor Lärmschutz genießen.