Für ein Familiensplitting

Admin

8. Februar 2021

Februar 2013

Antrag A 2

Antragsteller: Dr. Jörg Frankenreiter

Betreff: Aufnahme eines Familiensplittings ins CDU-Wahlprogramm für die Bundestagswahl

Der Kreisparteitag möge beschließen:

Die Bundes-CDU wird aufgefordert, die Forderung nach einem Familiensplitting in das Wahlprogramm für die anstehende Bundestagswahl aufzunehmen. Familiensplitting bedeutet, dass das Ehegattensplitting zugunsten eines Familiensplittings so verändert wird, dass steuerliche Vorteile erst ab Hinzukommen mindestens eines Kindes bis ins Rentenalter für alle eingetragenen Lebensgemeinschaften gelten. Begründung: Durch diese Änderung wären Schutz und Förderung der Familie gewährleistet. Die daraus resultierenden Steuermehreinnahmen könnten den Familien zugutekommen. Die genannte Regelung würde nicht nur die gleich- und verschiedengeschlechtlichen Lebensgemeinschaften „vor Kind“, sondern auch „mit Kind“ gleichstellen. Es könnten etwa auch gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften profitieren, die von Partnern mit Kindern (d.h. bei Vorhandensein von Kindern, etwa nach Scheidung oder Tod eines Elternteils) gegründet werden. (Adoptionen und Adoptionsrecht sind ausdrücklich nicht angesprochen.)

Empfehlung der Antragskommission: Annahme in geänderter Fassung