Datenübermittlung bei strafrechtlichen Ermittlungen

Admin

5. Februar 2021

November 2018

Antrag A 2

Antragsteller: AK Sicherheit, Polizei und Kommunales

Betreff: Datenübermittlung zwischen Polizeivollzugsdienst und Polizeibehörden im Bereich
des Strafrechts

Der Kreisparteitag möge beschließen:

– Landesregierung und Landtag werden aufgefordert, sich für eine Erleichterung der
Datenübermittlungsbefugnisse zwischen Polizeibehörden und Polizeivollzugsdienst im Bereich des
Strafrechts einzusetzen.
Begründung: Polizeibehörden und Polizeivollzugsdienst arbeiten in enger Abstimmung miteinander.
Im Bereich der Gefahrenabwehr existieren Ermächtigungsgrundlagen zur
Datenübermittlung, Im Bereich des Strafrechts existieren solche
Ermächtigungsgrundlagen hingegen nicht. Für Polizeibehörden ist die Kenntnis über
strafrechtlich relevante Vorgänge im Zuständigkeitsbereich jedoch nicht weniger
wichtig, um Gefahrenschwerpunkte zu erkennen und präventiv vorzubeugen. Aus
diesem Grund sollten die Datenübermittlungsbefugnisse zwischen beiden Behörden
verbessert werden.