Demonstrationen/Versammlungen vor dem innenpolitischen Hintergrund anderer Staaten

Admin

5. Februar 2021

Oktober 2016

CDU Bodenseekreis: Demonstrationen und Versammlungen, die thematisch vor dem reinen innenpolitischen Hintergrund anderer Staaten stattfinden müssen eingedämmt werden

Fragen zur Flüchtlingsproblematik, zur Migration und Integration standen bei der vergangenen Konferenz des CDU-Kreisvorstandes mit den CDU Ortsvorsitzenden im Vordergrund.  Dabei ging es auch um Demonstrationen, die thematisch vor reinem innenpolitischen Hintergrund von anderen Staaten stattfinden, wie beispielsweise die Demonstrationen im Juli, bei dem Veranstalter versuchten, einen ausländischen Politiker auf einer Großleinwand zuzuschalten.
Die CDU Bodenseekreis ist der Auffassung, dass solche Veranstaltungen im Rahmen der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten einzudämmen sind und bringt einen entsprechenden Antrag beim Bezirksparteitag ein.
Während die Versammlungsfreiheit aus Art. 8 des deutschen Grundgesetzes nur jedem deutschen Bürger zusteht, hat nach § 1 des Versammlungsgesetzes „jedermann“ das Recht, öffentliche Versammlungen und Aufzüge zu veranstalten und an solchen Veranstaltungen teilzunehmen, das hat der Rechtsanwalt Volker Mayer-Lay recherchiert. Selbiges ergebe sich aus Art. 11 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (ERMK). Es gebe also Bestimmungen, die auch Ausländern ein Versammlungsrecht auf deutschem Boden einräumen. Dies sei im Grundsatz auch richtig und werde von der CDU Bodenseekreis ausdrücklich begrüßt, so der Kreisvorstand und die Ortsvorsitzenden.
„Indes ist es nicht Sinn und Zweck dieser wichtigen Rechte,  dass auf deutschen Straßen mit steigender Tendenz ausländische Innenpolitik durch hier lebende Vertreter verschiedener Staaten, Religionen, Ethnien und diverser Minderheiten thematisiert wird“, so begründete Volker Mayer-Lay, stellvertretender Kreisvorsitzender der CDU Bodenseekreis den Antrag.
Die teleologische Auslegung der Versammlungsrechte ergebe keine Zweckrichtung für Kundgebungen ausländischer Staatsmänner und Staatsfrauen, genauso wenig sollten diese wichtigen Rechte eine Plattform für Aufstandsbewegungen von Minderheiten aus ausländischen Staaten bieten.
„Konflikte, die in anderen Staaten der Welt toben, können dadurch auf deutschen Straßen zu tätlichen Auseinandersetzungen rivalisierender Gruppen führen und bedingen eine erhöhte Polizeipräsenz mit den damit verbundenen Gefahren für die Beamten“, diese Gefahr sieht der Kreisvorsitzende Lothar Fritz. Darüber hinaus sei es nicht hinnehmbar, ausländischen Politikern im deutschen öffentlichen Raum abseits von offiziellen Staatsbesuchen – wie beispielsweise durch Videozuschaltung bei Versammlungen – schrankenlos eine Bühne zu gewähren, da diese dann jedem Staatschef der Welt im Grundsatz die Möglichkeit eröffnen würde, auch verfassungsfeindliche Gesinnungen zu verbreiten.

Paralleljustiz auf Grundlage der Scharia

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5. Februar 2021

Oktober 2016

CDU Bodenseekreis fordert Parallel-Justiz auf Grundlage der Scharia zu unterbinden

Fragen zur Flüchtlingsproblematik und zur Integration standen bei der vergangenen Konferenz des CDU-Kreisvorstandes mit den CDU Ortsvorsitzenden im Vordergrund.  Diskutiert wurden Überlegungen zu islamischen Schiedsinstanzen. Jegliche Formen von Parallel-Justiz auf Grundlage der Scharia müssen unterbunden werden, darin war sich die die CDU Bodenseekreis einig. Sie wird beim Bezirksparteitag einen entsprechenden Antrag einbringen.

Vor allem in einigen deutschen Großstädten gibt es sogenannte islamische „Friedensrichter“, formulierte Volker Mayer-Lay die Antragsbegründung. Unter Umgehung deutscher Gerichte würden durch diese Strafanzeigen und Verurteilungen vereitelt. Diese „Richter von Gottes Gnaden“ würden Probleme wie häusliche Gewalt innerfamiliär vor einem Imam lösen lassen. Es sei bekannt, dass die „Friedensrichter“ Ehestreitigkeiten gemäß der Scharia behandeln und regelmäßig den Männern Rückendeckung geben und die Frauen maßregeln. Hier gehe es im Namen des Islams um die Aufrechterhaltung patriarchaler Macht in der Ehe und um Machtkämpfe zwischen konkurrierenden arabischen oder türkisch-kurdischen Großfamilien.

Solche Schattenstrukturen sind nicht tolerierbar, stimmt der CDU-Kreisvorsitzende Lothar Fritz zu. Die Regeln der Scharia beispielsweise im Bereich des Familienrechts, der Kinderehe, der häuslichen Gewalt, des Strafrechts, der angedrohten Strafen stünden in weiteren Bereichen nicht nur im Disklang, sondern im krassen Widerspruch zum deutschen Grundgesetz und den darauf basierenden Gesetzen wie denen des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Strafgesetzbuches. Offizielle islamische Schiedsinstanzen, wie sie in Großbritannien bereits institutionalisiert worden sind, stehen einer konsequenten Alleinstellung der deutschen Justiz diametral entgegen und sind somit ausdrücklich abzulehnen, dem stimmte die CDU Versammlung einstimmig zu: Die aufklärerische und durch die historischen Besonderheiten Deutschlands in besonderem Maße differenzierende und weltweit beispielhafte deutsche Justiz und Gesetzgebung sind gegen rückwärtsgewandte Bestrebungen konsequent zu schützen.

PM 16-09, cuhl

Kundgebungen ausländischer Politiker

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5. Februar 2021

März 2017

CDU Bodenseekreis zu Kundgebungen ausländischer Politiker

Die CDU Bodenseekreis sieht sich durch die aktuelle Diskussion zum Versuch türkischer Politiker in Deutschland Kundgebungen abzuhalten, in ihrem Kurs bestätigt. Bereits beim Bezirksparteitag im vergangenen Oktober und auch beim Bundesparteitag der CDU Deutschlands im Dezember 2016 forderten die Christdemokraten vom Bodensee die Bundesregierung auf, Demonstrationen und Versammlungen auf deutschem Boden, die thematisch vor dem reinen innenpolitischen Hintergrund anderer Staaten stattfinden, im Rahmen der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten einzudämmen. Die entsprechenden Anträge wurden jeweils mit großer Mehrheit angenommen.
Volker Mayer-Lay, stellvertretender Kreisvorsitzender und Initiator des Antrages, stellte aufgrund der aktuellen Debatte fest: „Es ist nicht Sinn und Zweck unserer wichtigen Rechte zur Meinungs- und Versammlungs-freiheit, dass auf deutschem Boden mit steigender Tendenz ausländische Innenpolitik – mit teils sogar verfassungsfeindlichem Inhalt – thematisiert wird.
Es sei darüber hinaus nicht hinnehmbar, ausländischen Politikern im deutschen öffentlichen Raum abseits von offiziellen Staatsbesuchen schrankenlos eine Bühne zu gewähren, so Mayer-Lay weiter. Der Auftritt eines Ministers oder Staatschefs sei eben nicht der Auftritt eines Privatmannes, sondern eines Organes eines fremden Staates im Rahmen hoheitlicher Handlung, erklärt Mayer-Lay die Einordnung aus staats- und völkerrechtlicher Sicht: „Solche Handlungen haben auf dem Boden eines anderen Staates nicht stattzufinden.“
Die CDU Bodenseekreis hofft nun auf eine rasche bundesgesetzliche Regelung der Thematik, damit sich die betroffenen Kommunen auf eine klare Gesetzeslage und nicht auf bloße Hallennutzungsregelungen berufen können.

Für ein Polizeipräsidium in Ravensurg

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5. Februar 2021

März 2017

Die CDU Bodenseekreis begrüßt die Entscheidung, dass es nun doch ein Polizeipräsidium Ravensburg geben soll. „Diese Korrektur der seinerzeit durch Grün-Rot eingeführten Polizeireform in Baden-Württemberg ist dringend nötig und schon längst überfällig“, so der Kreisvorsitzende Lothar Fritz. Als 2014 die Polizeireform umgesetzt wurde gab es viel Unmut über den Zuschnitt des Polizeipräsidiums Konstanz. Die damaligen CDU- Landtagsabgeordneten der Region haben sich vehement gegen ein Polizeipräsidium mit Sitz in Konstanz ausgesprochen, eine Korrektur wie sie jetzt geplant ist, im Falle einer CDU- Regierungsbeteiligung in Aussicht gestellt und sehen sich in der jetzigen Entscheidung in ihrer Ablehnung bestätigt. Der Bodensee als natürliche Grenze zwischen den Landkreisen erschwere die Arbeit der Beamten, verursache lange Anfahrtswege bei Unfällen und schwäche den ländlichen Raum, so die CDU-Abgeordneten. Der Bodenseekreis und die Landkreise Ravensburg und Sigmaringen sollen nach dem Vorschlag des Lenkungskreises zur Evaluation der Polizeireform nun in einem neugeschaffenen Polizeipräsidium mit Sitz in Ravensburg verschmelzen. Jenseits des Sees sollen Tuttlingen und Konstanz ein neues Polizeipräsidium bilden. Die CDU Bodenseekreis hofft, dass die Vorschläge der Kommission auf positive Resonanz stoßen und im Mai im Landtag verabschiedet werden. Der Neuzuschnitt bedeutet eine Stärkung der Bodenseeregion und Oberschwabens sowie eine weitere Verbesserung der polizeilichen Arbeit in der Region.

Antrag zur erleichterten Videoüberwachung im öffentlichen Raum

Admin

5. Februar 2021

März 2018

Antrag A 9

Antragsteller: AK Sicherheit, Polizei und Kommunales

Betreff: Erleichterung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum

Der Kreisparteitag möge beschließen:

1. Landesregierung und Landtag werden aufgefordert, die verfassungsrechtlichen
Rahmenbedingungen für eine Videoüberwachung im öffentlichen Raum zu prüfen und die
rechtlichen Voraussetzungen für Videoüberwachungen im öffentlichen Raum durch die
Polizei, soweit verfassungsrechtlich zulässig, durch Beschluss eines entsprechenden Gesetzes
zu erleichtern.
2. Der CDU Kreisverband Bodenseekreis hat Beschlussvorschlag Nr. 1 bei einem der nächsten
Landesparteitage der CDU Baden-Württemberg einzubringen.

Begründung:
Videoüberwachungen spielen in der täglichen Praxis der Polizeibehörden und des
Polizeivollzugsdienstes eine nicht unerhebliche Rolle. Videoüberwachung kann einerseits
repressiv zur Strafverfolgung, aber auch präventiv zur Gefahrenabwehr eingesetzt
werden. Neben der Gefahrenabwehr für Personen ist Videoüberwachung ein sehr
geeignetes Mittel zum Objektschutz. Vandalismus kann auf andere Art und Weise kaum
geahndet werden. Die präventive Wirkung, also insbesondere die Abschreckungswirkung
von Videoüberwachungsanlagen, kann einerseits sowohl Objekte als auch Personen vor
Übergriffen schützen. Da Videoüberwachungsanlagen im öffentlichen Raum mit
Hinweistafeln zu kennzeichnen sind und der öffentliche Raum per se kein geschützter
Bereich für Privat- oder Intimsphäre sein kann, sind mit einer Videoüberwachung keine
erheblichen Eingriffe in die Persönlichkeitssphäre des einzelnen verbunden. Der einzelne
muss hier im Zuge einer verhältnismäßigen Abwägung gegenüber einer verbesserten
Gefahrenabwehr und Strafverfolgung zurückstehen.
Derzeit sind die gesetzlichen Voraussetzungen für Videoüberwachung so streng, dass sie
kaum in rechtlich zulässigem Maße praktiziert werden kann. Viele Städte und Gemeinden
setzen dennoch auf Videoüberwachung, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen
eigentlich nicht gegeben sind. Dadurch zeigt sich in der Praxis, dass der Bedarf vorhanden
ist. Der Gesetzgeber hat dem praktischen Bedarf entsprechend zu folgen und die
Anforderungen abzusenken.

Datenübermittlung bei strafrechtlichen Ermittlungen

Admin

5. Februar 2021

November 2018

Antrag A 2

Antragsteller: AK Sicherheit, Polizei und Kommunales

Betreff: Datenübermittlung zwischen Polizeivollzugsdienst und Polizeibehörden im Bereich
des Strafrechts

Der Kreisparteitag möge beschließen:

– Landesregierung und Landtag werden aufgefordert, sich für eine Erleichterung der
Datenübermittlungsbefugnisse zwischen Polizeibehörden und Polizeivollzugsdienst im Bereich des
Strafrechts einzusetzen.
Begründung: Polizeibehörden und Polizeivollzugsdienst arbeiten in enger Abstimmung miteinander.
Im Bereich der Gefahrenabwehr existieren Ermächtigungsgrundlagen zur
Datenübermittlung, Im Bereich des Strafrechts existieren solche
Ermächtigungsgrundlagen hingegen nicht. Für Polizeibehörden ist die Kenntnis über
strafrechtlich relevante Vorgänge im Zuständigkeitsbereich jedoch nicht weniger
wichtig, um Gefahrenschwerpunkte zu erkennen und präventiv vorzubeugen. Aus
diesem Grund sollten die Datenübermittlungsbefugnisse zwischen beiden Behörden
verbessert werden.