Beibehaltung des Fütterungsrechts für Wildtiere

Admin

8. Februar 2021

Juni 2014

Vorlage zu Tagesordnungspunkt 9 „Beratung der allgemeinen Anträge“ CDU Kreisparteitag am 06. Juni 2014 in TT-Laimnau

Antrag 1

Antragsteller: Arbeitskreis Ländlicher Raum und Verbraucherschutz / Wilfried Jerg

Betreff: Sachgerechte Fütterung von Wildtieren in Not muss erlaubt bleiben

Die CDU Bodenseekreis ist für die Beibehaltung eines Fütterungsrechts für Wildtiere in Not. Zusätzlich ist die sog. Kirrung als bewährtes Mittel der Hege praxistauglich auszugestalten. Wir bitten deshalb Herrn Ministerpräsident Kretschmann, das geplante Jagd- und Wildtiermanagementgesetz in der vorliegenden Form zu stoppen.

Begründung:

Die derzeitige Landesregierung von Baden-Württemberg plant ein neues Gesetz (Jagdund Wildtiermanagementgesetz), welches u.a. die Fütterung von Wildtieren grundsätzlich verbietet. Ein generelles Fütterungsverbot, sofern es aus tierschutzrechtlicher Sicht überhaupt zu verantworten wäre, begünstigt unerwünschte Wildschäden. Gerade die art- und wildbiologisch gerechte Fütterung hat große Erhaltungs-, Lenkungs- und Vermeidungsfunktion (Unfälle, Wildverbiss). So lassen sich in der Praxis Wildschäden durch eine zielgerichtete Fütterung erheblich vermindern bzw. gänzlich vermeiden. Dies führt zu einem fairen Interessensausgleich zwischen Grundstückseigentümer, Bewirtschafter, Forstverwaltung und dem zuständigen Jagdausübungsberechtigten. Der bisherige Gesetzesvorschlag missachtet in eklatanter Weise jegliche klimatischen Unterschiede. Während z.B. in Meersburg und Überlingen die Rehe im Winter genug zum Fressen finden können, sieht es auf dem Höchsten bei einer geschlossenen Schneedecke von über 30 cm schon anders aus. Die Ausgestaltung eines sach- und artgerechten Fütterungsrechts entspricht den Bedürfnissen der Tiere und ist Ausdruck unserer gelebten Verantwortung für die Schöpfung.