Kein Verbot von Verbrennungsfahrzeugen

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5. Februar 2021

Oktober 2016

CDU Bodenseekreis zum vorgeschlagenen Verbot von Verbrennungsfahrzeugen ab 2030

Die CDU Bodenseekreis  zeigt sich verwundert über die Idee der Grünen, ab 2030 keine Benzin- und Dieselautos mehr zulassen zu wollen. „Dies ist ein weiter Versuch der Grünen durch Verbote und Regelungen ideologische Politik durchzusetzen“, so der Vorsitzende der CDU Bodenseekreis Lothar Fritz. Statt die Bürger mit Regulierungswut auf Öko-Kurs zu zwingen, sei der Weg der Bundesregierung in Sachen E-Mobilität auf Anreize zu setzen und die Forschung und Entwicklung zu fördern der richtige Weg. Auch der Sprecher für Energie&Umwelt der Christdemokraten am Bodensee, Volker Mayer-Lay, hält den Vorstoß für nicht durchdacht: „Die 25 größten Seeschiffe der Welt stoßen jährlich mehr schädliche Schwefeloxide aus als alle etwa eine Milliarde Autos weltweit zusammen“, so Mayer-Lay. Hier sollte international schnellstens gehandelt werden, um die enorme Schwerölverbrennung auf den Weltmeeren einzudämmen. Unsere Bürger aber erneut zu bevormunden und dazu noch der deutschen Automobilindustrie schwere Fesseln anzulegen sei in Anbetracht der 60 Millionen PKW in Deutschland global gesehen nicht effektiv und darüber hinaus auch im Hinblick auf die vielen mit der Automobilindustrie in Zusammenhang stehenden Arbeitsplätze in Deutschland – gerade auch in der Bodenseeregion – wirtschaftlich nicht vertretbar. Auch die Tatsache, dass der Großteil der derzeitigen Stromproduktion in Deutschland noch aus Kohlekraftwerken stammt und die Energiewende noch Dekaden beanspruchen wird, zeige nach Ansicht der CDU Bodenseekreis auf, dass die Idee der Bündnisgrünen zu kurz gedacht ist.
PM 16-08, cuhl

Zur Bodenseegürtelbahn

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5. Februar 2021

Juli 2017

Die CDU Bodenseekreis will die Ausführungen der Pressemitteilung des SPD Bundestagskandidaten Leon Hahn zur Bodenseegürtelbahn nicht unkommentiert lassen. Einige Aussagen entsprechen nicht den Tatsachen, weshalb die CDU Bodenseekreis auch die Kritik an Bundestagsabgeordneten Lothar Riebsamen deutlich zurückweist. CDU Kreisvorsitzender Volker Mayer-Lay zeigt sich erschrocken über die „unsaubere Recherche, eines Bewerbers für den Bundestag“. Ihm ist wichtig, die Thematik nochmals verständlich für die Öffentlichkeit zu erläutern. Bei der Bodenseegürtelbahn von Radolfzell bis Friedrichshafen handelt es sich einzig und allein um Verbesserungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV), also mit Regionalbahnen und IRE-Zügen. Rechtlich für die Finanzierung des SPNV verantwortlich sind die Länder, die für Betrieb und Infrastrukturmaßnahmen jährlich Regionalisierungsmittel (882 Mio. € in 2017) erhalten. Zusätzlich steht für Infrastrukturmaßnahmen der Topf des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) zur Verfügung. Der Bundestagsabgeordnete Lothar Riebsamen weist auf den Unterschied zur Südbahn hin: „Bei der Südbahn ist es gelungen, die Elektrifizierung in den Bundesverkehrswegeplan aufzunehmen, nachdem Nutzen und Notwendigkeit auch für den Güterverkehr und die nationale und internationale Fernverkehrsanbindung nachgewiesen wurden. Für Ausbau und Elektrifizierung der Bodenseegürtelbahn hingegen, sei es nun Aufgabe des Landes, den positiven volkswirtschaftlichen Nutzen in der Region mit einem schlüssigen, vor Ort abgestimmten, Nahverkehrskonzept nachzuweisen. Erst dann kann eine Anmeldung der Maßnahme beim GVFG-Topf zum Erfolg geführt werden. Lothar Riebsamen betont, dass er sich selbstverständlich für Bundesmittel für die Bodenseegürtelbahn einsetzen werde, soweit hierzu geeignete und rechtlich mögliche Fördertöpfe bestehen und zuvor das Land Notwendigkeit und Nutzen förmlich nachweist. Leon Hahn verkennt die rechtlichen und politischen Sachverhalte: Seine Kritik an Riebsamen ist damit reine Augenwischerei und eben selbst nur Wahlkampfgetöse. „Der Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) hat Maßnahmen im GVFG (statt im Bundesverkehrsplan) auch für andere regionale Vorhaben, wie etwa die Elektrifizierung der Hochrheinbahn Basel – Schaffhausen, der oberen Höllentalbahn Neustadt-Donaueschingen oder der Regio-S-Bahn Freiburg unter der Prämisse angemeldet, dass es sich um Nahverkehrsvorhaben mit Zuständigkeit des Landes handelt“, erklärt der neue Kreisvorsitzende der CDU Bodenseekreis Volker Mayer-Lay. „Selbst für das Land besteht gar ein direkter Zusammenhang zwischen der Elektrifizierung der Hochrheinbahn und der Bodenseegürtelbahn, da so die schnellen und vom Land finanzierten Regionalverbindungen zwischen Basel, Singen und Friedrichshafen auch künftig umsteigefrei und elektrisch verkehren können. „Dass Hermann für die Bodenseegürtelbahn Mittel aus dem Bundesverkehrsplan erwartet, obwohl hier primär das Ziel einer S-Bahn und damit einer typischen Verbindung innerhalb von Verdichtungsräumen gesehen wird, ist daher wenig konsequent und schwer zu erklären“, so Mayer-Lay weiter. Der ständige Verweis auf den Bundesverkehrswegeplan ist damit nur als Ablenkungsmanöver von der eigenen Prioritätensetzung zu sehen. Die CDU Bodenseekreis fordert den Landesverkehrsminister auf, seine federführende Verantwortung für den SPNV wahrzunehmen. Gemeinsam mit Region, Landkreisen und Gemeinden habe er eine abgestimmte Gesamtkonzeption für den Schienennahverkehr am Bodensee als Grundlage für eine GVFG-Finanzierung zu präsentieren. Nicht unerwähnt bleiben soll, so Mayer-Lay abschließend, dass die CDU in nahezu allen Gemeinderäten und Kreistagen entlang der Bodenseegürtelbahn auch einer finanziellen Beteiligung der Kommunen bei Planung, Ausbau und Betrieb eines zukunftsfähigen Bahnangebotes zugestimmt hat.

Gegen Diesel-Fahrverbote

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5. Februar 2021

März 2018

Zur Vorbereitung des CDU-Kreisparteitages am 10.03.2018 um 10 Uhr in Laimnau, traf sich der Vorstand der CDU Bodenseekreis mit sämtlichen CDU-Ortvorsitzenden aus dem Verbandsgebiet. Bei der Sitzung in Uhldingen-Mühlhofen wurde auch das aktuelle Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur grundsätzlichen Zulässigkeit von Diesel-Fahrverbotenthematisiert. Hierbei vertritt die CDU im Bodenseekreis einhellig die Meinung, dass die betroffenen Kommunen Fahrverbote unter allen Umständen vermeiden müssten. „Bevor der einzelne Bürger, der sich zum Kauf eines Diesel-Fahrzeugs entschieden hat, in seinen Eigentumsrechten durch ein Fahrverbot eingeschränkt wird, müssen die betreffenden Kommunen erst einmal prüfen, welche Maßnahmen sie selbst ergreifen können,“ so der Kreisvorsitzende Volker Mayer-Lay. Bevor nicht der eigene ÖPNV und kommunale Fuhrparke auf Stickoxid-arme Fahrzeuge umgestellt worden sind, ist ein Eingriff in die Mobilität einzelner Bürger nicht im Ansatz vermittelbar, so Mayer-Lay weiter.

Der Kreisvorsitzende stellt auch die vorherrschenden Grenzwerte in Frage, nachdem an einem Arbeitsplatz eine erheblich höhere Stickstoffbelastung erlaubt ist, als auf Straßen. Laut CDU Bodenseekreis ist es bedauerlich, dass von Experten geäußerte Zweifel hier bislang ungehört blieben.

Auch die Rolle des für die Klagen verantwortlichen Vereins „Deutsche Umwelthilfe“ wird von Mayer-Lay hinterfragt, da auch Teile der asiatischen Automobilindustrie, die in den deutschen Markt drängt, Sponsoren des rein ideologischen Vereins sind.

Die CDU Bodenseekreis stärkt sowohl dem auf seine Dieselfahrzeuge angewiesenen Unternehmer, aber auch dem Privatbürger, der sich für ein CO²-armes Dieselfahrzeug entschieden hat, ausdrücklich den Rücken. Die deutsche Dieselindustrie soll auch in Zukunft ihre Führungsposition in Forschung und Entwicklung beibehalten. Der Diesel muss auch in Deutschland eine Zukunft haben.

Die CDU Bodenseekreis wird bei ihrem Kreisparteitag am 10. März unter anderem auch einen Antrag zu diesem Thema zur Beratung durch die Mitglieder einbringen.

Antrag: Bekenntnis zum Diesel, Überprüfung der kommunalen Bemühungen zur Einhaltung der NOx-Grenzwerte & Überprüfung der NOx-Grenzwerte und Messstellen

Admin

5. Februar 2021

März 2018

Antrag A

Antragsteller: Volker Mayer-Lay

Betreff: Der Kreisparteitag möge beschließen:

1. Die CDU im Bodenseekreis steht zur deutschen Dieseltechnik. Fahrverbote in deutschen
Städten sind grundsätzlich nicht akzeptabel.
2. Die von Stickoxid-Grenzwertüberschreitungen betroffenen Kommunen sind von der Bundesund jeweiligen Landesregierung anzuhalten, gemäß dem Urteil des BverwG vom 27.02.2018
sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, einen Eingriff in den Individualverkehr zu verhindern. Die
diesbezüglichen Bemühungen sind durch die Bundesregierung zu überwachen.
3. Die Bundesregierung wird aufgefordert, erneut die Sinnhaftigkeit der vorliegenden
Stickstoffgrenzwerte zu überprüfen und ggf. darauf hinzuwirken, die Grenzwerte
hochzusetzen.
4. Die Bundesregierung wird aufgefordert, zu überprüfen und dafür Sorge zu tragen, dass die
Abstandsvorschriften bei Schadstoffmessstellen eingehalten werden.

Begründung:

Bevor der einzelne Bürger, der sich zum Kauf eines Diesel-Fahrzeugs entschieden hat, oder auf
ihren Dieselfuhrpark angewiesene Unternehmen in ihren Eigentumsrechten durch ein
Fahrverbot eingeschränkt werden, müssen die betreffenden Kommunen alle möglichen
Maßnahmen selbst ergreifen, die die Einhaltung der Grenzwerte befördern und eine
Einschränkung des Individualverkehrs verhindern können. Nicht anders ist bei korrekter
Würdigung auch das Urteil des BVerwG vom 27.02.2018 zu verstehen. Bevor nicht der eigene
ÖPNV und kommunale Fuhrparke auf stickoxidarme Fahrzeuge umgestellt worden und
sämtliche anderen möglichen Maßnahmen ausgeschöpft sind, ist ein Eingriff in die Mobilität
einzelner Bürger nicht im Ansatz vermittelbar, darüber hinaus rechtswidrig.
Die deutsche Dieselindustrie soll auch in Zukunft ihre Führungsposition in Forschung und
Entwicklung beibehalten. Die Bemühungen des „Deutsche Umwelthilfe e.V.“ aus rein
ideologischen Gründen und dessen Sponsoren aus der asiatischen Automobilindustrie, den CO2-
armen deutschen Diesel vom Markt zu verdrängen, muss Einhalt geboten werden. Die Politik hat
sich weiterhin zur deutschen Dieseltechnik zu bekennen.
Auch die vorherrschenden Stickoxid-Grenzwerte sind nicht überzeugend. Nicht nur sind am
Arbeitsplatz erheblich höhere Stickstoffbelastungen erlaubt, als auf Straßen, was schon rein
denklogisch nicht überzeugend ist. Auch wurden Expertenseits bereits deutliche Zweifel an der
Sinnhaftigkeit der vorliegenden Grenzwerte geäußert. Eine Gesundheitsschädlichkeit der
Stickoxide ist laut Forschern erst im zweitausendfachen Bereich der Straßengrenzwerte zu
erwarten. Sollte sich dies bestätigen, sind die Grenzwerte hochzusetzen.
Hinzu kommt, dass Schadstoffmessstellen zum Teil nicht die vorgegebenen Abstände zu
Kreuzungen usw. einhalten, was erhöhte Messergebnisse zur Folge hat.

Mobilitätswende: Ideologiefrei und technologieoffen

Admin

5. Februar 2021

Juni 2018

Energieforum Elektromobilität – Der Weg als Ziel der Mobiltätswende

Elektromobilität war Thema des Vierten Energieforums am 18.06.2018 in Bermatingen auf Einladung der CDU Bodenseekreis mit ihrem AK Energie&Umwelt und dem Ortsverband Bermatingen. Kann die Mobilitätswende im Bodenseekreis gelingen? Impulse zu diesen Fragen gab ein kleine Ausstellung, verschiedene Impulsreferate und insbesondere das Podiumsgespräch mit dem Bundestagsabgeordneten Lothar Riebsamen, Dipl.-Ing. (FH) Stefan Kesenheimer von der IHK Bodensee-Oberschwaben und Amtsleiter Peter Neisecke Umweltschutzamt, Landratsamt Bodenseekreis unter der Moderation des Kreisvorsitzenden der CDU Bodenseekreis, Volker Mayer-Lay.

Dabei waren sich die Vertreter aus Politik, Industrie und Umweltschutz darüber einig, dass die Mobilitätswende – als Teil der Energiewende – wohl kein reiner Umstieg auf Elektromobilität sein wird. Technologieoffenheit und Ideologiefreiheit in einem unüberstürzten Prozess wurde allstimmig gefordert. Eine Mobilitätswende kann nur gelingen, wenn „der Weg das Ziel“ sei und konventionelle Antriebe zur Überbrückung unangetastet blieben.

Das Energieforum informierte über Themen wie Ladeinfrastruktur im Bodenseekreis, alternative Mobilitätsformen, technische Entwicklungen, Chancen und Probleme für Endverbraucher, Gewerbe und Industrie.

(Foto: v.l.n.r: Rico Goede, Kommunalberater EnBW / Volker Mayer-Lay, CDU Kreisvorsitzender / Stefan Kesenheimer, IHK Bodensee-Oberschwaben / Lothar Riebsamen, MdB / Peter Neisecke, Leiter Umweltschutzamt Bodenseekreis / Manuel Sailer, Anbieter von Elektro-Rollern / Carola Uhl, CDU Bermatingen)

Zur B30-Umfahrung Meckenbeuren

Admin

5. Februar 2021

Juli 2018

Nachdem das Regierungspräsidium Tübingen per Pressemitteilung den weiteren Verfahrensgang der B30-Planung mit der Umfahrung Meckenbeuren in die Öffentlichkeit gebracht hatte – ohne, dass dabei eine der drei im Raume stehenden Varianten bereits endgültig ausgeschlossen wurde – befasste sich der Kreisvorstand der CDU Bodenseekreis erneut mit den verschiedenen Optionen der Trassenführung. Mit CDU-Vertretern der Gemeinden Meckenbeuren und Tettnang sowie mit Landrat Lothar Wölfle wurden die Varianten „West“, „Mitte“ und „Ost“ näher betrachtet. Dabei wurde festgehalten, dass sich alle wesentlichen Gremien – also sowohl die Gemeinderäte von Meckenbeuren, Tettnang und auch Friedrichshafen als auch der Kreistag – für eine Präferenz der Variante West ausgesprochen hätten. Deren Hauptvorteil gegenüber der Trasse „Ost“ ist dabei auch für den CDU Kreisvorstand deren kürzere Strecke von rund 6 km, auf der täglich 40.000 Fahrzeuge erwartet werden. Die östlich von Meckenbeuren verlaufende Trasse würde bei 20 % mehr Verkehrswegen von Pkws somit eine deutlich höhere CO²-Belastung bedeuten. Darüber hinaus seien bei der Osttrasse wertvolle landwirtschaftliche Flächen betroffen, die für Sonderkulturen verwendet würden. Für die betroffenen Landwirte würde dies ernst zu nehmende Folgen haben, so die Meinung im Kreisvorstand. Landrat Lothar Wölfle stellte andererseits fest, dass mit der bislang weniger beliebten Osttrasse immerhin die Querspange Tettnang, die Verlegung der L 333 und eine Umfahrung von Liebenau mit beinhaltet wären. „Jede Trasse hat somit auch Vorteile“, so der Landrat.

In Anbetracht der momentanen Situation, dass aus Gründen des Artenschutzes am Ende des Planungsprozesses nur noch die Variante Ost übrig bleiben könnte, wurde die gesetzliche Situation deutlich hinterfragt. Einigkeit herrscht im CDU-Kreisvorstand dahingehend, dass der momentane Stellenwert gesetzlicher Bestimmungen zum Artenschutz in der Planungspraxis oft nicht mehr in Relation zu den gewichtigen planerischen Zielen stünde. „Selbstverständlich müssen jedem verantwortungsbewussten Bürger der Artenschutz und die Wahrung der artenschutzrechtlichen Normen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) am Herzen liegen“, so CDU-Kreisvorsitzender Volker Mayer-Lay. Dass jedoch die §§ 44 ff. BNatSchG absolute Verbotstatbestände darstellten, die überhaupt keine Abwägung zwischen einer im Zweifelsfall sogar rein abstrakten Gefahr für eine im Planungsgebiet vorhandene geschützte Art einerseits und konkreten Nachteilen des Menschen auf der anderen Seite zuließen, sei nur schwer nachvollziehbar, so Mayer-Lay weiter. Als beispielhaft für diesen Schiefstand der Planungspraxis wurde der Fall einer Ortsumfahrung in Sachsen besprochen: Hier wurde die Planung durch Bundesverwaltungsgerichtsurteil gestoppt, da nicht gewährleistet gewesen sei, dass die am Rande der Trasse lebenden Eidechsen sich nicht selbst auf die Straße begeben könnten und dort überfahren würden. „Man täte gut daran, diese gesetzliche Situation objektiv und ergebnisoffen auf den Prüfstand zu stellen“, so die einhellige Meinung der CDU Vorstandschaft. Der CDU Kreisvorstand sah es als dem Bürger schwer vermittelbar an, dass auch die B30-Planung bei Meckenbeuren durch bloße Feststellungen eines Gutachtens besiegelt werden könnte.

Foto(v.li.):Der Fraktionssprecher der Tettnanger CDU Gemeinderatsfraktion Manfred Ehrle, der CDU Kreisvorsitzende Volker Mayer-Lay, die stellv. Vorsitzende der CDU Meckenbeuren Edeltraut Feistner und der Landrat des Bodenseekreises Lothar Wölfle diskutieren die verschiedenen Trassenvarianten

Zur B31neu bei Überlingen

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5. Februar 2021

August 2018

CDU-Verkehrsausschuss besichtigt B31-Baustelle

Kreuzungsumbau bei Aufkirch muss noch überdacht werden – Anschluss Nußdorf soll zeitnah folgen.

Auf Einladung des CDU-Bezirksfachausschusses Verkehr und Infrastruktur und der CDU im Bodenseekreis haben Kommunalpolitiker und interessierte Teilnehmer die aktuellen Baumaßnahmen an der neuen B31-Umgehung von Überlingen besichtigt. Der Ausschussvorsitzende Christian Natterer aus Wangen konnte hierzu u.a. auch den CDU-Kreisvorsitzenden und Stadtrat Volker Mayer-Lay sowie den CDU-Landtagsabgeordneten Klaus Burger begrüßen. Die Vorstellung der Gesamtmaßnahme übernahmen die Herrn Kehrer und Mews von der Straßenbauabteilung des Regierungspräsidiums Tübingen. So beträgt die Länge der neuen Straße insgesamt 4,5 km bei einer neuen Straßenfläche von 60000 Quadratmetern. Insgesamt 12 Ingenieurbauwerke , davon 7 Brücken, 2 Stütz- und 3 Lärmschutzwände runden die Maßnahme ab. Die aktuellen Gesamtkosten betragen 34,4 Mio. €. Alle Teilnehmer bemerkten dass bereits die Eröffnung der ersten Kilometer im Juni eine erhebliche Entlastung für Autofahrer und Anwohner bringen. Momentan wird bis Ende 2019 noch an dem Anschluss an die alte B31 Richtung Meersburg gearbeitet.

Diskussionen gab es über den Umbau der alten B31 Anschlussstelle nahe Aufkirch, beim Helios Spital. Hier müsse man nochmals die Pläne überdenken, so Stadtrat Volker Mayer-Lay. Es mache wenig Sinn eine kreuzungsfreie und sichere Anschlussstelle zu einer Halb-Kreuzung umzubauen. Dies sei der Verkehrssicherheit nicht zuträglich. Planfeststellungsbeschluss hin oder her.

Auch der neue B31-Anschluss Nußdorf-West / Altbirnau wurde von den Überlinger Vertretern thematisiert. Volker Mayer-Lay und auch CDU-Fraktionschef Günter Hornstein wünschten sich auch hier eine möglichst baldige Fertigstellung, um das Maßnahmenpaket um Überlingen bis zur Landesgartenschau im Jahr 2020 insgesamt zu komplettieren. „Auch wir würden gerne in einem Zuge weitermachen“, so die Vertreter des Regierungspräsidiums, „eine Baustelle während dem Ausstellungsjahr darf es aber nicht geben, daher können wir noch nichts versprechen.“

Im Anschluss an die Besichtigung tagte noch das Gremium des Bezirksfachausschusses Verkehr. CDU-Kreisvorsitzender Volker Mayer-Lay und Christian Natterer, der auch CDU-Kreisvorsitzender und Kreisrat in Ravensburg ist, betonten dabei die Wichtigkeit der Straßenplanungen von B31, B30 und verschiedener Umgehungen auf Kreis- und Landesebene wie diejenigen um Markdorf und Bermatingen für die gesamte Region Bodensee-Oberschwaben. Auch wenn Landesverkehrsminister Hermann neuerdings alle Bundesstraßenprojekte im Bodenseekreis als vordringlich ansehe, so haben er und die Straßenbaubehörde in Tübingen trotzdem keinen Planer mehr als vorher zur Verfügung. So konnten von sieben seit 2017 ausgeschriebenen Stellen im Regierungspräsidium für die Abteilung Straßenbau, bis zum heutigen Tage, nur eine einzige neu besetzt werden. Dies sei für eine Zeitnahe bessere Anbindung des westlichen Bodenseekreises an die Region Oberschwaben nicht zuträglich, weshalb man auf weitere Planungskapazitäten hoffe.

Auf dem Bild zu sehen:  Freuen sich über die neue B31. v. li. CDU-Verkehrsexperte Jean-Christoph Thieke, CDU-Kreisvorsitzender Volker Mayer-Lay, Landtagsabgeordneter Klaus Burger und der Vorsitzende des Bezirksfachausschusses Verkehr Christian Natterer.

Für eine Landesförderung des Flughafen FN

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5. Februar 2021

September 2018

Land muss seiner Pflicht als Flughafen-Gesellschafter Nachkommen

Der CDU Kreisverband des Bodenseekreises fordert vom grünen Verkehrsministerium in Stuttgart nachdrücklich, dass das Land als Mitgesellschafter des Flughafens Friedrichshafen seinen Verpflichtungen nachkommt, sich an dem von den übrigen Gesellschaftern beschlossenen Darlehen seinem Gesellschafteranteil entsprechend mit knapp 1 Million € zu beteiligen.

Kreisvorsitzender Volker Mayer-Lay: „Wenn Minister Hermann sagt, der Flughafen Friedrichshafen sei vorrangig eine Aufgabe der Region, dann hat er recht. Die regionalen Gesellschafter tragen aber schon mit 94,26 % die Lasten, die verbleibenden 5,74 % sind dann jedoch Sache des Landes, weil das dem Miteigentumsanteil des Landes entspricht.“

Wie der Kreisverband in seiner Pressemitteilung schreibt, stand und steht die CDU seit Jahrzehnten – oft gegen Widerstand – auf der Ebene von Stadt-‚ Kreis- und Landespolitik hinter dem Flughafen, der z. B. von den CDU geführten Landesregierungen, sowie dem städtischen und dem Kreishaushalt bereits viele Millionen an gut investierten Förderhilfen bekam, bis hin zu einem Zuschuss von 5 Millionen €, den die letzte CDU geführte Landesregierung wenige Tage vor Übergabe der Amtsgeschäfte an die grün-rote Regierung im Mai 2011 nach Friedrichshafen überwies.

In die Koalitionsvereinbarung der jetzigen grün-schwarzen Landesregierung hat die CDU den Passus hineinverhandelt, dass in begründeten Einzelfällen einmalige Investitionsmittel aus dem Landeshaushalt gewährt werden können. Diese möglichen Förderzuschüsse kommen zu den Verpflichtungen des Landes als Gesellschafter noch hinzu. Für die CDU in Stadt, Kreis und Land ist klar, dass das Ministerium im nächsten Haushalt einen Betrag vorsehen muss und so ein Bekenntnis zum Flughafen Friedrichshafen ablegt, an dem das Land beteiligt ist, damit es gegebenenfalls auf Förderanträge der Regionalflughäfen positiv reagieren kann.

In diesem Sinne werden in wenigen Wochen Vertreter der CDU Kreistagsfraktion ein Gespräch in Stuttgart führen und umgekehrt werden CDU Landtagsabgeordnete am 2. Oktober dem Flughafen Friedrichshafen einen Besuch abstatten. „Alle diese Bemühungen gehen“- so Kreisvorsitzender Mayer-Lay – „von unserer seit langer Zeit bestehenden Überzeugung aus, dass der Flughafen Friedrichshafen für die Wirtschaft, die Region, den Tourismus und für die Bürger wichtig ist, um ein stückweit aus dem Verkehrsschatten heraus zu treten, in dem sich die Bodenseeregion nun einmal befindet. Das gilt seit einigen Jahren erst recht im Blick auf die Konkurrenzsituation mit dem Flughafen Memmingen und die steigende Bedeutung des Luftverkehrs, die auch dem Standort Friedrichshafen neue Chancen bietet.“

Änderung des Planungsrechts

Admin

4. Februar 2021

November 2018

Angemessene Gewichtung zwischen Artenschutz und öffentlichem Interesse

Die Bundesregierung wird angehalten, durch Gesetzesänderung die Verbotstatbestände der §§ 44 ff. BNatSchG auch für den Fall, dass Alternativen i.S.d. § 45 Abs.7 BNatSchG vorliegen, einer Abwägung mit dem öffentlichen Interesse zuzuführen.

Sollte Europäisches Recht einer diesbezüglichen bundesdeutschen Gesetzesänderung entgegenstehen, ist auf eine entsprechende Änderung der Gesetzeslage auf europäischer Ebene hinzuwirken.

Die Momentane Gesetzeslage der §§ 44 ff. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist geeignet, Baumaßnahmen und Infrastrukturprojekte – insbesondere Straßenbauprojekte – ohne jegliche Abwägung mit dem öffentlichen Interesse zu verhindern. Der aktuelle Stellenwert gesetzlicher Bestimmungen zum Artenschutz in der Planungspraxis stehtdamit oftmals nicht in Relation zu gewichtigen planerischen Zielen. Selbstverständlich müssen jedem verantwortungsbewussten Bürger der Artenschutz und die Wahrung der artenschutzrechtlichen Normen des BNatSchG am Herzen liegen, dass jedoch die §§ 44 ff. BNatSchG absolute Verbotstatbestände darstellen können, die in bestimmten Fällen überhaupt keine Abwägung zwischen einer im Zweifelsfall sogar rein abstrakten Gefahr für eine im Planungsgebiet vorhandene geschützte Art einerseits und konkreten Nachteilen des Menschen auf der anderen Seite zulasse, ist nicht nachvollziehbar. Dies insbesondere, wenn man sich vor Augen führt, dass in einem solchen Fall die Schwere der artenschutzrechtlichen Beeinträchtigung einerseits und andere ökologische Argumente des öffentlichen Interesses auf der anderen Seite überhaupt nicht berücksichtigt werden. Es ist dem Bürger nicht vermittelbar, dass eine zu verwirklichende Straßenbauvariante durch bloße Feststellungen eines Gutachtens besiegelt wird, ohne dass Argumente wie weitere Wege mit entsprechenden Schadstoffemissionen oder die Beeinträchtigung von landwirtschaftlichen Sonderflächen überhaupt mit in eine Abwägung einbezogen werden dürfen. Die Gesetzeslage ist abzuändern, um wieder eine Relation zwischen dem öffentlichen Interesse und den berechtigten Interessen des Artenschutzes herzustellen.

Niederflurigkeit bei der Bodenseegürtelbahn

Admin

4. Februar 2021

November 2018

Antrag A11

Antragsteller: AK Verkehr

Betreff: Bodenseegürtelbahn

Der Kreisparteitag möge beschließen:

1. Das Land Baden-Württemberg soll so rasch wie möglich dafür Sorge tragen, dass alle Regionalbahnen auf der Bodenseegürtelbahn wieder mit barrierefreien, niederflurigen Fahrzeugen gefahren werden.

2. Das Land wird aufgefordert als Aufgabenträger im SPNV nötigenfalls eigene Planungsmittel in die Hand zu nehmen, um die Barrierefreiheit an den zwischen Radolfzell und Kressbronn 11 ohne Barrierefreiheit verbliebenen Stationen (von insgesamt 20 Bahnhöfen auf dieser Strecke) fristgerecht bis zum Jahr 2023 voranzubringen.

Begründung: Auf der Bodenseegürtelbahn kommen vermehrt wieder „hochflurige“ Fahrzeuge zum Einsatz, die nicht auf 60 cm Höhe über der „Schienenoberkante“ und somit nicht passend zu den neueren Bahnsteigen sind. Es fehlen nach wie vor in FN Hafenbahnhof, FN Stadtbahnhof, Markdorf, BermatingenAhausen, Uhldingen-Mühlhofen, Überlingen Therme, Sipplingen und Ludwigshafen die passenden Bahnsteige für Barrierefreiheit.