Änderung Mindestlohngesetz

Admin

8. Februar 2021

November 2018

Antrag A 21

Antragsteller: CDA Bodenseekreis

Betreff: Mindestlohn

Der Kreisparteitag möge beschließen:

Die Bundesregierung und CDU/CSU-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, das Mindestlohngesetzt in folgenden Punkten zu ändern:

1. Der gesetzliche Mindestlohn muss Ende 2021 so hoch sein, dass nach 45 Beitragsjahren (Vollzeit) eine Rente oberhalb der Grundsicherung im Alter möglich ist.

2. Es muss klargestellt werden, dass der gesetzliche Mindestlohn dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde entspricht; Sonderzahlungen, Zulagen, Prämien, Zuschläge, Sachleistungen oder ähnliches sind zusätzlich zu zahlen.

BEGRÜNDUNG:

Der Mindestlohn muss deutlich angehoben werden, um den Niedriglohnsektor im wirtschaftlichen erfolgreichsten Mitgliedsstaat in der Europäischen Union abzubauen und Altersarmut zu verringern. Aktuell erhält jede und jeder fünfte Beschäftigte lediglich einen Niedriglohn unterhalb von 10 Euro. Ein Mindestlohn in Höhe von 8,84 oder 9,19 Euro pro Stunde bewahrt nicht vor Armut. Vor allem in Ballungszentren und großen Städten sind Menschen trotz Vollzeitbeschäftigung darauf angewiesen, zu ihrem Lohn ergänzende Hartz-VI-Leistungen oder Wohngeld zu beziehen, um die Miete bezahlen zu können. Für Alleinerziehende reicht ein niedriger Mindestlohn auch außerhalb großer Städte nicht aus, um die Existenz zu sichern. Vor Altersarmut schützt der derzeitige Mindestlohn ebenfalls nicht. Wenn Beschäftigte nach 45 Beitragsjahre eine Rente oberhalb des Niveaus der Grundsicherung erhalten sollen, müssen sie -Stand 2017- mindestens 11,85 Euro pro Stunde bekommen. Darüber hinaus muss klargestellt werden, welche Leistungen auf den Mindestlohn angerechnet werden und wie er berechnet wird. Der gesetzliche Mindestlohn weist immer noch Lücken auf: Junge Beschäftigte unter 18 Jahren erhalten ihn ebenso wenig wie Langzeitarbeitslose, Auch Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft, in der Fleischindustrie, im Gartenbau, in Betrieben für Wäscherei-Dienstleistungen oder Zeitungszustellerinnen und -zusteller bekommen immer noch nicht den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn, Es ist nicht akzeptabel, dass es Ausnahmen vom Mindestlohn gibt. Der Mindestlohn ist der Ausdruck von Würde. Ausgehend vom christlichen Menschenbild ist Würde unteilbar.