Kundgebungen ausländischer Politiker

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5. Februar 2021

März 2017

CDU Bodenseekreis zu Kundgebungen ausländischer Politiker

Die CDU Bodenseekreis sieht sich durch die aktuelle Diskussion zum Versuch türkischer Politiker in Deutschland Kundgebungen abzuhalten, in ihrem Kurs bestätigt. Bereits beim Bezirksparteitag im vergangenen Oktober und auch beim Bundesparteitag der CDU Deutschlands im Dezember 2016 forderten die Christdemokraten vom Bodensee die Bundesregierung auf, Demonstrationen und Versammlungen auf deutschem Boden, die thematisch vor dem reinen innenpolitischen Hintergrund anderer Staaten stattfinden, im Rahmen der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten einzudämmen. Die entsprechenden Anträge wurden jeweils mit großer Mehrheit angenommen.
Volker Mayer-Lay, stellvertretender Kreisvorsitzender und Initiator des Antrages, stellte aufgrund der aktuellen Debatte fest: „Es ist nicht Sinn und Zweck unserer wichtigen Rechte zur Meinungs- und Versammlungs-freiheit, dass auf deutschem Boden mit steigender Tendenz ausländische Innenpolitik – mit teils sogar verfassungsfeindlichem Inhalt – thematisiert wird.
Es sei darüber hinaus nicht hinnehmbar, ausländischen Politikern im deutschen öffentlichen Raum abseits von offiziellen Staatsbesuchen schrankenlos eine Bühne zu gewähren, so Mayer-Lay weiter. Der Auftritt eines Ministers oder Staatschefs sei eben nicht der Auftritt eines Privatmannes, sondern eines Organes eines fremden Staates im Rahmen hoheitlicher Handlung, erklärt Mayer-Lay die Einordnung aus staats- und völkerrechtlicher Sicht: „Solche Handlungen haben auf dem Boden eines anderen Staates nicht stattzufinden.“
Die CDU Bodenseekreis hofft nun auf eine rasche bundesgesetzliche Regelung der Thematik, damit sich die betroffenen Kommunen auf eine klare Gesetzeslage und nicht auf bloße Hallennutzungsregelungen berufen können.

Förderung von landwirtschaftlichen Familienbetrieben

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5. Februar 2021

November 2011
Antrag A 2
Antragsteller: AK Landwirtschaft der CDU Bodenseekreis
Betreff: Familienbetriebe
Die Agrarpolitik der EU wird ab 2014 auf eine neue Grundlage gestellt. Bei gestiegenen Ansprüchen der
Beitrittsländer und gekürztem Budget bedeutet dies entsprechende Umschichtungen. Wenn es den wenigen
Großbetrieben innerhalb der EU gelingt eine Kappung bei 300.000 Euro zu verhindern, wird dies zu massiven
Zahlungsausfällen für die Landwirtschaft in Bayern und Baden-Württemberg führen.
Deshalb möge Kreisparteitag beschließen:
Die von EU-Agrarkommissar Ciolos vorgesehene Degression der Direktzahlungen würdigt die
unterschiedliche Kostenstruktur der leistungserbringenden Betriebe und ermöglicht dadurch
die Koexistenz von Betrieben unterschiedlicher Größe.
Die CDU Bodenseekreis würdigt diesen Ansatz und setzt sich im Interesse der vielen bäuerlichen
Familienbetriebe für eine maßvolle Umsetzung der europäischen Agrarpolitik ein. Wir fordern
deshalb unsere Bundeslandwirtschaftministerin Aigner und unsere Abgeordneten auf, die
unterschiedlichen Kostenstrukturen der Betriebsformen und Größen bei der Umsetzung der
Agrarpolitik zu berücksichtigen.
Begründung: Insbesondere Betriebe in sog. benachteiligten Gebieten leisten für den Erhalt
unserer Kulturlandschaft wertvolle Arbeit. Doch ihre Kostenstruktur
unterscheidet sich enorm von den Großbetrieben in Gunstlagen. Deshalb muss
die Agrarpolitik diesen Gegebenheiten im Interesse einer flächendeckenden
Landbewirtschaftung Rechnung tragen.

Keine Privatisierung des Trinkwassers

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5. Februar 2021

Februar 2013
Antrag A 3
Antragsteller: Arbeitskreis Ländlicher Raum, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz
Betreff: Trinkwasser ist ein elementarer Bestandteil öffentlicher Daseinsvorsorge
Der Kreisparteitag möge beschließen:
Trinkwasser muss in hoher Qualität, flächendeckend, zuverlässig und zu gerechtfertigten
Preisen den Bürgern zur Verfügung gestellt werden. Kurzfristige Gewinn- und
Renditeerwartungen schließen Zukunftsinvestitionen geradezu aus und gefährden
dadurch die nachhaltige Sicherung unserer Lebensgrundlagen.
Die CDU Bodenseekreis lehnt deshalb die Pläne der EU Kommission zur Privatisierung
der Wasserversorgung ab.
Wir fordern die Verantwortlichen auf, die Interessen der Bürger zu achten und die
Vorteile der öffentlichen Daseinsvorsorge im Gesetzgebungsverfahren zu schützen.
Begründung: Die Liberalisierung des Strommarktes hat uns gezeigt, dass internationale
Konzerne unter dem Druck der Gewinn- und Renditeerwartungen notwendige
Strukturinvestitionen in Leitungsnetze und Pumpspeicher unterlassen. Vor dem
Hintergrund dieser Erfahrung ist es unverständlich, dass die EU Kommission an
ihren Plänen zur Privatisierung der Wasserversorgung festhält.
Gerade wirtschaftlich schwache Kommunen laufen Gefahr zum Opfer der
Privatisierungspläne zu werden.
Bereits in der Vergangenheit sind Kommunen und große Wasserversorger den
süßen Versprechungen des „Cross-Border-Leasings“ erlegen und mussten ihren
Entschluss im Nachhinein nicht nur bitter bereuen, sondern auch teuer bezahlen.
Deshalb müssen wir alles dafür tun, dass die EU Kommission die bewährte
öffentliche Daseinsvorsorge respektiert und schützt

Kein Automatismus für Finanzhilfen

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5. Februar 2021

Februar 2013
Antrag A 4
Antragsteller: Arbeitskreis Ländlicher Raum, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz
Betreff: Notwendigkeit, Angemessenheit, Vertrauen und Kontrolle als Grundlage internationaler
Finanzhilfe
Der Kreisparteitag möge beschließen:
Für internationale Finanzhilfe darf es keinen Automatismus geben. Hilfe muss
notwendig, angemessen, im Vertrauen auf der Basis gemeinsamer Ziele und Standards
und unter der Möglichkeit objektiver Kontrolle stattfinden.
Begründung: Bereits der nationale Finanzausgleich führt uns vor Augen, mit welcher
Selbstverständlichkeit Empfänger von Leistungen ihr Füllhorn ausschütten,
während die Geber auf die Konsolidierung ihrer Finanzen bedacht sind.
In Europa scheint sich diese Tendenz in einer schier unvorstellbaren Dimension
zu wiederholen. So entspricht z.B. der Hilfsantrag aus Zypern einer
durchschnittlichen Zuwendung von weit über 15.000 Euro pro Einwohner
Zyperns

Änderung EU-Datenschutzgrundverordnung

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5. Februar 2021

November 2018
A 22
Antragsteller: AK Landwirtschaft, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz.
Entsorgung von Medikamenten
Der Kreisparteitag möge beschließen:
Die CDU Bodenseekreis möchte die sachgerechte Entsorgung von Medikamenten weiter
verbessern. Sie bittet deshalb, das Abfallwirtschaftsamt des Bodenseekreises, zu prüfen, mit
welchen Maßnahmen dieses Ziel erreicht und umgesetzt werden kann.
BEGRÜNDUNG:
Noch immer werden Medikamentenreste in erheblichem Umfang einfach weggeschüttet und
gelangen über die Kanalisation in unsere Oberflächengewässer und schließlich in den Bodensee.
In Deutschland gibt es keine einheitliche Regelung zur Entsorgung von Arzneimitteln.
Um unsere Gewässer und unsere Umwelt zu schützen und um die Wirksamkeit von Medikamenten
und ihren Wirkstoffen zu erhalten, ist eine sachgerechte und umweltverträgliche Entsorgung jedoch
sehr wichtig.

Ausgestaltung der EU-Agrarpolitik

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5. Februar 2021

November 2018
Antrag A 24
Antragsteller: AK Landwirtschaft, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz.
Betreff: Ausgestaltung der Agrarpolitik
Der Kreisparteitag möge beschließen:
Wir fordern eine differenzierte Agrarpolitik. Die Ausgestaltung der zukünftigen Agrarpolitik muss
stärker den gesellschaftlichen Erfordernissen gerecht werden. Bäuerliche Familienbetriebe prägen
das Bild unserer Kulturlandschaft und sind das Rückgrat des Ländlichen Raumes. Bei der
Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2020 muss diesem Umstand besonders Rechnung
getragen werden. Wir bestärken unsere Abgeordneten des Europäischen Parlaments an diesem
Bemühen festzuhalten.
Begründung:
Die gemeinsame Agrarpolitik der EU wird derzeit überarbeitet und geht in eine neue
Planungsperiode.
Zuständigkeiten und Gelder werden neu verteilt.
Die zukünftige Agrarpolitik soll regionale Besonderheiten und Kostenachteile aufgrund struktureller
Nachteile der Betriebe stärker ausgleichen. Betriebe mit schlechten Agrarstrukturellen
Voraussetzungen brauchen einen Strukturkostenausgleich um im Wettbewerb bestehen zu können.

Erhalt der Musikhochschulen

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5. Februar 2021

Oktober 2013

 

Paradigmenwechsel in der Landesschulpolitik

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5. Februar 2021

Juli 2017
Ein Jahr neue Schulpolitik der CDU- Was bleibt? Was ändert sich?
Eine Veranstaltung der besonderen Art hat die CDU Bodenseekreis am Dienstag in Salem angeboten: „Ein Jahr neue Schulpolitik der CDU – Was bleibt? Was ändert sich?“ Karl Wilhelm Röhm MdL Bildungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag gab einen umfassenden Einblick, was sich im letzten Jahr im Bereich Bildung getan hat, nachdem die CDU seit den letzten Wahlen mit Frau Dr. Susanne Eisenmann wieder die Kultusministerin im Land stellt. Nicht zufällig findet dieser Termin in Salem statt, denn hier gibt es seit längerem eine anhaltende und nicht zuletzt öffentliche Diskussion zur Einführung einer Oberstufe an der bestehenden Gemeinschaftsschule. Keine Absicht unterstellen wollte CDU Kreisvorsitzender Volker Mayer-Lay, da zeitglich mit dieser bildungspolitischen Veranstaltung eine Gemeinderatssitzung in Salem stattfand. Es sei dennoch schade, dass so die Vertreter der Kommunalpolitik nicht von diesem Angebot profitieren konnten. Neben den zahlreichen Direktoren und Rektoren des westlichen Bodenseekreises waren auch viele Lehrer und einige Eltern zur Veranstaltung gekommen. Landtagsabgeordneter Röhm stellte die vielen Veränderungen in der Bildungspolitik im Land vor, welche auch die Grundschulempfehlung betreffen, um die es in der Vergangenheit viele Diskussionen gab. Hier wurde durchgesetzt, dass ab dem Jahr 2018 die Empfehlung zwar der weiterführenden Schule vorgelegt werden muss, der Elternwille auf welche Schule das Kind letztendlich geht, jedoch entscheidend sei, so Röhm. Neu sei auch bei den Grundschulen, dass nicht nur die verbindlichen Ganztagsschulen finanziell gefördert werden, sondern eben auch diejenigen Schulen, die flexible Ganztagsbetreuung anbieten. Das „Schreiben nach Gehör“ gibt es in BadenWürttemberg nicht mehr erzählt Karl-Wilhelm Röhm – nicht ganz ohne Freude darüber – hält er doch diese Lehrmethode für nicht nachweislich erfolgreich und massentauglich. Röhm versichert, dass die Landesregierung zu den bestehenden Bildungsangeboten stehe und den Wettbewerb zwischen den einzelnen Schularten für sinnvoll hält. So sei für jedes Kind die passende Schule wählbar. Das Qualitätskonzept der Schulaufsicht soll verändert werden, was konkret heißen soll, dass die bestehenden Einrichtungen unter einem Dach zusammengefasst werden und bessere Weiterbildungsmöglichkeiten angeboten werden sollen, so Röhm. Als Vertretung für Klaus Burger MdL berichtete Minister a. D. Ulrich Müller von einer an das Bildungsministerium gerichteten Anfrage zu Voraussetzungen und Entwicklungen der Gemeinschaftsschulen in Baden-Württemberg. Die Antwort des Ministeriums, beinhalte, dass die Entwicklung der Schülerzahl an nahezu allen Gemeinschaftsschulen unter den Erwartungen geblieben sei. Die Voraussetzungen zur Einrichtung einer Oberstufe in der Gemeinschaftsschule Salem (60 Oberstufenfähige Schüler) sieht Müller als nicht gegeben. MdL Röhm bestätigte aber, dass es für jeden Antrag eine Einzelfallbetrachtung geben werde. Für Röhm war auch wichtig, dass klar darauf hingewiesen wird, dass die besondere Pädagogik der Gemeinschaftsschule mit der 10. Klasse endet und in einer Oberstufe wie an einem klassischen Gymnasium unterrichtet wird. Als „nicht ganz widerspruchsfrei“ beurteilte CDU Kreisvorsitzender Volker MayerLay die Bemühungen Salems nach finanzieller Beteiligung der Umlandgemeinden an der Gemeinschaftsschule und dem gleichzeitigen Bestreben nach Schaffung einer Oberstufe, welche weitere Schüler aus den benachbarten Gymnasien abwerben könnte. Dass eine finanzielle Beteiligung der Nachbargemeinden durchgesetzt werden kann, bezweifelt Karl-Wilhelm Röhm. Nicht zuletzt sehen auch die elf Bürgermeister der umgebenden Gemeinden die Voraussetzung für eine Beteiligung als nicht gegeben an, wie sie in einem offenen Brief an Bürgermeister Härle bereits im Frühjahr des Jahres kundgetan haben. In den regen Diskussionen im Anschluss an die Veranstaltung war immer wieder zu hören, dass nicht jedes Schulkonzept für jeden passt. Karl-Wilhelm Röhm ist sich sicher, „wir Lehrer tragen die Verantwortung, Kinder zum für sie geeigneten Abschluss zu führen. Hierbei ist der Lehrer für den Unterrichtserfolg verantwortlich, wobei dem Lehrer der Weg dahin weitestgehend frei stehen muss.“

Entwicklung der Gemeinschaftsschulen im westl. Bodenseekreis

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5. Februar 2021

Juli 2018
Gemeinschaftsschulen: Aufwand erheblich – Resonanz mäßig
Zur Situation der Gemeinschaftsschulen im westlichen Bodenseekreis:
Zum Teil sehr deutliche Rückgänge hat es bei den Anmeldungen für die Gemeinschaftsschulen in Meersburg, Überlingen und Salem gegeben, wie sich aus der Antwort des Kultusministeriums auf eine Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Klaus Burger ergibt: In Meersburg meldeten sich 17 Schüler an (Vorjahr 28), in Überlingen 31 (Vorjahr 36) und in Salem halbiert sich die Zahl der Schüler, die in der dortigen Gemeinschaftsschule beginnen: von 98 (2017) auf 49 (2018).
Generell beschreibt der CDU-Abgeordnete auf der Basis der amtlichen Zahlen auch aus den Vorjahren die Situation so: In Meersburg und Überlingen wurde in keinem einzigen Jahr seit dem jeweiligen Start der Gemeinschaftsschulen (Meersburg 2012, Überlingen 2013) die von der damaligen grün- roten Landesregierung prognostizierten und auch verlangten Mindestschülerzahlen von mehr als 40 Schülern pro Jahrgang erreicht. In Meersburg spitzt sich die Lage zu, denn wenn zweimal hintereinander eine Mindestschülerzahl von 16 unterschritten wird, wird die Schule geschlossen. In Salem besteht dieses Problem nicht, doch hat sich dort die Schülerzahl in der Eingangsklasse 5 gegenüber den früheren Zahlen an Anmeldungen für die Haupt- und Werkrealschule sowie der durch die Gemeinde geschlossen Realschule innerhalb weniger Jahre mehr als halbiert.
Auch vor diesem Hintergrund ist die seinerzeit von der Gemeinde versprochene gymnasiale Oberstufe an der Gemeinschaftsschule Salem völlig unrealistisch, ebenso wie die Hoffnung auf finanzielle Zuschüsse der Nachbargemeinden, wie sie beim früheren Bildungszentrum Salem üblich waren.
Trotz des Schülerrückgangs, ist der Aufwand, den das Land für die drei Gemeinschaftsschulen in Meersburg, Überlingen und Salem betreibt, deutlich höher als in anderen Schulen, weshalb man auch von einer Privilegierung der Gemeinschaftsschulen spricht: Die Klassengrößen sind kleiner – was intensiveren Unterricht ermöglicht – als an anderen Schularttypen: in Meersburg gehen durchschnittlich 19 Schüler in eine Klasse, in Überlingen 20,5, in Salem 24. Zum Vergleich: Die benachbarten Realschulen haben durchschnittlich 28 Schüler in Überlingen und 26,5 Schüler in Markdorf in einer Klasse, also bis zu 40 % mehr!
Auch die Unterrichtsversorgung ist bei den hiesigen Gemeinschaftsschulen deutlich überdurchschnittlich: Während bei den drei Gemeinschaftsschulen auf einen Lehrer rechnerisch zwischen 13 und 14 Schüler kommen, sind es bei den Realschulen Überlingen und Markdorf 20 Schüler – die Lehrerausstattung an den Gemeinschaftsschulen ist also um die Hälfte besser. Dabei ist der Schülerzustrom an den beiden Realschulen so groß, dass sie ab der Klassenstufe 7 zum Teil mit Aufnahmestopps arbeiten müssen.
Der Hintergrund: Generell wechseln mittlerweile sehr viel mehr Schüler im Lauf ihrer Schulzeit die Schularten, weil sie nach dem Wegfall der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung zunächst oft auf einer für sie empfohlenen und nicht geeigneten Schule von den Eltern angemeldet worden sind.
Umgekehrt lässt sich der Antwort des Ministeriums auf die Fragen Klaus Burgers entnehmen, dass sich die Lehrer Qualifikation an den drei Schulen wiederum verglichen zum Beispiel mit Realschulen stark unterscheidet: Von den 115 Lehrern, die in Meersburg, Überlingen und Salem an den Gemeinschaftsschulen unterrichten, haben fast zwei Drittel, nämlich 72, die Befähigung zum Grund- und Hauptschullehrer, 9 sind Technische Lehrer, 7 sind Lehreranwärter, aber nur 15 sind als Realschullehrer ausgebildet, 5 als Gymnasiallehrer und 3 als Sonderpädagogen. Diese Lehrerzusammensetzung entspricht zwar nicht dem Anspruch der Gemeinschaftsschulen, einen mittleren Bildungsabschluss mit der Möglichkeit des Besuches eines Gymnasiums zu vermitteln. Zur Zusammensetzung der Schülerschaft passen die Lehrerqualifikationen allerdings ziemlich genau: Denn landesweit haben ca. 70 % der Schüler an Gemeinschaftsschulen eine Haupt- und Werkrealschulempfehlung, gut 20 % eine Realschulempfehlung und weniger als 10 % eine Gymnasialempfehlung. Dabei wechseln im Lauf der Jahre immer auch wieder Schüler von Gymnasium und Realschule auf Gemeinschaftsschulen.
Von einer Schule für alle und für alle Abschlüsse kann man bei den Gemeinschaftsschulen auch deswegen nicht sprechen, weil zum Beispiel bei der geplanten Oberstufe der Gemeinschaftsschule Konstanz nicht wie vorhergesagt ein Drittel aller künftigen Oberstufenschüler von anderen Schulen dorthin wechseln, sondern lediglich ein Sechstel. Die etablierten Schulen behalten also ihre Attraktivität.
Schließlich fragte Klaus Burger als der CDU- Betreuungsabgeordnete für den Bodenseekreis noch danach, wie das Ministerium mit den Ergebnissen der Zentralen Abschlussprüfung an den Gemeinschaftsschulen öffentlich umgeht, könnten doch gute Ergebnisse deren Ruf verbessern. In Meersburg sind – erstmals im Bodenseekreis – solche Abschlussprüfungen kürzlich durchgeführt worden. Das Ministerium wird generell keine Prüfungsergebnisse mitteilen, so dass Eltern wohl auch in Zukunft bei der Schulwahl sich auf das verlassen müssen, was sie als Ruf einer Schule gehört haben. „Im Interesse von Leistung, Wettbewerb und Transparenz wäre es besser, dass – wenn es schon eine einheitliche Prüfung gibt-, deren Ergebnisse dann auch bekannt gemacht werden – und zwar für alle Schulen“, schreibt MdL Klaus Burger in seiner Pressemitteilung.
Foto: Der CDU-Betreuungsabgeordnete im Landtag Baden-Württemberg für den westlichen Bodenseekreis, Klaus Burger MdL

Deutsch und Mathematik in der gymnasialen Oberstufe

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5. Februar 2021

November 2018

Antrag A 30

Antragsteller: JU Bodenseekreis

Betreff: Deutsch und Mathematik

Der Kreisparteitag möge beschließen:

Der CDU Kreisverband Bodensee fordert eine Beibehaltung der Fächer Deutsch und Mathematik
als verpflichtende Leistungsfächer in der gymnasialen Oberstufe.

Begründung:

Zudem sehen wir keine Notwendigkeit einer Reform des allgemeinen gymnasialen
Oberstufensystems, da für eine weitergehende Spezialisierung der Schüler die beruflichen
Gymnasien wie TG; WG etc. bestens geeignet sind.
Die Wahlfreiheit der Leistungsfächer ist bislang eines der herausragenden Alleinstellungsmerkmale
des allgemeinen Gymnasiums. Dieses gilt es zu erhalten!