Mobilitätswende: Ideologiefrei und technologieoffen

Admin

8. Februar 2021

Juni 2018

Elektromobilität war Thema des Vierten Energieforums am 18.06.2018 in Bermatingen auf Einladung der CDU Bodenseekreis mit ihrem AK Energie&Umwelt und dem Ortsverband Bermatingen. Kann die Mobilitätswende im Bodenseekreis gelingen? Impulse zu diesen Fragen gab ein kleine Ausstellung, verschiedene Impulsreferate und insbesondere das Podiumsgespräch mit dem Bundestagsabgeordneten Lothar Riebsamen, Dipl.-Ing. (FH) Stefan Kesenheimer von der IHK Bodensee-Oberschwaben und Amtsleiter Peter Neisecke Umweltschutzamt, Landratsamt Bodenseekreis unter der Moderation des Kreisvorsitzenden der CDU Bodenseekreis, Volker Mayer-Lay.

Dabei waren sich die Vertreter aus Politik, Industrie und Umweltschutz darüber einig, dass die Mobilitätswende – als Teil der Energiewende – wohl kein reiner Umstieg auf Elektromobilität sein wird. Technologieoffenheit und Ideologiefreiheit in einem unüberstürzten Prozess wurde allstimmig gefordert. Eine Mobilitätswende kann nur gelingen, wenn „der Weg das Ziel“ sei und konventionelle Antriebe zur Überbrückung unangetastet blieben.

Das Energieforum informierte über Themen wie Ladeinfrastruktur im Bodenseekreis, alternative Mobilitätsformen, technische Entwicklungen, Chancen und Probleme für Endverbraucher, Gewerbe und Industrie.

(Foto: v.l.n.r: Rico Goede, Kommunalberater EnBW / Volker Mayer-Lay, CDU Kreisvorsitzender / Stefan Kesenheimer, IHK Bodensee-Oberschwaben / Lothar Riebsamen, MdB / Peter Neisecke, Leiter Umweltschutzamt Bodenseekreis / Manuel Sailer, Anbieter von Elektro-Rollern / Carola Uhl, CDU Bermatingen)

Vorverpacktes Obst und Gemüse

Admin

8. Februar 2021

November 2018

Antragsteller AK Umwelt & Energie

Vorverpacktes Obst und Gemüse

1. Das Umweltbundesamt wird angehalten, die Höhe der Lizenzentgelte für vermeidbare Einwegverpackungen, insbesondere bei frischem Obst und Gemüse, anzuheben.

2. Es ist darauf hinzuwirken und es sind Instrumentarien zu entwickeln, den losen Verkauf von Obst und Gemüse zu Ungunsten von Vorverpackungen zu fördern. Obst und Gemüse wird in Deutschland immer mehr verpackt verkauft – mittlerweile über 60 Prozent. Eindrückliches Beispiel ist die geschälte Banane, die eingeschweißt auf Kunststoffschale angeboten wird. Seit 2010 hat sich das Verpackungsaufkommen für frisches Obst und Gemüse unterschiedlich entwickelt: Verpackungen aus Papier/Pappe/Karton wurden reduziert, während Kunststoffverpackungen zunahmen. Vergleicht man die Entwicklung des Verpackungsaufkommens mit der Entwicklung der Füllgutmenge, zeigt sich, dass anscheinend die Packgrößen kleiner und die Kunststoffverpackungen materialintensiver werden (z.B. Schalen statt Folien). Der Materialaufwand bei vorverpackter Ware ist deutlich höher als bei den so genannten Knotenbeuteln aus Kunststoff oder Papiertüten (Serviceverpackungen). Auch wenn mittelfristiges Ziel sein muss, auch solche Knotenbeutel aus Kunststoff zu verdrängen, liegt der Anteil von Verpackungsmüll bei „lose verkaufter Ware“ deutlich niedriger und ist damit zu fördern.

Power to Gas & CO²-Preise

Admin

8. Februar 2021

November 2018

Antragsteller AK Umwelt & Energie „Power to gas“

1. Die Technologie des sogenannten „Power-to-Gas“ ist durch eine Reform der Abgaben, Steuern und Umlagen, welche den hierfür eingesetzten Strom günstiger machen soll, zu unterstützen.

2. Als möglicher Beitrag hierzu sind auch die Überlegungen eines sektorübergreifenden CO2- Preises weiter zu entwickeln.

Begründung:

1. Power-to-Gas ist bisher eine der wenigen Technologien, die es ermöglicht, überschüssigen Strom aus erneuerbaren Energien langfristig zu speichern. Bei dieser Technik wird Ökostrom genutzt, um durch Elektrolyse Wasserstoff oder Methangas zu erzeugen. Beides lässt sich – anders als Strom – flexibel transportieren und speichern. Damit macht es einen Nachteil der erneuerbaren Energien wett, denn diese sind wetterabhängig bei der Einspeisung ins Netz und damit nicht immer verfügbar. Ein großer Vorteil bei Power-to-gas wäre die Möglichkeit, das vorhandene Flächendeckende Gasnetz in Deutschland als immensen Stromspeicher nutzen zu können. Auch wenn Power-to-Gas Anlagen bereits in einigen Jahren großflächig in Betrieb gehen könnten, ist immer noch offen, ob sie sich rechnen werden. Das liegt unter anderem daran, dass die Elektrolyseure als Endverbraucher von Strom gelten – mit entsprechend hohen Abgaben und Steuern. Dass Strom hier nur ein Zwischenprodukt ist, ist gesetzlich bislang noch nicht vorgesehen. Hierfür setzt sich dieser Antrag ein.

2. Die bisherigen Maßnahmen zur Emissionsminderung, etwa das EEG und CO2-Zertifikate, setzen weitgehend im Stromsektor an. Dort geht die CO2-Intensität auch kontinuierlich zurück. Die Klimaschutzziele sind aber nur erreichbar, wenn auch der Wärme- und der Verkehrssektor ihre Emissionen senken. Da diese aber nur über eher beschränkte Erneuerbaren-Potenziale verfügen, sind die Klimaschutzziele hier nur durch Sektorkopplung und weitere Flexibilisierung des Stromsystems erreichbar. Dem steht das jetzige Entgelt-, Umlagen- und Steuersystem entgegen, das vor allem die Stromerzeugung mit den Energiewendekosten belastet.

Entsorgung von Medikamenten

Admin

8. Februar 2021

November 2018

A 22

Antragsteller: AK Landwirtschaft, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz.

Entsorgung von Medikamenten

Der Kreisparteitag möge beschließen:

Die CDU Bodenseekreis möchte die sachgerechte Entsorgung von Medikamenten weiter verbessern. Sie bittet deshalb, das Abfallwirtschaftsamt des Bodenseekreises, zu prüfen, mit welchen Maßnahmen dieses Ziel erreicht und umgesetzt werden kann.

BEGRÜNDUNG:

Noch immer werden Medikamentenreste in erheblichem Umfang einfach weggeschüttet und gelangen über die Kanalisation in unsere Oberflächengewässer und schließlich in den Bodensee. In Deutschland gibt es keine einheitliche Regelung zur Entsorgung von Arzneimitteln. Um unsere Gewässer und unsere Umwelt zu schützen und um die Wirksamkeit von Medikamenten und ihren Wirkstoffen zu erhalten, ist eine sachgerechte und umweltverträgliche Entsorgung jedoch sehr wichtig.

Mikroplastik im Abwasser

Admin

8. Februar 2021

November 2018

Antrag A 25

Antragsteller: AK Umwelt & Energie

Betreff: Mikroplastik

Der Kreisparteitag möge beschließen:

1. Sogenanntes „Mikro-Plastik“ in Kosmetikartikeln wie Gesichtspeelings oder Zahnpasta, in Weißmachern, in Scheuermitteln und in anderen Produkten, welche nach ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung in die Abwassersysteme abgeleitet werden, sollen gesetzlich deutschland- und europaweit verboten werden. 2. Bundes- und Landesverkehrsministerium sollen ein Konzept zur flächendeckenden Verbesserung der Straßenabläufe entwickeln.

Begründung:

1. Bereits im Jahr 2013 hat die CDU Bodenseekreis das Thema aufgegriffen und sich beim Bezirksparteitag für ein Verbot ausgesprochen. Es folgten vielfache erfolgreich verabschiedete Anträge mit gleicher Zielrichtung auf verschiedenen Ebenen – auch in den Folgejahren. Die CDU Bodenseekreis hat damit eine Vorreiterrolle in ganz Deutschland eingenommen. Aufgrund des Trinkwasserspeichers Bodensee mit seinem sensiblen Ökosystem hat die Bodenseeregion auch ein besonderes Interesse an der Thematik. Tatsächlich kam in der Folgezeit auch politische Bewegung in die Thematik. Der vom Bundesumweltministerium aufgenommene „Kosmetikdialog“ sah eine Selbstverpflichtung der Kosmetikhersteller vor, freiwillig auf Mikroplastik in ihren Produkten zu verzichten. Eine Momentaufnahme zeigt jedoch, dass dieser freiwillige Verzicht nur unzureichend erfolgt ist. Dies insbesondere bei Mikroplastik in Gel-, Wachs- und Flüssigform. Auch sind andere Produkthersteller abseits der Kosmetika vernachlässigt worden. Es ist daher nun endgültig gesetzlich nachzusteuern. 2. Jeder Deutsche emittiert im Durchschnitt jährlich eine sogar 65-fach größere Menge Mikroplastik durch den Abrieb von Reifen als durch die Verwendung von Produkten aus der Abteilung Haar-, Haut- und Gesichtspflege. Diese Problemquelle ist bislang vernachlässigt worden. Vor allem verbesserte Straßenabläufe sind deshalb immens wichtig: Kläranlagen können Mikroplastik in fester Form schon sehr gut zurückhalten, weshalb der immense Gummiabrieb auf den Straßen in die Abwassersysteme eingeleitet werden sollte, anstatt in die Natur zu gelangen.

Kormoranmanagement am Bodensee

Admin

8. Februar 2021

Mai 2019

Antrag zum Kormoran-Management am Bodensee

Die CDU Baden-Württembergs setzt sich für ein Kormoran-Management am Bodensee ein. Die Bestände des Kormoran am Bodensee sind mittelfristig deutlich zu minimieren und dauerhaft auf einem kontrollierten Bestand zu halten. Die Umsetzung der Reduzierung muss mit den Naturschutzverbänden abgestimmt werden. Dabei ist möglichst auf Brutkontrolle anstatt Bejagung zu setzen. Begründung: Angesichts der enormen Schäden in der Fischereiwirtschaft und dem beängstigenden Zustand zahlreicher Fischpopulationen im Bodensee sind dringende Maßnahmen im Bereich Kormoranpopulation zu ergreifen. Der Kormoran ist ursprünglich nicht heimisch am Bodensee, die Populationen sind in den vergangenen Jahren förmlich explodiert. Der Kormoran frisst inzwischen mehr Fisch aus dem Bodensee, als alle Berufsfischer international am Bodensee zum Verzehr der Menschen fangen. Zudem verletzt er viele Fische, die dann erkranken und auch verenden. Die EU-Vogelschutzrichtlinie sieht in Artikel 1 ausdrücklich auch die Regulierung von Vogelpopulationen vor. Im österreichischen Teil des Bodensees wird aus den benannten Gründen bereits seit einigen Jahren der Kormoranbestand kontrolliert. Der Kormoran gehört inzwischen zum Bodensee und seiner vielfältigen Fauna. Es ist jedoch dringend geboten, eine Balance zwischen Fischbestand und Fressfeinden herzustellen. Im Lichte der schwindenden Fischbestände im Bodensee ist ein Kormoran-Management hier als Maßnahme zum Fischartenschutz anzusehen.

Bienen und Bauern nicht gegeneinander ausspielen

Admin

8. Februar 2021

Juli 2019

Die CDU Bodenseekreis begrüßt ausdrücklich Maßnahmen zum Schutz und zur Verbesserung der geschwächten Bienenpopulationen. So sind die Ansätze zur Reduzierung der Pestizidmengen und zur ökologischen Flächenbewirtschaftung nicht beanstandbar. Es sei nach Überzeugung der CDU am See aber wichtig, nicht mit pauschalen Gesetzen zu arbeiten, die die regionalen Besonderheiten nicht beachten und welche die Landwirtschaft über Gebühr belasten würden. Kreisvorsitzender Volker Mayer-Laysieht gerade für die Obst- und Weinbauern inder Bodenseeregion unter anderem eine Forderung des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ als immens kritisch an: „Am Bodensee befindet sich eine Großzahl von Obstplantagen, Weinreben und anderer landwirtschaftlicher Flächen, die die Kulturlandschaft am Bodensee entscheidend prägen, in Landschaftsschutzgebieten, oder dort, wo solche Gebiete zukünftig entstehen könnte.“, so Mayer-Lay. „Nach dem Volksbegehren sollen aber Pflanzenschutzmittel in
Landschaftsschutzgebieten komplett verboten werden, was das Aus für den Weinbau und Teile des Obstbaus in der Raumschaft bedeuten könnte, die Regelung beträfe nämlich auch die Biobauern“, erläutert der Kreis-Chef. Es sei daher wichtig bei allen Entscheidungen nicht übers Ziel hinaus zu schießen, denn allein in der Bodenseeregion befänden sich rund 4.000 Hektar an landwirtschaftlichen Flächen in verschiedenen Schutzgebieten. Regionales Obst mit seinem guten ökologischen Fußabdruck im Gegensatz zu Importware und die regionalen Betriebe müssten eine Zukunft haben. Der wichtige Schutz der Bienen und der Schutz unserer Landwirte vor Ort kann auch Hand in Hand funktionieren, ist sich die CDU im Kreis sicher.

Wald nachverdichten, CO² binden

Admin

8. Februar 2021

Juli 2019

CDU Bodenseekreis bringt „Waldnachverdichtung“ in die Diskussion

In der aktuellen Diskussion um Aufforstungen gegen CO² und somit als Beitrag gegen den Klimawandel sieht die CDU Bodenseekreis auch Chancen im kommunalen Bereich. Der Bodenseekreis ist mit einer Waldfläche von 18.800 Hektar zu 28 % bewaldet. Hier sehen die Christdemokraten am See noch Potentiale: „Es wäre wünschenswert, dass die Gemeinden und der Landkreis die Möglichkeiten zur Nachverdichtung ihrer vorhandenen Waldflächen überprüfen“, so Kreisvorsitzender Volker Mayer-Lay. Der CDU Kreisverband weist auf mögliche Lückenschlüsse zwischen bewaldeten Gebieten hin, die in öffentlicher Hand lägen – gerade auch im Hinblick auf den teilweise besorgniserregenden Borkenkäferbefall. Auch seien private Besitzer von Kulturland auf die Aufforstungsprämie des Landes hinzuweisen und diese sei offensiver zu bewerben und durch den Gesetzgeber zugänglicher auszugestalten. Land- und Forstwirte können in gewissem Umfang Ersatzgelder für die Ersatzaufforstung von landwirtschaftlichen Nutzflächen zu Wald beanspruchen. Durch kommunale Tätigkeit und Anreize für Private sei auch im Bodenseekreis eine „Nachverdichtung“ von Waldflächen möglich und wünschenswert, wodurch ein wesentlicher Aufforstungsbeitrag geleistet werden könne, so die CDU.

Demonstrationen/Versammlungen vor dem innenpolitischen Hintergrund anderer Staaten

Admin

5. Februar 2021

Oktober 2016

CDU Bodenseekreis: Demonstrationen und Versammlungen, die thematisch vor dem reinen innenpolitischen Hintergrund anderer Staaten stattfinden müssen eingedämmt werden

Fragen zur Flüchtlingsproblematik, zur Migration und Integration standen bei der vergangenen Konferenz des CDU-Kreisvorstandes mit den CDU Ortsvorsitzenden im Vordergrund.  Dabei ging es auch um Demonstrationen, die thematisch vor reinem innenpolitischen Hintergrund von anderen Staaten stattfinden, wie beispielsweise die Demonstrationen im Juli, bei dem Veranstalter versuchten, einen ausländischen Politiker auf einer Großleinwand zuzuschalten.
Die CDU Bodenseekreis ist der Auffassung, dass solche Veranstaltungen im Rahmen der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten einzudämmen sind und bringt einen entsprechenden Antrag beim Bezirksparteitag ein.
Während die Versammlungsfreiheit aus Art. 8 des deutschen Grundgesetzes nur jedem deutschen Bürger zusteht, hat nach § 1 des Versammlungsgesetzes „jedermann“ das Recht, öffentliche Versammlungen und Aufzüge zu veranstalten und an solchen Veranstaltungen teilzunehmen, das hat der Rechtsanwalt Volker Mayer-Lay recherchiert. Selbiges ergebe sich aus Art. 11 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (ERMK). Es gebe also Bestimmungen, die auch Ausländern ein Versammlungsrecht auf deutschem Boden einräumen. Dies sei im Grundsatz auch richtig und werde von der CDU Bodenseekreis ausdrücklich begrüßt, so der Kreisvorstand und die Ortsvorsitzenden.
„Indes ist es nicht Sinn und Zweck dieser wichtigen Rechte,  dass auf deutschen Straßen mit steigender Tendenz ausländische Innenpolitik durch hier lebende Vertreter verschiedener Staaten, Religionen, Ethnien und diverser Minderheiten thematisiert wird“, so begründete Volker Mayer-Lay, stellvertretender Kreisvorsitzender der CDU Bodenseekreis den Antrag.
Die teleologische Auslegung der Versammlungsrechte ergebe keine Zweckrichtung für Kundgebungen ausländischer Staatsmänner und Staatsfrauen, genauso wenig sollten diese wichtigen Rechte eine Plattform für Aufstandsbewegungen von Minderheiten aus ausländischen Staaten bieten.
„Konflikte, die in anderen Staaten der Welt toben, können dadurch auf deutschen Straßen zu tätlichen Auseinandersetzungen rivalisierender Gruppen führen und bedingen eine erhöhte Polizeipräsenz mit den damit verbundenen Gefahren für die Beamten“, diese Gefahr sieht der Kreisvorsitzende Lothar Fritz. Darüber hinaus sei es nicht hinnehmbar, ausländischen Politikern im deutschen öffentlichen Raum abseits von offiziellen Staatsbesuchen – wie beispielsweise durch Videozuschaltung bei Versammlungen – schrankenlos eine Bühne zu gewähren, da diese dann jedem Staatschef der Welt im Grundsatz die Möglichkeit eröffnen würde, auch verfassungsfeindliche Gesinnungen zu verbreiten.

Paralleljustiz auf Grundlage der Scharia

Admin

5. Februar 2021

Oktober 2016

CDU Bodenseekreis fordert Parallel-Justiz auf Grundlage der Scharia zu unterbinden

Fragen zur Flüchtlingsproblematik und zur Integration standen bei der vergangenen Konferenz des CDU-Kreisvorstandes mit den CDU Ortsvorsitzenden im Vordergrund.  Diskutiert wurden Überlegungen zu islamischen Schiedsinstanzen. Jegliche Formen von Parallel-Justiz auf Grundlage der Scharia müssen unterbunden werden, darin war sich die die CDU Bodenseekreis einig. Sie wird beim Bezirksparteitag einen entsprechenden Antrag einbringen.

Vor allem in einigen deutschen Großstädten gibt es sogenannte islamische „Friedensrichter“, formulierte Volker Mayer-Lay die Antragsbegründung. Unter Umgehung deutscher Gerichte würden durch diese Strafanzeigen und Verurteilungen vereitelt. Diese „Richter von Gottes Gnaden“ würden Probleme wie häusliche Gewalt innerfamiliär vor einem Imam lösen lassen. Es sei bekannt, dass die „Friedensrichter“ Ehestreitigkeiten gemäß der Scharia behandeln und regelmäßig den Männern Rückendeckung geben und die Frauen maßregeln. Hier gehe es im Namen des Islams um die Aufrechterhaltung patriarchaler Macht in der Ehe und um Machtkämpfe zwischen konkurrierenden arabischen oder türkisch-kurdischen Großfamilien.

Solche Schattenstrukturen sind nicht tolerierbar, stimmt der CDU-Kreisvorsitzende Lothar Fritz zu. Die Regeln der Scharia beispielsweise im Bereich des Familienrechts, der Kinderehe, der häuslichen Gewalt, des Strafrechts, der angedrohten Strafen stünden in weiteren Bereichen nicht nur im Disklang, sondern im krassen Widerspruch zum deutschen Grundgesetz und den darauf basierenden Gesetzen wie denen des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Strafgesetzbuches. Offizielle islamische Schiedsinstanzen, wie sie in Großbritannien bereits institutionalisiert worden sind, stehen einer konsequenten Alleinstellung der deutschen Justiz diametral entgegen und sind somit ausdrücklich abzulehnen, dem stimmte die CDU Versammlung einstimmig zu: Die aufklärerische und durch die historischen Besonderheiten Deutschlands in besonderem Maße differenzierende und weltweit beispielhafte deutsche Justiz und Gesetzgebung sind gegen rückwärtsgewandte Bestrebungen konsequent zu schützen.

PM 16-09, cuhl