Bodenseestrandbäder öffnen

Volker Mayer-Lay

26. Mai 2020

Derzeit verbietet die Corona-Verordnung die Öffnung von Schwimmbädern, Freibädern und Strandbädern.
Grund hierfür ist, dass große und unüberschaubare Menschenansammlungen, die ein erhöhtes Infektionsrisiko bergen, verhindert werden sollen. Die CDU Bodenseekreis sieht diese Verordnung zwar als insgesamt sinnvoll an, für den Bereich des Bodensees und der Strandbäder am See ergebe sich aber eine Sondersituation: CDU Kreisvorsitzender Volker Mayer-Lay stellt fest, dass durch die Schließung der Strandbäder am See in den vergangenen warmen Tagen eine massive Verlagerung auf öffentliche Seezugänge gesehen werden konnte. Hier fand ein völlig ungeordneter Lager- und Badebetrieb statt. Es zeigten sich also genau dort diejenigen Menschenansammlungen, die durch die Schließung der Strandbäder verhindert werden sollten.

„Für die Bodensee-Anrainergemeinden ist die Corona-Verordnung bezüglich der Schließung von Strandbädern daher nicht zielführend“, stellt Volker Mayer-Lay fest. Ganz im Gegenteil sei in Strandbädern mit Aufsicht ein geordneter Betrieb möglich, bei welchem die Abstandsregelungen überprüft werden könnten. Ein wildes Lagern und Baden an allen möglichen anderen Seezugängen, ist zwar nicht zu beanstanden und erlaubt, trage aber im Endeffekt ein höheres Infektionsrisiko in sich. Aus diesem Grunde fordert die CDU Bodenseekreis die Landesregierung auf, die Corona-Verordnung dahingehend zu ändern, dass Strandbäder der Bodensee-Anrainergemeinden umgehend öffnen dürfen.

Die Forderung hat die CDU Bodenseekreis bereits in die CDU Landtagsfraktion hinein getragen, damit eine entsprechende Änderung herbeigeführt werden kann.

Foto: CDU Kreisvorsitzender Volker Mayer-Lay fordert die Öffnung der Bodenseestrandbäder