Kein Fahrverbot für Motorräder!

Volker Mayer-Lay

30. Mai 2020

Laut einem Entschließungsbeschluss des Bundesrates sollen Maßnahmen ergriffen werden, um Motorradlärm einzudämmen. Ein Punkt des möglichen Maßnahmenpaketes ist ein Motorradfahrverbot an Sonn- und Feiertagen.

Die CDU Bodenseekreis und der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises Bodensee Lothar Riebsamen sehen Lärmreduktion als verfolgenswertes Ziel an. Über einige Maßnahmen auch des Bundesratsbeschlusses könne diskutiert werden, hinsichtlich der angedachten Fahrverbote steht die CDU am See aber an der Seite der Motorradfahrer und will gegen dieses Vorhaben opponieren.

CDU Kreisvorsitzender Volker Mayer-Lay traf den passionierten Motorradfahrer Michael Zorn aus Uhldingen-Mühlhofen, um die Sicht der Motorradfahrer zu erfahren. Michael Zorn schilderte, dass Freizeitmotorradfahrer ihre Maschinen oftmals nur an Feiertagen und Sonntagen nutzen können. „Wenn ich unter der Woche Feierabend habe, bin ich froh, mich auch einfach einmal auf das Sofa setzen zu können, da hole ich meine Maschine nicht extra raus, das mache ich vornehmlich am Wochenende“, so der Dipl.-Ing. (FH), der als Bauleiter tätig ist. Die angeblichen Lärmschutzgründe sind aus Sicht von Zorn nicht tragfähig: „Wenn ich eine Ausfahrt mit meiner Partnerin mache, dann wollen wir etwas von der Natur erleben. Wir bewegen uns dann in der Regel weit weg von Wohnbebauung“, schildert er. CDU Kreisvorsitzender Volker Mayer-Lay springt ihm zu Seite: „Gerade jetzt, wo sich manche Menschen Sorgen um ihre Grundrechte machen, den Motorradfahrern tageweise das Recht zu nehmen, ihr Motorrad zu nutzen, halte ich für katastrophal.“ Für Mayer-Lay, seines Zeichens Rechtsanwalt, ist auch die juristische Komponente nicht überzeugend, denn Motorräder müssten regelmäßig dem TÜV unterzogen werden. Dieser achte darauf, dass die Dezibel-Grenzwerte nicht durch unsachgemäße Umbauten überschritten werden. „Wer ein ordnungsgemäß überprüftes Motorrad führt, den darf man nicht dafür bestrafen, dass einzelne andere an der Auspuffanlage manipulieren und ihr Fahrzeug damit absichtlich lauter machen“, so der Jurist. Auch die Gleichheitsgrundsätze würden missachtet, wenn Motorradfahrer in ihrer Freiheit beschränkt werden würden, die Fahrer von lauten aufgemotzten PKWs aber unbehelligt weiterhin ihre Sonntagsrunden drehen dürften. Schließlich sei aus Sicht der CDU Bodenseekreis das Motorrad ein Fortbewegungsmittel. Es gebe Menschen, die ganzjährig mit dem Motorrad unterwegs seien, gar kein Auto besitzen und nicht auf den ÖPNV verwiesen werden können. Diesen würde man die individuelle Bewegungsmöglichkeit an Sonn- und Feiertagen rauben. „Im Übrigen sind wir eine Tourismusregion“, ergänzt Bundestagsabgeordneter Lothar Riebsamen. Mit einem Verbot würden viele Tagestouristen wegfallen, die Sonntagsausflüge mit dem Motorrad an den Bodensee machen. Für Volker Mayer-Lay und den Bundestagsabgeordneten Lothar Riebsamen ist dies nicht tragbar. Man wird sich entsprechend in Berlin dafür stark machen, dass der Vorstoß des Bundesrates keine Mehrheiten finden wird.

Foto: CDU Kreisvorsitzender Volker Mayer-Lay (rechts) mit Motorradfahrer Michael Zorn

Bodenseestrandbäder öffnen

Volker Mayer-Lay

26. Mai 2020

Derzeit verbietet die Corona-Verordnung die Öffnung von Schwimmbädern, Freibädern und Strandbädern.
Grund hierfür ist, dass große und unüberschaubare Menschenansammlungen, die ein erhöhtes Infektionsrisiko bergen, verhindert werden sollen. Die CDU Bodenseekreis sieht diese Verordnung zwar als insgesamt sinnvoll an, für den Bereich des Bodensees und der Strandbäder am See ergebe sich aber eine Sondersituation: CDU Kreisvorsitzender Volker Mayer-Lay stellt fest, dass durch die Schließung der Strandbäder am See in den vergangenen warmen Tagen eine massive Verlagerung auf öffentliche Seezugänge gesehen werden konnte. Hier fand ein völlig ungeordneter Lager- und Badebetrieb statt. Es zeigten sich also genau dort diejenigen Menschenansammlungen, die durch die Schließung der Strandbäder verhindert werden sollten.

„Für die Bodensee-Anrainergemeinden ist die Corona-Verordnung bezüglich der Schließung von Strandbädern daher nicht zielführend“, stellt Volker Mayer-Lay fest. Ganz im Gegenteil sei in Strandbädern mit Aufsicht ein geordneter Betrieb möglich, bei welchem die Abstandsregelungen überprüft werden könnten. Ein wildes Lagern und Baden an allen möglichen anderen Seezugängen, ist zwar nicht zu beanstanden und erlaubt, trage aber im Endeffekt ein höheres Infektionsrisiko in sich. Aus diesem Grunde fordert die CDU Bodenseekreis die Landesregierung auf, die Corona-Verordnung dahingehend zu ändern, dass Strandbäder der Bodensee-Anrainergemeinden umgehend öffnen dürfen.

Die Forderung hat die CDU Bodenseekreis bereits in die CDU Landtagsfraktion hinein getragen, damit eine entsprechende Änderung herbeigeführt werden kann.

Foto: CDU Kreisvorsitzender Volker Mayer-Lay fordert die Öffnung der Bodenseestrandbäder