Zur B30-Umfahrung Meckenbeuren

Volker Mayer-Lay

28. Juli 2018

Nachdem das Regierungspräsidium Tübingen per Pressemitteilung den weiteren Verfahrensgang der B30-Planung mit der Umfahrung Meckenbeuren in die Öffentlichkeit gebracht hatte – ohne, dass dabei eine der drei im Raume stehenden Varianten bereits endgültig ausgeschlossen wurde – befasste sich der Kreisvorstand der CDU Bodenseekreis erneut mit den verschiedenen Optionen der Trassenführung. Mit CDU-Vertretern der Gemeinden Meckenbeuren und Tettnang sowie mit Landrat Lothar Wölfle wurden die Varianten „West“, „Mitte“ und „Ost“ näher betrachtet. Dabei wurde festgehalten, dass sich alle wesentlichen Gremien – also sowohl die Gemeinderäte von Meckenbeuren, Tettnang und auch Friedrichshafen als auch der Kreistag – für eine Präferenz der Variante West ausgesprochen hätten. Deren Hauptvorteil gegenüber der Trasse „Ost“ ist dabei auch für den CDU Kreisvorstand deren kürzere Strecke von rund 6 km, auf der täglich 40.000 Fahrzeuge erwartet werden. Die östlich von Meckenbeuren verlaufende Trasse würde bei 20 % mehr Verkehrswegen von Pkws somit eine deutlich höhere CO²-Belastung bedeuten. Darüber hinaus seien bei der Osttrasse wertvolle landwirtschaftliche Flächen betroffen, die für Sonderkulturen verwendet würden. Für die betroffenen Landwirte würde dies ernst zu nehmende Folgen haben, so die Meinung im Kreisvorstand. Landrat Lothar Wölfle stellte andererseits fest, dass mit der bislang weniger beliebten Osttrasse immerhin die Querspange Tettnang, die Verlegung der L 333 und eine Umfahrung von Liebenau mit beinhaltet wären. „Jede Trasse hat somit auch Vorteile“, so der Landrat.

In Anbetracht der momentanen Situation, dass aus Gründen des Artenschutzes am Ende des Planungsprozesses nur noch die Variante Ost übrig bleiben könnte, wurde die gesetzliche Situation deutlich hinterfragt. Einigkeit herrscht im CDU-Kreisvorstand dahingehend, dass der momentane Stellenwert gesetzlicher Bestimmungen zum Artenschutz in der Planungspraxis oft nicht mehr in Relation zu den gewichtigen planerischen Zielen stünde. „Selbstverständlich müssen jedem verantwortungsbewussten Bürger der Artenschutz und die Wahrung der artenschutzrechtlichen Normen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) am Herzen liegen“, so CDU-Kreisvorsitzender Volker Mayer-Lay. Dass jedoch die §§ 44 ff. BNatSchG absolute Verbotstatbestände darstellten, die überhaupt keine Abwägung zwischen einer im Zweifelsfall sogar rein abstrakten Gefahr für eine im Planungsgebiet vorhandene geschützte Art einerseits und konkreten Nachteilen des Menschen auf der anderen Seite zuließen, sei nur schwer nachvollziehbar, so Mayer-Lay weiter. Als beispielhaft für diesen Schiefstand der Planungspraxis wurde der Fall einer Ortsumfahrung in Sachsen besprochen: Hier wurde die Planung durch Bundesverwaltungsgerichtsurteil gestoppt, da nicht gewährleistet gewesen sei, dass die am Rande der Trasse lebenden Eidechsen sich nicht selbst auf die Straße begeben könnten und dort überfahren würden. „Man täte gut daran, diese gesetzliche Situation objektiv und ergebnisoffen auf den Prüfstand zu stellen“, so die einhellige Meinung der CDU Vorstandschaft. Der CDU Kreisvorstand sah es als dem Bürger schwer vermittelbar an, dass auch die B30-Planung bei Meckenbeuren durch bloße Feststellungen eines Gutachtens besiegelt werden könnte.

 

Foto(v.li.):Der Fraktionssprecher der Tettnanger CDU Gemeinderatsfraktion Manfred Ehrle, der CDU Kreisvorsitzende Volker Mayer-Lay, die stellv. Vorsitzende der CDU Meckenbeuren Edeltraut Feistner und der Landrat des Bodenseekreises Lothar Wölfle diskutieren die verschiedenen Trassenvarianten

Innovationsprogramm Pflege: Rund 300.000 Euro fließen in den Bodenseekreis

Volker Mayer-Lay

20. Juli 2018

Aktuell wurden die Projekte bekanntgegeben, die in diesem Jahr über das Innovationsprogramm Pflege durch das Ministerium für Soziales und Integration gefördert werden. Im Bodenseekreis profitiert davon die Sozialstation Salem mit insgesamt 300 000 Euro für die Einrichtung eines nicht an stationären Strukturen ausgelegtes Tages- und Nachtzentrums. Dies gibt der CDU-Betreuungsabgeordnete des westl. Bodenseekreis Klaus Burger MdL bekannt.

Das Innovationsprogramm Pflege fördert bereits seit dem Jahr 2013 vorbildgebende Pflege- und Versorgungsmodelle, die Leuchtturmcharakter für die baden-württembergische Pflegelandschaft haben. „Ziel ist es, vorhandene Pflegeangebote vor Ort besser zu vernetzen, Pflege-WGs aufzubauen und die Schaffung von neuen Tages-, Nacht- sowie Kurzzeitpflegeplätzen gerade auch im ländlichen Raum zu unterstützen“, erläutert Klaus Burger, der selbst Mitglied des Sozialausschusses im baden-württembergischen Landtag ist. Im Jahr 2018 ist das Innovationsprogramm Pflege mit insgesamt 3,5 Mio. Euro dotiert.

Mit ihrem Abschlussbericht habe die Enquete-Kommission „Pflege“ des Landtags dem Parlament und der Regierung einen umfassenden Katalog an Handlungsempfehlungen an die Hand gegeben. „Dieser wird nun sukzessive umgesetzt. Dabei kommt der bedarfsgerechten Gestaltung des sozialräumlichen Umfelds der pflegedürftigen Menschen und der Unterstützung ihrer pflegenden Angehörigen zentrale Bedeutung zu, sagt Burger.

72 Prozent der pflegebedürftigen Menschen im Land würden zu Hause versorgt. 60 Prozent von Ihnen ausschließlich durch Angehörige. „Diese Menschen sind der größte Pflegedienst im Land und auf wohnortnahe Unterstützungs- und Beratungsangebote zwingend angewiesen“, so der Landtagsabgeordnete.

Angesichts dessen werde das Innovationsprogramm Pflege auch im Jahr 2019 fortgeführt. Das Land beabsichtigt, 2019 rund 2,5 Millionen Euro einzusetzen, um dem Wunsch der meisten pflegebedürftigen Menschen entsprechend ambulante Pflegearrangements zu stärken und gleichzeitig pflegende Angehörige sowie vergleichbar nahestehende Pflegepersonen zu unterstützen und zu entlasten.

Bereits im mai 2018 hatten der CDU Kreisvorstand auf Initiative von Klaus Burger MdL und Lothar Riebsamen MdB für die Sozialstation Bodensee e. V. ein Pilotprojekt zur Kurzzeitpflege auch ohne deren Heimstatus gefordert, was nun erste Früchte trägt:

https://www.cdu-bodenseekreis.de/cdu-regt-pilotprojekt-zur-kurzzeitpflege-durch-die-sozialstation-in-salem-an/

 

Gemeinschaftsschulen: Aufwand erheblich – Resonanz mäßig

Volker Mayer-Lay

3. Juli 2018

Zur Situation der Gemeinschaftsschulen im westlichen Bodenseekreis:

Zum Teil sehr deutliche Rückgänge hat es bei den Anmeldungen für die Gemeinschaftsschulen in Meersburg, Überlingen und Salem gegeben, wie sich aus der Antwort des Kultusministeriums auf eine Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Klaus Burger ergibt: In Meersburg meldeten sich 17 Schüler an (Vorjahr 28), in Überlingen 31 (Vorjahr 36) und in Salem halbiert sich die Zahl der Schüler, die in der dortigen Gemeinschaftsschule beginnen: von 98 (2017) auf 49 (2018).

Generell beschreibt der CDU-Abgeordnete auf der Basis der amtlichen Zahlen auch aus den Vorjahren die Situation so: In Meersburg und Überlingen wurde in keinem einzigen Jahr seit dem jeweiligen Start der Gemeinschaftsschulen (Meersburg 2012, Überlingen 2013) die von der damaligen grün- roten Landesregierung prognostizierten und auch verlangten Mindestschülerzahlen von mehr als 40 Schülern pro Jahrgang erreicht. In Meersburg spitzt sich die Lage zu, denn wenn zweimal hintereinander eine Mindestschülerzahl von 16 unterschritten wird, wird die Schule geschlossen. In Salem besteht dieses Problem nicht, doch hat sich dort die Schülerzahl in der Eingangsklasse 5 gegenüber den früheren Zahlen an Anmeldungen für die Haupt- und Werkrealschule sowie der durch die Gemeinde geschlossen Realschule innerhalb weniger Jahre mehr als halbiert.

Auch vor diesem Hintergrund ist die seinerzeit von der Gemeinde versprochene gymnasiale Oberstufe an der Gemeinschaftsschule Salem völlig unrealistisch, ebenso wie die Hoffnung auf finanzielle Zuschüsse der Nachbargemeinden, wie sie beim früheren Bildungszentrum Salem üblich waren.

Trotz des Schülerrückgangs, ist der Aufwand, den das Land für die drei Gemeinschaftsschulen in Meersburg, Überlingen und Salem betreibt, deutlich höher als in anderen Schulen, weshalb man auch von einer Privilegierung der Gemeinschaftsschulen spricht: Die Klassengrößen sind kleiner – was intensiveren Unterricht ermöglicht – als an anderen Schularttypen: in Meersburg gehen durchschnittlich 19 Schüler in eine Klasse, in Überlingen 20,5, in Salem 24. Zum Vergleich: Die benachbarten Realschulen haben durchschnittlich 28 Schüler in Überlingen und 26,5 Schüler in Markdorf in einer Klasse, also bis zu 40 % mehr!

Auch die Unterrichtsversorgung ist bei den hiesigen Gemeinschaftsschulen deutlich überdurchschnittlich: Während bei den drei Gemeinschaftsschulen auf einen Lehrer rechnerisch zwischen 13 und 14 Schüler kommen, sind es bei den Realschulen Überlingen und Markdorf 20 Schüler – die Lehrerausstattung an den Gemeinschaftsschulen ist also um die Hälfte besser. Dabei ist der Schülerzustrom an den beiden Realschulen so groß, dass sie ab der Klassenstufe 7 zum Teil mit Aufnahmestopps arbeiten müssen.

Der Hintergrund: Generell wechseln mittlerweile sehr viel mehr Schüler im Lauf ihrer Schulzeit die Schularten, weil sie nach dem Wegfall der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung zunächst oft auf einer für sie empfohlenen und nicht geeigneten Schule von den Eltern angemeldet worden sind.

Umgekehrt lässt sich der Antwort des Ministeriums auf die Fragen Klaus Burgers entnehmen, dass sich die Lehrer Qualifikation an den drei Schulen wiederum verglichen zum Beispiel mit Realschulen stark unterscheidet: Von den 115 Lehrern, die in Meersburg, Überlingen und Salem an den Gemeinschaftsschulen unterrichten, haben fast zwei Drittel, nämlich 72, die Befähigung zum Grund- und Hauptschullehrer, 9 sind Technische Lehrer, 7 sind Lehreranwärter, aber nur 15 sind als Realschullehrer ausgebildet, 5 als Gymnasiallehrer und 3 als Sonderpädagogen. Diese Lehrerzusammensetzung entspricht zwar nicht dem Anspruch der Gemeinschaftsschulen, einen mittleren Bildungsabschluss mit der Möglichkeit des Besuches eines Gymnasiums zu vermitteln. Zur Zusammensetzung der Schülerschaft passen die Lehrerqualifikationen allerdings ziemlich genau: Denn landesweit haben ca. 70 % der Schüler an Gemeinschaftsschulen eine Haupt- und Werkrealschulempfehlung, gut 20 % eine Realschulempfehlung und weniger als 10 % eine Gymnasialempfehlung. Dabei wechseln im Lauf der Jahre immer auch wieder Schüler von Gymnasium und Realschule auf Gemeinschaftsschulen.

Von einer Schule für alle und für alle Abschlüsse kann man bei den Gemeinschaftsschulen auch deswegen nicht sprechen, weil zum Beispiel bei der geplanten Oberstufe der Gemeinschaftsschule Konstanz nicht wie vorhergesagt ein Drittel aller künftigen Oberstufenschüler von anderen Schulen dorthin wechseln, sondern lediglich ein Sechstel. Die etablierten Schulen behalten also ihre Attraktivität.

Schließlich fragte Klaus Burger als der CDU- Betreuungsabgeordnete für den Bodenseekreis noch danach, wie das Ministerium mit den Ergebnissen der Zentralen Abschlussprüfung an den Gemeinschaftsschulen öffentlich umgeht, könnten doch gute Ergebnisse deren Ruf verbessern. In Meersburg sind – erstmals im Bodenseekreis – solche Abschlussprüfungen kürzlich durchgeführt worden. Das Ministerium wird generell keine Prüfungsergebnisse mitteilen, so dass Eltern wohl auch in Zukunft bei der Schulwahl sich auf das verlassen müssen, was sie als Ruf einer Schule gehört haben. „Im Interesse von Leistung, Wettbewerb und Transparenz wäre es besser, dass – wenn es schon eine einheitliche Prüfung gibt-, deren Ergebnisse dann auch bekannt gemacht werden – und zwar für alle Schulen“, schreibt MdL Klaus Burger in seiner Pressemitteilung.

Foto: Der CDU-Betreuungsabgeordnete im Landtag Baden-Württemberg für den westlichen Bodenseekreis, Klaus Burger MdL