Zur Bodenseegürtelbahn

Admin

5. Februar 2021

Juli 2017

Die CDU Bodenseekreis will die Ausführungen der Pressemitteilung des SPD Bundestagskandidaten Leon Hahn zur Bodenseegürtelbahn nicht unkommentiert lassen. Einige Aussagen entsprechen nicht den Tatsachen, weshalb die CDU Bodenseekreis auch die Kritik an Bundestagsabgeordneten Lothar Riebsamen deutlich zurückweist. CDU Kreisvorsitzender Volker Mayer-Lay zeigt sich erschrocken über die „unsaubere Recherche, eines Bewerbers für den Bundestag“. Ihm ist wichtig, die Thematik nochmals verständlich für die Öffentlichkeit zu erläutern. Bei der Bodenseegürtelbahn von Radolfzell bis Friedrichshafen handelt es sich einzig und allein um Verbesserungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV), also mit Regionalbahnen und IRE-Zügen. Rechtlich für die Finanzierung des SPNV verantwortlich sind die Länder, die für Betrieb und Infrastrukturmaßnahmen jährlich Regionalisierungsmittel (882 Mio. € in 2017) erhalten. Zusätzlich steht für Infrastrukturmaßnahmen der Topf des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) zur Verfügung. Der Bundestagsabgeordnete Lothar Riebsamen weist auf den Unterschied zur Südbahn hin: „Bei der Südbahn ist es gelungen, die Elektrifizierung in den Bundesverkehrswegeplan aufzunehmen, nachdem Nutzen und Notwendigkeit auch für den Güterverkehr und die nationale und internationale Fernverkehrsanbindung nachgewiesen wurden. Für Ausbau und Elektrifizierung der Bodenseegürtelbahn hingegen, sei es nun Aufgabe des Landes, den positiven volkswirtschaftlichen Nutzen in der Region mit einem schlüssigen, vor Ort abgestimmten, Nahverkehrskonzept nachzuweisen. Erst dann kann eine Anmeldung der Maßnahme beim GVFG-Topf zum Erfolg geführt werden. Lothar Riebsamen betont, dass er sich selbstverständlich für Bundesmittel für die Bodenseegürtelbahn einsetzen werde, soweit hierzu geeignete und rechtlich mögliche Fördertöpfe bestehen und zuvor das Land Notwendigkeit und Nutzen förmlich nachweist. Leon Hahn verkennt die rechtlichen und politischen Sachverhalte: Seine Kritik an Riebsamen ist damit reine Augenwischerei und eben selbst nur Wahlkampfgetöse. „Der Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) hat Maßnahmen im GVFG (statt im Bundesverkehrsplan) auch für andere regionale Vorhaben, wie etwa die Elektrifizierung der Hochrheinbahn Basel – Schaffhausen, der oberen Höllentalbahn Neustadt-Donaueschingen oder der Regio-S-Bahn Freiburg unter der Prämisse angemeldet, dass es sich um Nahverkehrsvorhaben mit Zuständigkeit des Landes handelt“, erklärt der neue Kreisvorsitzende der CDU Bodenseekreis Volker Mayer-Lay. „Selbst für das Land besteht gar ein direkter Zusammenhang zwischen der Elektrifizierung der Hochrheinbahn und der Bodenseegürtelbahn, da so die schnellen und vom Land finanzierten Regionalverbindungen zwischen Basel, Singen und Friedrichshafen auch künftig umsteigefrei und elektrisch verkehren können. „Dass Hermann für die Bodenseegürtelbahn Mittel aus dem Bundesverkehrsplan erwartet, obwohl hier primär das Ziel einer S-Bahn und damit einer typischen Verbindung innerhalb von Verdichtungsräumen gesehen wird, ist daher wenig konsequent und schwer zu erklären“, so Mayer-Lay weiter. Der ständige Verweis auf den Bundesverkehrswegeplan ist damit nur als Ablenkungsmanöver von der eigenen Prioritätensetzung zu sehen. Die CDU Bodenseekreis fordert den Landesverkehrsminister auf, seine federführende Verantwortung für den SPNV wahrzunehmen. Gemeinsam mit Region, Landkreisen und Gemeinden habe er eine abgestimmte Gesamtkonzeption für den Schienennahverkehr am Bodensee als Grundlage für eine GVFG-Finanzierung zu präsentieren. Nicht unerwähnt bleiben soll, so Mayer-Lay abschließend, dass die CDU in nahezu allen Gemeinderäten und Kreistagen entlang der Bodenseegürtelbahn auch einer finanziellen Beteiligung der Kommunen bei Planung, Ausbau und Betrieb eines zukunftsfähigen Bahnangebotes zugestimmt hat.