Niederflurigkeit bei der Bodenseegürtelbahn

Admin

4. Februar 2021

November 2018

Antrag A11

Antragsteller: AK Verkehr

Betreff: Bodenseegürtelbahn

Der Kreisparteitag möge beschließen:

1. Das Land Baden-Württemberg soll so rasch wie möglich dafür Sorge tragen, dass alle Regionalbahnen auf der Bodenseegürtelbahn wieder mit barrierefreien, niederflurigen Fahrzeugen gefahren werden.

2. Das Land wird aufgefordert als Aufgabenträger im SPNV nötigenfalls eigene Planungsmittel in die Hand zu nehmen, um die Barrierefreiheit an den zwischen Radolfzell und Kressbronn 11 ohne Barrierefreiheit verbliebenen Stationen (von insgesamt 20 Bahnhöfen auf dieser Strecke) fristgerecht bis zum Jahr 2023 voranzubringen.

Begründung: Auf der Bodenseegürtelbahn kommen vermehrt wieder „hochflurige“ Fahrzeuge zum Einsatz, die nicht auf 60 cm Höhe über der „Schienenoberkante“ und somit nicht passend zu den neueren Bahnsteigen sind. Es fehlen nach wie vor in FN Hafenbahnhof, FN Stadtbahnhof, Markdorf, BermatingenAhausen, Uhldingen-Mühlhofen, Überlingen Therme, Sipplingen und Ludwigshafen die passenden Bahnsteige für Barrierefreiheit.