Unterstützung für die „grünen Kreuze“

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8. Februar 2021

August 2019

Auch im Bodenseekreis haben viele Landwirte auf die schwierige Situation der Bauernschaft hingewiesen, indem an Feldern und Obstanlagen weithin sichtbar grüne Kreuze aufgestellt wurden. Die CDU Bodenseekreis sieht darin einen wichtigen Schritt der Landwirtschaft, das öffentliche Augenmerk längst überfällig auf die derzeit vielfachen einseitigen Forderungen an die Politik in Land und Bund zu Lasten der Bauern zu lenken. „Die Bauern leisten nicht nur einen entscheidenden Beitrag zur Pflege der Kulturlandschaft, sie unterstützen vielmehr den Erhalt der Umwelt und fördern aktiv die Biodiversität, auf die sie selbst angewiesen sind,“ so CDU Kreisvorsitzender Volker Mayer-Lay. Gerade im Hinblick auf das völlig undurchdachte Volksbegehren „Rettet die Bienen“ müsse die Bevölkerung wissen, dass die Bauernschaft nicht im Gegensatz zur Umwelt stehe, so die Kreis-CDU. Vielmehr seien die konventionellen nicht weniger als die Bio-Landwirte zu großen Teilen Umweltpfleger. Weitere die Bauernschaft belastende Gesetzesvorhaben würden deren Existenzen gefährden und ganze Familien vor das Aus stellen. „Wir müssen uns ernsthaft fragen, ob wir weiterhin Obst, Wein und Hopfen vom Bodensee aber auch regionale Fleischprodukte oder aber ein wahres Höfe-Sterben und zukünftig eine Abhängigkeit von Importprodukten haben wollen“, warnt Mayer-Lay. Für die CDU Bodenseekreis heißt das Motto weiterhin  „Rettet die Bauern!“. Dies stehe nicht im Widerspruch zum Artenschutz und zum Tierwohl, sondern könne vielmehr Hand in Hand verwirklicht und verbessert werden, so der Kreisvorsitzende. Die Position der Christdemokraten vom See wird durch diese deutlich gegenüber der Landes- und Bundespolitik kommuniziert.

Für ein Familiensplitting

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8. Februar 2021

Februar 2013

Antrag A 2

Antragsteller: Dr. Jörg Frankenreiter

Betreff: Aufnahme eines Familiensplittings ins CDU-Wahlprogramm für die Bundestagswahl

Der Kreisparteitag möge beschließen:

Die Bundes-CDU wird aufgefordert, die Forderung nach einem Familiensplitting in das Wahlprogramm für die anstehende Bundestagswahl aufzunehmen. Familiensplitting bedeutet, dass das Ehegattensplitting zugunsten eines Familiensplittings so verändert wird, dass steuerliche Vorteile erst ab Hinzukommen mindestens eines Kindes bis ins Rentenalter für alle eingetragenen Lebensgemeinschaften gelten. Begründung: Durch diese Änderung wären Schutz und Förderung der Familie gewährleistet. Die daraus resultierenden Steuermehreinnahmen könnten den Familien zugutekommen. Die genannte Regelung würde nicht nur die gleich- und verschiedengeschlechtlichen Lebensgemeinschaften „vor Kind“, sondern auch „mit Kind“ gleichstellen. Es könnten etwa auch gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften profitieren, die von Partnern mit Kindern (d.h. bei Vorhandensein von Kindern, etwa nach Scheidung oder Tod eines Elternteils) gegründet werden. (Adoptionen und Adoptionsrecht sind ausdrücklich nicht angesprochen.)

Empfehlung der Antragskommission: Annahme in geänderter Fassung

Antrag Änderung BEEG Alleinerziehende

Admin

8. Februar 2021

März 2018

Änderung des Bundeselterngeldgesetzes bezüglich des „Erwerbskorridors“ von Alleinerziehenden zum Erhalt des Partnerschaftsbonus

Antrag A

Antragsteller: AK Soziales

Der Kreisparteitag möge beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, den § 4 Abs.4 Ziffer 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) dahingehend zu ändern, dass der Erwerbskorridor für den Anspruch auf Partnerschaftsbonus zum Elterngeld für Alleinerziehende eine herabgesetzte Untergrenze von nicht über 19 Wochenstunden erhält.

Begründung:

Wer in Teilzeit arbeiten geht und gleichzeitig Elterngeld bezieht, erhöht die Bezugsdauer der staatlichen Leistung. Sprich: Aus einem Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Der Partnerschaftsbonus: Wenn beide Eltern für mindestens vier Monate pro Woche 25 bis 30 Stunden parallel arbeiten, erhält jeder Elternteil das ElterngeldPlus nochmals für vier zusätzliche Monate. Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus lassen sich miteinander kombinieren. Mittlerweile ist ca. jede fünfte Familie eine so genannte „Einelternfamilie“, d.h. eine Familie mit Kindern und alleinerziehende Elternteile, also entweder Vater oder Mutter im Haushalt. Alleinerziehende haben genau die gleichen Ansprüche auf Elterngeld wie Elternpaare auch. Das heißt sie können auch ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus in gleichem Maße nutzen. Der Partnerschaftsbonus kann jedoch kaum überhaupt in Anspruch genommen werden, weil der Erwerbskorridor von 25 bis 30 Wochenstunden zu hoch angesiedelt ist und Alleinerziehende damit praktisch von der Inanspruchnahme ausschließt. Alleinerziehende haben eine hohe Erwerbsneigung und arbeiten häufiger in Vollzeit als Mütter in Paarfamilien. Die Zahlen zum durchschnittlichen Erwerbsumfang zeigen allerdings, dass Alleinerziehende unter anderem durch unzureichende Rahmenbedingungen vielfach ausgebremst werden: Alleinerziehende sind bis zum Alter des jüngsten Kindes von 15 Jahren durchschnittlich nicht mehr als 23,6 Wochenstunden erwerbstätig. Mit Kindern unter drei Jahren sind sie im Durchschnitt 7,8 Wochenstunden erwerbstätig. Ein wesentlicher Grund dafür ist nach wie vor der Mangel an Kinderbetreuung, die auch an Randzeiten und an Wochenenden angeboten werden muss, damit sie zu den Arbeitszeiten z. B. im Schichtdienst im Einzelhandel oder Krankenhaus passt. Alleinerziehende können gerade nicht mit Hilfe des Partners ein mangelndes Angebot ausgleichen. Alleinerziehende haben eine höhere Belastung als Zweielternfamilien. Um bestehende Benachteiligungen ein Stück weit auszugleichen, sind differenzierte Lösungen auch im Sinne eines für Alleinerziehende geringeren Umfangs des Erwerbsvolumens durchaus zu rechtfertigen (so auch das BVerfG). Schließlich können sie im Vergleich zu Paarfamilien, die in der Summe für zwei mal vier Monate den Bonus erhalten, maximal lediglich vier Monate den Bonus beanspruchen. Um Alleinerziehenden damit zumindest die Teilchancen auf Erhalt des Partnerschaftsbonus zu bieten, ist eine Anpassung des „Erwerbskorridors“ notwendig.

CDU für Pilotprojekt zur Kurzzeitpflege durch Sozialstation Salem

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8. Februar 2021

Mai 2018

Die CDU Bodenseekreis fordert für die Sozialstation Bodensee e. V. ein Pilotprojekt zur Kurzzeitpflege auch ohne deren Heimstatus. Es wurde bereits öffentlich berichtet, dass das Sozialministerium des Landes der Sozialstation Bodensee für deren Projekt „Tages-/Nachtpflegezentrum“ in Salem finanzielle Unterstützung zugesagt hat (nachdem zunächst eine Absage kam). Bei einem Besuch vor Ort erfuhren die CDU Abgeordneten Lothar Riebsamen (Bundestag) und Klaus Burger (Landtag) vom Vorstandsvorsitzenden Wolfgang Jauch, dass eine Anfrage beim Sozialministerium bezüglich Einrichtung eines an ambulante Strukturen angepasstes Kurzzeitpflegezentrums als Pilotprojekt bislang jedoch unbeantwortet blieb. Der grüne Sozialminister des Landes Manfred Lucha betonte bei seinem Besuch der Sozialstation im September 2017, dass laut derzeitiger Gesetzeslage Kurzzeitpflege nur in einem „Heim“ angeboten werden dürfe. Hierunter falle die Sozialstation per Definition nicht. Nachdem die neue große Koalition – nicht zuletzt auf einen Antrag von Riebsamen und Burger aus dem Jahr 2016 hin – die Förderung der Kurzzeitpflege ausdrücklich in den Koalitionsvertrag aufgenommen habe, sei es nach Meinung der CDU im Bodenseekreis jetzt auch am Landessozialministerium, solche Vorhaben auch zu ermöglichen. Die beiden Abgeordneten sowie der Kreisvorsitzende der CDU Bodenseekreis Volker Mayer-Lay und sein gesamter Vorstand regen daher mit Nachdruck an, hier einen positiven Präzedenzfall zu schaffen und in einem Pilotprojekt der Sozialstation Bodensee e.V.  zu ermöglichen, neben  der Tages- und Nachtpflege auch dringend benötigte Kurzzeitpflegeplätze anzubieten.

Unser Bild zeigt v.l.: Klaus Burger MdL, Lothar Riebsamen MdB und den Vorstandsvorsitzenden der Sozialstation Bodensee Wolfgang Jauch beim Gespräch vor Ort

Sozialstation Salem profitiert vom Innovationsprogramm Pflege

Admin

8. Februar 2021

Juli 2018

Innovationsprogramm Pflege: Rund 300.000 Euro fließen in den Bodenseekreis

Aktuell wurden die Projekte bekanntgegeben, die in diesem Jahr über das Innovationsprogramm Pflege durch das Ministerium für Soziales und Integration gefördert werden. Im Bodenseekreis profitiert davon die Sozialstation Salem mit insgesamt 300 000 Euro für die Einrichtung eines nicht an stationären Strukturen ausgelegtes Tages- und Nachtzentrums. Dies gibt der CDU-Betreuungsabgeordnete des westl. Bodenseekreis Klaus Burger MdL bekannt.

Das Innovationsprogramm Pflege fördert bereits seit dem Jahr 2013 vorbildgebende Pflege- und Versorgungsmodelle, die Leuchtturmcharakter für die baden-württembergische Pflegelandschaft haben. „Ziel ist es, vorhandene Pflegeangebote vor Ort besser zu vernetzen, Pflege-WGs aufzubauen und die Schaffung von neuen Tages-, Nacht- sowie Kurzzeitpflegeplätzen gerade auch im ländlichen Raum zu unterstützen“, erläutert Klaus Burger, der selbst Mitglied des Sozialausschusses im baden-württembergischen Landtag ist. Im Jahr 2018 ist das Innovationsprogramm Pflege mit insgesamt 3,5 Mio. Euro dotiert.

Mit ihrem Abschlussbericht habe die Enquete-Kommission „Pflege“ des Landtags dem Parlament und der Regierung einen umfassenden Katalog an Handlungsempfehlungen an die Hand gegeben. „Dieser wird nun sukzessive umgesetzt. Dabei kommt der bedarfsgerechten Gestaltung des sozialräumlichen Umfelds der pflegedürftigen Menschen und der Unterstützung ihrer pflegenden Angehörigen zentrale Bedeutung zu, sagt Burger.

72 Prozent der pflegebedürftigen Menschen im Land würden zu Hause versorgt. 60 Prozent von Ihnen ausschließlich durch Angehörige. „Diese Menschen sind der größte Pflegedienst im Land und auf wohnortnahe Unterstützungs- und Beratungsangebote zwingend angewiesen“, so der Landtagsabgeordnete.

Angesichts dessen werde das Innovationsprogramm Pflege auch im Jahr 2019 fortgeführt. Das Land beabsichtigt, 2019 rund 2,5 Millionen Euro einzusetzen, um dem Wunsch der meisten pflegebedürftigen Menschen entsprechend ambulante Pflegearrangements zu stärken und gleichzeitig pflegende Angehörige sowie vergleichbar nahestehende Pflegepersonen zu unterstützen und zu entlasten.

Bereits im mai 2018 hatten der CDU Kreisvorstand auf Initiative von Klaus Burger MdL und Lothar Riebsamen MdB für die Sozialstation Bodensee e. V. ein Pilotprojekt zur Kurzzeitpflege auch ohne deren Heimstatus gefordert, was nun erste Früchte trägt:

http://www.cdu-bodenseekreis.de/cdu-regt-pilotprojekt-zur-kurzzeitpflege-durch-die-sozialstation-in-salem-an/

CDU Bodenseekreis für allgemeine Dientspflicht

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8. Februar 2021

August 2018

Entsprechender Antrag wurde bereits 2017 durch die CDA im Kreis eingebracht.

Bereits im Mai 2017 hatte die Christlich Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) im Bodenseekreis unter Federführung des hiesigen Vorsitzenden Axel Häberle eine allgemeine Dienstpflicht in die innerparteiliche Diskussion der CDU im Bodenseekreis eingebracht. Die CDU Bodenseekreis sieht in einem Pflichtsozialjahr eine Stärkung des gesellschaftlichen Bewusstseins und eine dauerhafte Stärkung des Ehrenamtes.

In den kommenden Jahren fehlen 12000 – 14000 Personen jährlich im Alten- und Pflegebereich. In den Krankenhäusern herrscht ebenfalls größte Personalnot. Der Dienst am Menschen ist eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe, die jeder erlernen kann, so die Begründung des Antrags aus dem Jahr 2017. Zudem würden alle örtlichen Hilfsorganisationen gestärkt, die in den kommenden Jahren dringend personelle Unterstützung brauchen. Ohne baldiges staatliches Eingreifen bestehe die Gefahr, viele gewachsene und bewährte Strukturen zu verlieren, so die Meinung von CDA und CDU im Kreis.

Gerade im Bodenseekreis mit der wachsenden Altersstruktur wäre eine Unterstützung beispielsweise im Diakonischen Werk, in der Stiftung Liebenau, in den städtischen Alten- und Pflegeeinrichtungen und in den Krankenhäusern von besonderer Relevanz, lautet die Einschätzung der Christdemokraten im Bodenseekreis. „Die Bodenseeregion würde von einem solchen Pflichtsozialjahr im Besonderen profitieren“, so der CDU Kreisvorsitzende Volker Mayer-Lay.

Die CDU bekennt sich klar zur gesellschaftlichen Verantwortung jedes Einzelnen. Hierzu wäre ein großer Baustein, wenn jeder junge Mensch seinen Beitrag ehrenamtlich leisten würde. Ein solcher wäre in Pflegeeinrichtungen, oder in Hilfsorganisationen zu erbringen und sollte eine rentenrechtliche Anerkennung finden, findet CDA-Vorsitzender Häberle. Ersatzweise könnte nach der Vorstellung der CDU und CDA Bodenseekreis eine Verpflichtung bei Feuerwehr, THW, DRK, Malteser Johanniter oder anderen Hilfsorganisationen angeboten werden.

Die CDU Bodenseekreis erkennt die juristischen Hürden, die einer Einführung eines Pflichtsozialjahr noch entgegenstehen. „Unter Umständen ist aber über das Instrument der derzeit nur ausgesetzten Wehrpflicht auch eine grundgesetzeskonforme Regelung möglich“, so Kreisvorsitzender Mayer-Lay in seiner juristischen Bewertung. Nur für diese sehe Artikel 12 a des Grundgesetzes nämlich eine Ausnahme vom Verbot der Zwangsarbeit vor. Denkbar wäre nach Meinung von Mayer-Lay eine Ausgestaltung in Anlehnung an das schwedische Modell.

Unser Foto zeigt den Vorsitzenden der CDA Bodenseekreis Axel Häberle bei der Einbringung des Antrags zur allgemeinen Dienstpflicht

Für Nachtflüge von Rettungshelikoptern

Admin

8. Februar 2021

Oktober 2018

ANTRAG:

Die CDU Württemberg-Hohenzollern setzt sich dafür ein, dass Nachtflüge von Rettungshubschraubern keinen Einschränkungen aus Lärmschutzgründen unterliegen. Medizinische Hilfe muss Vorrang vor Lärmschutz haben. Die entsprechende Gesetzeslage ist umgehend zu korrigieren.

BEGRÜNDUNG:

1. Die DRF-Luftrettung am Zentralklinikum in Villingen-Schwenningen hat als bislang einziger Standort im Land Baden-Württemberg eine Betriebserlaubnis für 24 Stunden und damit die Nachtflugerlaubnis. Aus Lärmschutzgründen darf er im Schnitt nur 1,3 Mal pro Nacht ausrücken. Notärzte und Rettungsdienste fordern daher, mindestens einen weiteren Stützpunkt für Nachtflüge zu eröffnen. Geregelt wird dies im Rettungsplan des Landes. Diesen stellt das Innenministerium auf und beschreibt darin Anforderungen an Retter. Organisationen wie das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter und bei der Luftrettung die DRF oder der ADAC bewerben sich und bieten ihre Leistungen an. Die Kosten für die Einsätze rechnen diese mit den Krankenkassen ab. Das Stuttgarter Innenministerium hält aber derzeit Rettungswagen für zuverlässiger als Helikopter. Die derzeitige Regelung im Rettungsplan vermag nicht zu überzeugen: Für die Region BodenseeOberschwaben und das gesamte Südwürttemberg-Hohenzollern ist bei akuten Notfällen, bei denen es oftmals um Minuten geht, die Verfügbarkeit von Rettungshubschraubern in der Nacht weiterhin nicht zufriedenstellend. Rettungswagen bieten in diesen Fällen – aus reinen Zeitgründen – keine adäquate Alternative. Es ist nicht vermittelbar, dass Nachtflüge vom Ausland, also auch von der Schweiz aus, geflogen werden dürfen, jedoch nicht in lebensrettenden Fällen von Friedrichshafen aus. Auch im Hinblick darauf, dass andere Bundesländer deutlich flächendeckender Nachtflugstandorte für die Rettung anbieten und darüber hinaus Einsätze von Polizeihubschraubern diesen Einschränkungen nicht unterliegen. Der Standort Friedrichshafen mit seinem „Christoph 45“ bietet auch die besten Voraussetzungen für den wirtschaftlichen Betrieb, da die Einsatzzahlen hier sehr hoch sind. Der im Mai 2018 in Friedrichshafen neu angeschaffte 7 Millionen Euro teure Helikopter H135 bietet darüber hinaus die technischen Eigenschaften für den Nachteinsatz für Bodensee-Oberschwaben und das gesamte Südwürttemberg-Hohenzollern. Eine bislang praktizierte Einschränkung von Rettungsflügen aus Lärmschutzgründen hält einer sinnhaften Interessenabwägung – Leben gegen Ruhebedürfnis – nicht stand. Einsätze von Rettungskräften aller Art müssen Vorrang vor Lärmschutz genießen.

Rentensystem im Zeichen des demografischen Wandels

Admin

8. Februar 2021

November 2018

Antragsteller AK Soziales

Rentensystem im Zeichen des demografischen Wandels

Die CDU Deutschlands hat bis zur kommenden Bundestagswahl ein Gesamtkonzept, zumindest aber ein Maßnahmenpaket, zur Zukunft des Rentensystems – gerade für die Jahrzehnte nach 2025 hinaus – vorzulegen. Dabei sind folgende Möglichkeiten/Maßnahmen zu überprüfen:

1. Weitere Förderung zusätzlicher privater Vorsorge

2. Abbau der Nachteile von Familien in der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüber Kinderlosen (z.B. Beitragsentlastung in der Erziehungsphase)

3. a) Erhöhung des Renteneintrittsalters mit gleichzeitiger Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei körperlich stark belastender Tätigkeit und alternativ

b) Flexibilisierung des Renteneintritts nach dänischem Modell

4. Fortentwicklung der Maßnahmen gegen Altersarmut durch Aufhebung der Beschränkung der geltenden Freibetragsregelung und Ausweitung der Regelung auf alle Vorsorgeformen, insbesondere auch auf die gesetzliche Rente. Zusätzlich entsprechende Vergünstigungen für Hilfebedürftige.

Steigt die Zahl der Älteren in den kommenden Jahren so deutlich wie von vielen prognostiziert, wird dies enorme Auswirkungen auf die sozialen Sicherungssysteme haben. Vor der Bundestagswahl 2017 wurde vielfach das Fehlen eines Gesamtkonzepts für die Rente kritisiert. Darüber hinaus herrscht in der Bevölkerung Sorge wegen Altersarmut.

1. Mit der sogenannten „Riester-Rente“ wurde vor Jahren bereits die Möglichkeit geschaffen, privat für sich selbst zu sparen und dies vom Staat gefördert zu bekommen. Zu prüfen ist, ob hier weitere – sinnvolle – Möglichkeiten bestehen.

2. Zu kritisieren ist, dass Familien in der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüber Kinderlosen benachteiligt sind. Denn bei den Beiträgen für die sozialen Sicherungssysteme werden die geringeren finanziellen Möglichkeiten von Familien nicht berücksichtigt.

3. a) Umstrittene Altersgrenze 65: Als Weg, mit dem die Politik die Rentenversicherung zukunftsfest machen könnte, stehen längere Lebensarbeitszeiten zur Debatte. Nicht nur der Erfinder der „Rente mit 67“, der frühere Arbeitsminister Franz Müntefering, sondern zum Beispiel auch die Bundesbank und viele andere fordern eine Anhebung des gesetzlichen Rentenalters, auf bis zu 69 Jahre. Erhöhungen des gesetzlichen Renteneintrittsalters sind allerdings umstritten. Wer jahrzehntelang harte körperliche Arbeit verrichtet habe, könne nicht problemlos weitere Jahre arbeiten, ohne Gesundheitsschäden zu riskieren. Einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei den so genannten „Knochenjobs“ sollte daher Priorität eingeräumt werden, sonst bedeutet ein späterer Renteneintritt für viele Menschen lediglich eine verlängerte Arbeitslosigkeit.

b) Flexibler Renteneintritt in Dänemark: Neben einer weiteren Erhöhung der gesetzlichen Altersgrenze wird über eine Flexibilisierung des Renteneintritts diskutiert. Vorbild ist Dänemark: Hier kann jeder ab 60 in Rente gehen, bezieht dann aber eine deutlich reduzierte Rente. Für jedes Jahr Weiterarbeit erhöht sie sich, was auch die Motivationslage drastisch verändert: Statt den Rentenbeginn herbeizusehnen, fragen sich die Dänen jedes Jahr von neuem, ob sie nicht vielleicht doch noch ein Jahr länger arbeiten wollen. Dabei arbeiten sehr viele so, wie sie wollen, also oft in Teilzeit. Gleichzeitig haben die Dänen bereits verwirklicht, was die EU-Kommission von allen europäischen Ländern fordert. Sie passen die Lebensarbeitszeit regelmäßig der steigenden Lebenserwartung an. Steigt die Lebenserwartung, steigt das Renteneintrittsalter. So wird eine im Jahr 1974 geborene Dänin 2045 mit 71 Jahren in Rente gehen, ihre 1988 geborene Landsfrau allerdings dann erst im Jahr 2060 mit 72,5 Jahren. So bleibt die durchschnittliche Rentenbezugszeit fix, und zwar bei 14,5 Jahren.

4. Die von der Großen Koalition vereinbarte „Grundrente“ will Altersarmut bekämpfen und eine „Lebensleistung“ anerkennen. Wer sein Leben lang gearbeitet hat, soll, wenn sein Einkommen im Alter nicht reicht, mehr haben als nur die subsidiäre, von der Bedürftigkeit abhängige sozialhilferechtliche Grundsicherung. Kritisiert wird jedoch, das Konzept benachteilige diejenigen, die eine gesetzliche Rente beziehen, gegenüber denjenigen, die eine betriebliche oder private Rente erhalten. Das darf nicht sein. Die gerechte Fortentwicklung ist daher zu prüfen.

Keine Pflicht zur Organspende

Admin

8. Februar 2021

November 2018

Antrag A 9

Antragsteller: CdL Bodenseekreis

Betreff:

Organspenden Der Kreisparteitag möge beschließen: Wir lehnen es ab, dass jeder Bürger per Gesetz zum Organspenden verpflichtet werden soll. Begründung: Bei Nichtspendern wäre das ständige Tragen eines Widerspruchsdokument nötig. Wir möchten nicht, dass es zu dieser gesetzlichen Bevormundung kommt.

Änderung Mindestlohngesetz

Admin

8. Februar 2021

November 2018

Antrag A 21

Antragsteller: CDA Bodenseekreis

Betreff: Mindestlohn

Der Kreisparteitag möge beschließen:

Die Bundesregierung und CDU/CSU-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, das Mindestlohngesetzt in folgenden Punkten zu ändern:

1. Der gesetzliche Mindestlohn muss Ende 2021 so hoch sein, dass nach 45 Beitragsjahren (Vollzeit) eine Rente oberhalb der Grundsicherung im Alter möglich ist.

2. Es muss klargestellt werden, dass der gesetzliche Mindestlohn dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde entspricht; Sonderzahlungen, Zulagen, Prämien, Zuschläge, Sachleistungen oder ähnliches sind zusätzlich zu zahlen.

BEGRÜNDUNG:

Der Mindestlohn muss deutlich angehoben werden, um den Niedriglohnsektor im wirtschaftlichen erfolgreichsten Mitgliedsstaat in der Europäischen Union abzubauen und Altersarmut zu verringern. Aktuell erhält jede und jeder fünfte Beschäftigte lediglich einen Niedriglohn unterhalb von 10 Euro. Ein Mindestlohn in Höhe von 8,84 oder 9,19 Euro pro Stunde bewahrt nicht vor Armut. Vor allem in Ballungszentren und großen Städten sind Menschen trotz Vollzeitbeschäftigung darauf angewiesen, zu ihrem Lohn ergänzende Hartz-VI-Leistungen oder Wohngeld zu beziehen, um die Miete bezahlen zu können. Für Alleinerziehende reicht ein niedriger Mindestlohn auch außerhalb großer Städte nicht aus, um die Existenz zu sichern. Vor Altersarmut schützt der derzeitige Mindestlohn ebenfalls nicht. Wenn Beschäftigte nach 45 Beitragsjahre eine Rente oberhalb des Niveaus der Grundsicherung erhalten sollen, müssen sie -Stand 2017- mindestens 11,85 Euro pro Stunde bekommen. Darüber hinaus muss klargestellt werden, welche Leistungen auf den Mindestlohn angerechnet werden und wie er berechnet wird. Der gesetzliche Mindestlohn weist immer noch Lücken auf: Junge Beschäftigte unter 18 Jahren erhalten ihn ebenso wenig wie Langzeitarbeitslose, Auch Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft, in der Fleischindustrie, im Gartenbau, in Betrieben für Wäscherei-Dienstleistungen oder Zeitungszustellerinnen und -zusteller bekommen immer noch nicht den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn, Es ist nicht akzeptabel, dass es Ausnahmen vom Mindestlohn gibt. Der Mindestlohn ist der Ausdruck von Würde. Ausgehend vom christlichen Menschenbild ist Würde unteilbar.