Demonstrationen/Versammlungen vor dem innenpolitischen Hintergrund anderer Staaten

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5. Februar 2021

Oktober 2016

CDU Bodenseekreis: Demonstrationen und Versammlungen, die thematisch vor dem reinen innenpolitischen Hintergrund anderer Staaten stattfinden müssen eingedämmt werden

Fragen zur Flüchtlingsproblematik, zur Migration und Integration standen bei der vergangenen Konferenz des CDU-Kreisvorstandes mit den CDU Ortsvorsitzenden im Vordergrund.  Dabei ging es auch um Demonstrationen, die thematisch vor reinem innenpolitischen Hintergrund von anderen Staaten stattfinden, wie beispielsweise die Demonstrationen im Juli, bei dem Veranstalter versuchten, einen ausländischen Politiker auf einer Großleinwand zuzuschalten.
Die CDU Bodenseekreis ist der Auffassung, dass solche Veranstaltungen im Rahmen der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten einzudämmen sind und bringt einen entsprechenden Antrag beim Bezirksparteitag ein.
Während die Versammlungsfreiheit aus Art. 8 des deutschen Grundgesetzes nur jedem deutschen Bürger zusteht, hat nach § 1 des Versammlungsgesetzes „jedermann“ das Recht, öffentliche Versammlungen und Aufzüge zu veranstalten und an solchen Veranstaltungen teilzunehmen, das hat der Rechtsanwalt Volker Mayer-Lay recherchiert. Selbiges ergebe sich aus Art. 11 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (ERMK). Es gebe also Bestimmungen, die auch Ausländern ein Versammlungsrecht auf deutschem Boden einräumen. Dies sei im Grundsatz auch richtig und werde von der CDU Bodenseekreis ausdrücklich begrüßt, so der Kreisvorstand und die Ortsvorsitzenden.
„Indes ist es nicht Sinn und Zweck dieser wichtigen Rechte,  dass auf deutschen Straßen mit steigender Tendenz ausländische Innenpolitik durch hier lebende Vertreter verschiedener Staaten, Religionen, Ethnien und diverser Minderheiten thematisiert wird“, so begründete Volker Mayer-Lay, stellvertretender Kreisvorsitzender der CDU Bodenseekreis den Antrag.
Die teleologische Auslegung der Versammlungsrechte ergebe keine Zweckrichtung für Kundgebungen ausländischer Staatsmänner und Staatsfrauen, genauso wenig sollten diese wichtigen Rechte eine Plattform für Aufstandsbewegungen von Minderheiten aus ausländischen Staaten bieten.
„Konflikte, die in anderen Staaten der Welt toben, können dadurch auf deutschen Straßen zu tätlichen Auseinandersetzungen rivalisierender Gruppen führen und bedingen eine erhöhte Polizeipräsenz mit den damit verbundenen Gefahren für die Beamten“, diese Gefahr sieht der Kreisvorsitzende Lothar Fritz. Darüber hinaus sei es nicht hinnehmbar, ausländischen Politikern im deutschen öffentlichen Raum abseits von offiziellen Staatsbesuchen – wie beispielsweise durch Videozuschaltung bei Versammlungen – schrankenlos eine Bühne zu gewähren, da diese dann jedem Staatschef der Welt im Grundsatz die Möglichkeit eröffnen würde, auch verfassungsfeindliche Gesinnungen zu verbreiten.

Paralleljustiz auf Grundlage der Scharia

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5. Februar 2021

Oktober 2016

CDU Bodenseekreis fordert Parallel-Justiz auf Grundlage der Scharia zu unterbinden

Fragen zur Flüchtlingsproblematik und zur Integration standen bei der vergangenen Konferenz des CDU-Kreisvorstandes mit den CDU Ortsvorsitzenden im Vordergrund.  Diskutiert wurden Überlegungen zu islamischen Schiedsinstanzen. Jegliche Formen von Parallel-Justiz auf Grundlage der Scharia müssen unterbunden werden, darin war sich die die CDU Bodenseekreis einig. Sie wird beim Bezirksparteitag einen entsprechenden Antrag einbringen.

Vor allem in einigen deutschen Großstädten gibt es sogenannte islamische „Friedensrichter“, formulierte Volker Mayer-Lay die Antragsbegründung. Unter Umgehung deutscher Gerichte würden durch diese Strafanzeigen und Verurteilungen vereitelt. Diese „Richter von Gottes Gnaden“ würden Probleme wie häusliche Gewalt innerfamiliär vor einem Imam lösen lassen. Es sei bekannt, dass die „Friedensrichter“ Ehestreitigkeiten gemäß der Scharia behandeln und regelmäßig den Männern Rückendeckung geben und die Frauen maßregeln. Hier gehe es im Namen des Islams um die Aufrechterhaltung patriarchaler Macht in der Ehe und um Machtkämpfe zwischen konkurrierenden arabischen oder türkisch-kurdischen Großfamilien.

Solche Schattenstrukturen sind nicht tolerierbar, stimmt der CDU-Kreisvorsitzende Lothar Fritz zu. Die Regeln der Scharia beispielsweise im Bereich des Familienrechts, der Kinderehe, der häuslichen Gewalt, des Strafrechts, der angedrohten Strafen stünden in weiteren Bereichen nicht nur im Disklang, sondern im krassen Widerspruch zum deutschen Grundgesetz und den darauf basierenden Gesetzen wie denen des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Strafgesetzbuches. Offizielle islamische Schiedsinstanzen, wie sie in Großbritannien bereits institutionalisiert worden sind, stehen einer konsequenten Alleinstellung der deutschen Justiz diametral entgegen und sind somit ausdrücklich abzulehnen, dem stimmte die CDU Versammlung einstimmig zu: Die aufklärerische und durch die historischen Besonderheiten Deutschlands in besonderem Maße differenzierende und weltweit beispielhafte deutsche Justiz und Gesetzgebung sind gegen rückwärtsgewandte Bestrebungen konsequent zu schützen.

PM 16-09, cuhl

Kundgebungen ausländischer Politiker

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5. Februar 2021

März 2017

CDU Bodenseekreis zu Kundgebungen ausländischer Politiker

Die CDU Bodenseekreis sieht sich durch die aktuelle Diskussion zum Versuch türkischer Politiker in Deutschland Kundgebungen abzuhalten, in ihrem Kurs bestätigt. Bereits beim Bezirksparteitag im vergangenen Oktober und auch beim Bundesparteitag der CDU Deutschlands im Dezember 2016 forderten die Christdemokraten vom Bodensee die Bundesregierung auf, Demonstrationen und Versammlungen auf deutschem Boden, die thematisch vor dem reinen innenpolitischen Hintergrund anderer Staaten stattfinden, im Rahmen der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten einzudämmen. Die entsprechenden Anträge wurden jeweils mit großer Mehrheit angenommen.
Volker Mayer-Lay, stellvertretender Kreisvorsitzender und Initiator des Antrages, stellte aufgrund der aktuellen Debatte fest: „Es ist nicht Sinn und Zweck unserer wichtigen Rechte zur Meinungs- und Versammlungs-freiheit, dass auf deutschem Boden mit steigender Tendenz ausländische Innenpolitik – mit teils sogar verfassungsfeindlichem Inhalt – thematisiert wird.
Es sei darüber hinaus nicht hinnehmbar, ausländischen Politikern im deutschen öffentlichen Raum abseits von offiziellen Staatsbesuchen schrankenlos eine Bühne zu gewähren, so Mayer-Lay weiter. Der Auftritt eines Ministers oder Staatschefs sei eben nicht der Auftritt eines Privatmannes, sondern eines Organes eines fremden Staates im Rahmen hoheitlicher Handlung, erklärt Mayer-Lay die Einordnung aus staats- und völkerrechtlicher Sicht: „Solche Handlungen haben auf dem Boden eines anderen Staates nicht stattzufinden.“
Die CDU Bodenseekreis hofft nun auf eine rasche bundesgesetzliche Regelung der Thematik, damit sich die betroffenen Kommunen auf eine klare Gesetzeslage und nicht auf bloße Hallennutzungsregelungen berufen können.

Förderung von landwirtschaftlichen Familienbetrieben

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5. Februar 2021

November 2011
Antrag A 2
Antragsteller: AK Landwirtschaft der CDU Bodenseekreis
Betreff: Familienbetriebe
Die Agrarpolitik der EU wird ab 2014 auf eine neue Grundlage gestellt. Bei gestiegenen Ansprüchen der
Beitrittsländer und gekürztem Budget bedeutet dies entsprechende Umschichtungen. Wenn es den wenigen
Großbetrieben innerhalb der EU gelingt eine Kappung bei 300.000 Euro zu verhindern, wird dies zu massiven
Zahlungsausfällen für die Landwirtschaft in Bayern und Baden-Württemberg führen.
Deshalb möge Kreisparteitag beschließen:
Die von EU-Agrarkommissar Ciolos vorgesehene Degression der Direktzahlungen würdigt die
unterschiedliche Kostenstruktur der leistungserbringenden Betriebe und ermöglicht dadurch
die Koexistenz von Betrieben unterschiedlicher Größe.
Die CDU Bodenseekreis würdigt diesen Ansatz und setzt sich im Interesse der vielen bäuerlichen
Familienbetriebe für eine maßvolle Umsetzung der europäischen Agrarpolitik ein. Wir fordern
deshalb unsere Bundeslandwirtschaftministerin Aigner und unsere Abgeordneten auf, die
unterschiedlichen Kostenstrukturen der Betriebsformen und Größen bei der Umsetzung der
Agrarpolitik zu berücksichtigen.
Begründung: Insbesondere Betriebe in sog. benachteiligten Gebieten leisten für den Erhalt
unserer Kulturlandschaft wertvolle Arbeit. Doch ihre Kostenstruktur
unterscheidet sich enorm von den Großbetrieben in Gunstlagen. Deshalb muss
die Agrarpolitik diesen Gegebenheiten im Interesse einer flächendeckenden
Landbewirtschaftung Rechnung tragen.

Keine Privatisierung des Trinkwassers

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5. Februar 2021

Februar 2013
Antrag A 3
Antragsteller: Arbeitskreis Ländlicher Raum, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz
Betreff: Trinkwasser ist ein elementarer Bestandteil öffentlicher Daseinsvorsorge
Der Kreisparteitag möge beschließen:
Trinkwasser muss in hoher Qualität, flächendeckend, zuverlässig und zu gerechtfertigten
Preisen den Bürgern zur Verfügung gestellt werden. Kurzfristige Gewinn- und
Renditeerwartungen schließen Zukunftsinvestitionen geradezu aus und gefährden
dadurch die nachhaltige Sicherung unserer Lebensgrundlagen.
Die CDU Bodenseekreis lehnt deshalb die Pläne der EU Kommission zur Privatisierung
der Wasserversorgung ab.
Wir fordern die Verantwortlichen auf, die Interessen der Bürger zu achten und die
Vorteile der öffentlichen Daseinsvorsorge im Gesetzgebungsverfahren zu schützen.
Begründung: Die Liberalisierung des Strommarktes hat uns gezeigt, dass internationale
Konzerne unter dem Druck der Gewinn- und Renditeerwartungen notwendige
Strukturinvestitionen in Leitungsnetze und Pumpspeicher unterlassen. Vor dem
Hintergrund dieser Erfahrung ist es unverständlich, dass die EU Kommission an
ihren Plänen zur Privatisierung der Wasserversorgung festhält.
Gerade wirtschaftlich schwache Kommunen laufen Gefahr zum Opfer der
Privatisierungspläne zu werden.
Bereits in der Vergangenheit sind Kommunen und große Wasserversorger den
süßen Versprechungen des „Cross-Border-Leasings“ erlegen und mussten ihren
Entschluss im Nachhinein nicht nur bitter bereuen, sondern auch teuer bezahlen.
Deshalb müssen wir alles dafür tun, dass die EU Kommission die bewährte
öffentliche Daseinsvorsorge respektiert und schützt

Kein Automatismus für Finanzhilfen

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5. Februar 2021

Februar 2013
Antrag A 4
Antragsteller: Arbeitskreis Ländlicher Raum, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz
Betreff: Notwendigkeit, Angemessenheit, Vertrauen und Kontrolle als Grundlage internationaler
Finanzhilfe
Der Kreisparteitag möge beschließen:
Für internationale Finanzhilfe darf es keinen Automatismus geben. Hilfe muss
notwendig, angemessen, im Vertrauen auf der Basis gemeinsamer Ziele und Standards
und unter der Möglichkeit objektiver Kontrolle stattfinden.
Begründung: Bereits der nationale Finanzausgleich führt uns vor Augen, mit welcher
Selbstverständlichkeit Empfänger von Leistungen ihr Füllhorn ausschütten,
während die Geber auf die Konsolidierung ihrer Finanzen bedacht sind.
In Europa scheint sich diese Tendenz in einer schier unvorstellbaren Dimension
zu wiederholen. So entspricht z.B. der Hilfsantrag aus Zypern einer
durchschnittlichen Zuwendung von weit über 15.000 Euro pro Einwohner
Zyperns

Änderung EU-Datenschutzgrundverordnung

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5. Februar 2021

November 2018
A 22
Antragsteller: AK Landwirtschaft, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz.
Entsorgung von Medikamenten
Der Kreisparteitag möge beschließen:
Die CDU Bodenseekreis möchte die sachgerechte Entsorgung von Medikamenten weiter
verbessern. Sie bittet deshalb, das Abfallwirtschaftsamt des Bodenseekreises, zu prüfen, mit
welchen Maßnahmen dieses Ziel erreicht und umgesetzt werden kann.
BEGRÜNDUNG:
Noch immer werden Medikamentenreste in erheblichem Umfang einfach weggeschüttet und
gelangen über die Kanalisation in unsere Oberflächengewässer und schließlich in den Bodensee.
In Deutschland gibt es keine einheitliche Regelung zur Entsorgung von Arzneimitteln.
Um unsere Gewässer und unsere Umwelt zu schützen und um die Wirksamkeit von Medikamenten
und ihren Wirkstoffen zu erhalten, ist eine sachgerechte und umweltverträgliche Entsorgung jedoch
sehr wichtig.

Ausgestaltung der EU-Agrarpolitik

Admin

5. Februar 2021

November 2018
Antrag A 24
Antragsteller: AK Landwirtschaft, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz.
Betreff: Ausgestaltung der Agrarpolitik
Der Kreisparteitag möge beschließen:
Wir fordern eine differenzierte Agrarpolitik. Die Ausgestaltung der zukünftigen Agrarpolitik muss
stärker den gesellschaftlichen Erfordernissen gerecht werden. Bäuerliche Familienbetriebe prägen
das Bild unserer Kulturlandschaft und sind das Rückgrat des Ländlichen Raumes. Bei der
Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2020 muss diesem Umstand besonders Rechnung
getragen werden. Wir bestärken unsere Abgeordneten des Europäischen Parlaments an diesem
Bemühen festzuhalten.
Begründung:
Die gemeinsame Agrarpolitik der EU wird derzeit überarbeitet und geht in eine neue
Planungsperiode.
Zuständigkeiten und Gelder werden neu verteilt.
Die zukünftige Agrarpolitik soll regionale Besonderheiten und Kostenachteile aufgrund struktureller
Nachteile der Betriebe stärker ausgleichen. Betriebe mit schlechten Agrarstrukturellen
Voraussetzungen brauchen einen Strukturkostenausgleich um im Wettbewerb bestehen zu können.

Erhalt der Musikhochschulen

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5. Februar 2021

Oktober 2013

 

Paradigmenwechsel in der Landesschulpolitik

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5. Februar 2021

Juli 2017
Ein Jahr neue Schulpolitik der CDU- Was bleibt? Was ändert sich?
Eine Veranstaltung der besonderen Art hat die CDU Bodenseekreis am Dienstag in Salem angeboten: „Ein Jahr neue Schulpolitik der CDU – Was bleibt? Was ändert sich?“ Karl Wilhelm Röhm MdL Bildungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag gab einen umfassenden Einblick, was sich im letzten Jahr im Bereich Bildung getan hat, nachdem die CDU seit den letzten Wahlen mit Frau Dr. Susanne Eisenmann wieder die Kultusministerin im Land stellt. Nicht zufällig findet dieser Termin in Salem statt, denn hier gibt es seit längerem eine anhaltende und nicht zuletzt öffentliche Diskussion zur Einführung einer Oberstufe an der bestehenden Gemeinschaftsschule. Keine Absicht unterstellen wollte CDU Kreisvorsitzender Volker Mayer-Lay, da zeitglich mit dieser bildungspolitischen Veranstaltung eine Gemeinderatssitzung in Salem stattfand. Es sei dennoch schade, dass so die Vertreter der Kommunalpolitik nicht von diesem Angebot profitieren konnten. Neben den zahlreichen Direktoren und Rektoren des westlichen Bodenseekreises waren auch viele Lehrer und einige Eltern zur Veranstaltung gekommen. Landtagsabgeordneter Röhm stellte die vielen Veränderungen in der Bildungspolitik im Land vor, welche auch die Grundschulempfehlung betreffen, um die es in der Vergangenheit viele Diskussionen gab. Hier wurde durchgesetzt, dass ab dem Jahr 2018 die Empfehlung zwar der weiterführenden Schule vorgelegt werden muss, der Elternwille auf welche Schule das Kind letztendlich geht, jedoch entscheidend sei, so Röhm. Neu sei auch bei den Grundschulen, dass nicht nur die verbindlichen Ganztagsschulen finanziell gefördert werden, sondern eben auch diejenigen Schulen, die flexible Ganztagsbetreuung anbieten. Das „Schreiben nach Gehör“ gibt es in BadenWürttemberg nicht mehr erzählt Karl-Wilhelm Röhm – nicht ganz ohne Freude darüber – hält er doch diese Lehrmethode für nicht nachweislich erfolgreich und massentauglich. Röhm versichert, dass die Landesregierung zu den bestehenden Bildungsangeboten stehe und den Wettbewerb zwischen den einzelnen Schularten für sinnvoll hält. So sei für jedes Kind die passende Schule wählbar. Das Qualitätskonzept der Schulaufsicht soll verändert werden, was konkret heißen soll, dass die bestehenden Einrichtungen unter einem Dach zusammengefasst werden und bessere Weiterbildungsmöglichkeiten angeboten werden sollen, so Röhm. Als Vertretung für Klaus Burger MdL berichtete Minister a. D. Ulrich Müller von einer an das Bildungsministerium gerichteten Anfrage zu Voraussetzungen und Entwicklungen der Gemeinschaftsschulen in Baden-Württemberg. Die Antwort des Ministeriums, beinhalte, dass die Entwicklung der Schülerzahl an nahezu allen Gemeinschaftsschulen unter den Erwartungen geblieben sei. Die Voraussetzungen zur Einrichtung einer Oberstufe in der Gemeinschaftsschule Salem (60 Oberstufenfähige Schüler) sieht Müller als nicht gegeben. MdL Röhm bestätigte aber, dass es für jeden Antrag eine Einzelfallbetrachtung geben werde. Für Röhm war auch wichtig, dass klar darauf hingewiesen wird, dass die besondere Pädagogik der Gemeinschaftsschule mit der 10. Klasse endet und in einer Oberstufe wie an einem klassischen Gymnasium unterrichtet wird. Als „nicht ganz widerspruchsfrei“ beurteilte CDU Kreisvorsitzender Volker MayerLay die Bemühungen Salems nach finanzieller Beteiligung der Umlandgemeinden an der Gemeinschaftsschule und dem gleichzeitigen Bestreben nach Schaffung einer Oberstufe, welche weitere Schüler aus den benachbarten Gymnasien abwerben könnte. Dass eine finanzielle Beteiligung der Nachbargemeinden durchgesetzt werden kann, bezweifelt Karl-Wilhelm Röhm. Nicht zuletzt sehen auch die elf Bürgermeister der umgebenden Gemeinden die Voraussetzung für eine Beteiligung als nicht gegeben an, wie sie in einem offenen Brief an Bürgermeister Härle bereits im Frühjahr des Jahres kundgetan haben. In den regen Diskussionen im Anschluss an die Veranstaltung war immer wieder zu hören, dass nicht jedes Schulkonzept für jeden passt. Karl-Wilhelm Röhm ist sich sicher, „wir Lehrer tragen die Verantwortung, Kinder zum für sie geeigneten Abschluss zu führen. Hierbei ist der Lehrer für den Unterrichtserfolg verantwortlich, wobei dem Lehrer der Weg dahin weitestgehend frei stehen muss.“