CDU Bodenseekreis: Demonstrationen und Versammlungen, die thematisch vor dem reinen innenpolitischen Hintergrund anderer Staaten stattfinden müssen eingedämmt werden

Carola Uhl

16. Oktober 2016

Fragen zur Flüchtlingsproblematik, zur Migration und Integration standen bei der vergangenen Konferenz des CDU-Kreisvorstandes mit den CDU Ortsvorsitzenden im Vordergrund.  Dabei ging es auch um Demonstrationen, die thematisch vor reinem innenpolitischen Hintergrund von anderen Staaten stattfinden, wie beispielsweise die Demonstrationen im Juli, bei dem Veranstalter versuchten, einen ausländischen Politiker auf einer Großleinwand zuzuschalten.
Die CDU Bodenseekreis ist der Auffassung, dass solche Veranstaltungen im Rahmen der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten einzudämmen sind und bringt einen entsprechenden Antrag beim Bezirksparteitag ein.
Während die Versammlungsfreiheit aus Art. 8 des deutschen Grundgesetzes nur jedem deutschen Bürger zusteht, hat nach § 1 des Versammlungsgesetzes „jedermann“ das Recht, öffentliche Versammlungen und Aufzüge zu veranstalten und an solchen Veranstaltungen teilzunehmen, das hat der Rechtsanwalt Volker Mayer-Lay recherchiert. Selbiges ergebe sich aus Art. 11 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (ERMK). Es gebe also Bestimmungen, die auch Ausländern ein Versammlungsrecht auf deutschem Boden einräumen. Dies sei im Grundsatz auch richtig und werde von der CDU Bodenseekreis ausdrücklich begrüßt, so der Kreisvorstand und die Ortsvorsitzenden.
„Indes ist es nicht Sinn und Zweck dieser wichtigen Rechte,  dass auf deutschen Straßen mit steigender Tendenz ausländische Innenpolitik durch hier lebende Vertreter verschiedener Staaten, Religionen, Ethnien und diverser Minderheiten thematisiert wird“, so begründete Volker Mayer-Lay, stellvertretender Kreisvorsitzender der CDU Bodenseekreis den Antrag.
Die teleologische Auslegung der Versammlungsrechte ergebe keine Zweckrichtung für Kundgebungen ausländischer Staatsmänner und Staatsfrauen, genauso wenig sollten diese wichtigen Rechte eine Plattform für Aufstandsbewegungen von Minderheiten aus ausländischen Staaten bieten.
„Konflikte, die in anderen Staaten der Welt toben, können dadurch auf deutschen Straßen zu tätlichen Auseinandersetzungen rivalisierender Gruppen führen und bedingen eine erhöhte Polizeipräsenz mit den damit verbundenen Gefahren für die Beamten“, diese Gefahr sieht der Kreisvorsitzende Lothar Fritz. Darüber hinaus sei es nicht hinnehmbar, ausländischen Politikern im deutschen öffentlichen Raum abseits von offiziellen Staatsbesuchen – wie beispielsweise durch Videozuschaltung bei Versammlungen – schrankenlos eine Bühne zu gewähren, da diese dann jedem Staatschef der Welt im Grundsatz die Möglichkeit eröffnen würde, auch verfassungsfeindliche Gesinnungen zu verbreiten.

PM 16-10, cuhl