Ausgestaltung der Agrarpolitik

Admin

8. Februar 2021

November 2018

Antrag A 24

Antragsteller: AK Landwirtschaft, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz.

Betreff:

Ausgestaltung der Agrarpolitik

Der Kreisparteitag möge beschließen:

Wir fordern eine differenzierte Agrarpolitik. Die Ausgestaltung der zukünftigen Agrarpolitik muss stärker den gesellschaftlichen Erfordernissen gerecht werden. Bäuerliche Familienbetriebe prägen das Bild unserer Kulturlandschaft und sind das Rückgrat des Ländlichen Raumes. Bei der Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2020 muss diesem Umstand besonders Rechnung getragen werden. Wir bestärken unsere Abgeordneten des Europäischen Parlaments an diesem Bemühen festzuhalten. Begründung: Die gemeinsame Agrarpolitik der EU wird derzeit überarbeitet und geht in eine neue Planungsperiode. Zuständigkeiten und Gelder werden neu verteilt. Die zukünftige Agrarpolitik soll regionale Besonderheiten und Kostenachteile aufgrund struktureller Nachteile der Betriebe stärker ausgleichen. Betriebe mit schlechten Agrarstrukturellen Voraussetzungen brauchen einen Strukturkostenausgleich um im Wettbewerb bestehen zu können.

Kormoranmanagement am Bodensee

Admin

8. Februar 2021

Mai 2019

Antrag zum Kormoran-Management am Bodensee

Die CDU Baden-Württembergs setzt sich für ein Kormoran-Management am Bodensee ein. Die Bestände des Kormoran am Bodensee sind mittelfristig deutlich zu minimieren und dauerhaft auf einem kontrollierten Bestand zu halten. Die Umsetzung der Reduzierung muss mit den Naturschutzverbänden abgestimmt werden. Dabei ist möglichst auf Brutkontrolle anstatt Bejagung zu setzen.

Begründung:

Angesichts der enormen Schäden in der Fischereiwirtschaft und dem beängstigenden Zustand zahlreicher Fischpopulationen im Bodensee sind dringende Maßnahmen im Bereich Kormoranpopulation zu ergreifen. Der Kormoran ist ursprünglich nicht heimisch am Bodensee, die Populationen sind in den vergangenen Jahren förmlich explodiert. Der Kormoran frisst inzwischen mehr Fisch aus dem Bodensee, als alle Berufsfischer international am Bodensee zum Verzehr der Menschen fangen. Zudem verletzt er viele Fische, die dann erkranken und auch verenden. Die EU-Vogelschutzrichtlinie sieht in Artikel 1 ausdrücklich auch die Regulierung von Vogelpopulationen vor. Im österreichischen Teil des Bodensees wird aus den benannten Gründen bereits seit einigen Jahren der Kormoranbestand kontrolliert. Der Kormoran gehört inzwischen zum Bodensee und seiner vielfältigen Fauna. Es ist jedoch dringend geboten, eine Balance zwischen Fischbestand und Fressfeinden herzustellen. Im Lichte der schwindenden Fischbestände im Bodensee ist ein Kormoran-Management hier als Maßnahme zum Fischartenschutz anzusehen.

Bienen und Bauern nicht gegeneinander Ausspielen

Admin

8. Februar 2021

Juli 2019

Die CDU Bodenseekreis begrüßt ausdrücklich Maßnahmen zum Schutz und zur Verbesserung der geschwächten Bienenpopulationen. So sind die Ansätze zur Reduzierung der Pestizidmengen und zur ökologischen Flächenbewirtschaftung nicht beanstandbar. Es sei nach Überzeugung der CDU am See aber wichtig, nicht mit pauschalen Gesetzen zu arbeiten, die die regionalen Besonderheiten nicht beachten und welche die Landwirtschaft über Gebühr belasten würden. Kreisvorsitzender Volker Mayer-Lay sieht gerade für die Obst- und Weinbauern in der Bodenseeregion unter anderem eine Forderung des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ als immens kritisch an: „Am Bodensee befindet sich eine Großzahl von Obstplantagen, Weinreben und anderer landwirtschaftlicher Flächen, die die Kulturlandschaft am Bodensee entscheidend prägen, in Landschaftsschutzgebieten, oder dort, wo solche Gebiete zukünftig entstehen könnte.“, so Mayer-Lay. „Nach dem Volksbegehren sollen aber Pflanzenschutzmittel in
Landschaftsschutzgebieten komplett verboten werden, was das Aus für den Weinbau und Teile des Obstbaus in der Raumschaft bedeuten könnte, die Regelung beträfe nämlich auch die Biobauern“, erläutert der Kreis-Chef. Es sei daher wichtig bei allen Entscheidungen nicht übers Ziel hinaus zu schießen, denn allein in der Bodenseeregion befänden sich rund 4.000 Hektar an landwirtschaftlichen Flächen in verschiedenen Schutzgebieten. Regionales Obst mit seinem guten ökologischen Fußabdruck im Gegensatz zu Importware und die regionalen Betriebe müssten eine Zukunft haben. Der wichtige Schutz der Bienen und der Schutz unserer Landwirte vor Ort kann auch Hand in Hand funktionieren, ist sich die CDU im Kreis sicher.

Rettet die Bauern!

Admin

8. Februar 2021

August 2019

CDU Bodenseekreis erneuert Kritik am Volksbegehren „Rettet die Bienen“.

In Hagnau beim Vor-Ort-Termin mit Vertretern der CDU Landtagsfraktion und den Verbänden der Obst-, Wein- und Hopfenbauern wie auch beim Jubiläum der Tettnanger Hopfenpflanzer mit Landwirtschaftsminister Peter Hauk wurden durch die Betroffenen die gravierenden Folgen des Volksbegehrens für die Landwirtschaft im Bodenseeraum dargestellt. Die CDU Bodenseekreis erneuert daher ihre Kritik am Volksbegehren, die sie bereits Anfang Juli als erste Partei vor Ort öffentlich geäußert hatte. Nachdem nun die harte Faktenlage auf dem Tisch liege, gelte es die Bevölkerung für die massiven Schwachstellen der Initiative zu sensibilisieren.

Der Gesetzentwurf zum Volksbegehren sei möglicherweise gut gemeint, gehe aber viel zu weit und schieße über das Ziel hinaus, so die einhellige Meinung der Kreis-CDU. Landwirtschaft und Umweltschutz dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden. Der geplante Gesetzentwurf zum Volksbegehren sei insgesamt nur sehr schwach begründet. Auf landwirtschaftliche Belange und Interessen gehe dieser kaum ein. Meistens werde nur auf den Artenschutz abgestellt, oft fehle es an einer genauen Begründung, warum die geforderten Änderungen für den Artenschutz jeweils tatsächlich erforderlich seien.

Würde der Gesetzentwurf so als Gesetz beschlossen, dann müsste damit gerechnet werden, dass viele landwirtschaftliche Betriebe in ihrem Fortbestehen gefährdet würden. Dies würde in unserer Region zu einem weiteren Aussterben der landwirtschaftlichen Höfe führen. „Hier wird in unverantwortlicher Weise mit den Existenzen ganzer Familien gespielt“, so Kreisvorsitzender Volker Mayer-Lay. Der Erhalt von Artenvielfalt und Biodiversität und damit der Ruf „Rettet die Bienen“ sei berechtigt. Man müsste aber genauso auch fordern „Rettet die Bauern“, wird der Kreisvorsitzende zitiert.

Die Konsequenz eines Aus für die überregional bekannten Produkte Obst, Wein und Hopfen vom Bodensee wäre darüber hinaus ein Ausgleich durch ein Mehr an Importen aus anderen Ländern. Ob dies durch die damit verbundene Belastung der Umwelt durch den Transport zu rechtfertigen sei, dürfe mit Recht bezweifelt werden, so die Christdemokraten vom See. Gerade die Landwirtschaft vor Ort sei es auch, welche die Landschaft pflege und durch die Sonderkulturen unsere Kulturlandschaft ausmache. Die durch die Sonderkulturen geprägte Landschaft fördere gerade die Attraktivität der Bodenseelandschaft und sei auch für den Tourismus entscheidend.

Die CDU Bodenseekreis wird sich gegen das Volksbegehren in der jetzigen Form einsetzen und setzt bei grundsätzlich begrüßenswerten Themen wie vermindertem Pestizideinsatz, ökologischem Landbau oder Erhalt der Streuobstbestände auf durchdachte Lösungen im Dialog mit den betroffenen Verbänden anstatt auf stumpfe gesetzliche Vorgaben ohne Weitblick.

Auf dem Bild zu sehen:
CDU Kreisvorsitzender Volker Mayer-Lay will sich für die Landwirtschaft vor Ort einsetzen

Unterstützung für die „grünen Kreuze“

Admin

8. Februar 2021

August 2019

Auch im Bodenseekreis haben viele Landwirte auf die schwierige Situation der Bauernschaft hingewiesen, indem an Feldern und Obstanlagen weithin sichtbar grüne Kreuze aufgestellt wurden. Die CDU Bodenseekreis sieht darin einen wichtigen Schritt der Landwirtschaft, das öffentliche Augenmerk längst überfällig auf die derzeit vielfachen einseitigen Forderungen an die Politik in Land und Bund zu Lasten der Bauern zu lenken. „Die Bauern leisten nicht nur einen entscheidenden Beitrag zur Pflege der Kulturlandschaft, sie unterstützen vielmehr den Erhalt der Umwelt und fördern aktiv die Biodiversität, auf die sie selbst angewiesen sind,“ so CDU Kreisvorsitzender Volker Mayer-Lay. Gerade im Hinblick auf das völlig undurchdachte Volksbegehren „Rettet die Bienen“ müsse die Bevölkerung wissen, dass die Bauernschaft nicht im Gegensatz zur Umwelt stehe, so die Kreis-CDU. Vielmehr seien die konventionellen nicht weniger als die Bio-Landwirte zu großen Teilen Umweltpfleger. Weitere die Bauernschaft belastende Gesetzesvorhaben würden deren Existenzen gefährden und ganze Familien vor das Aus stellen. „Wir müssen uns ernsthaft fragen, ob wir weiterhin Obst, Wein und Hopfen vom Bodensee aber auch regionale Fleischprodukte oder aber ein wahres Höfe-Sterben und zukünftig eine Abhängigkeit von Importprodukten haben wollen“, warnt Mayer-Lay. Für die CDU Bodenseekreis heißt das Motto weiterhin  „Rettet die Bauern!“. Dies stehe nicht im Widerspruch zum Artenschutz und zum Tierwohl, sondern könne vielmehr Hand in Hand verwirklicht und verbessert werden, so der Kreisvorsitzende. Die Position der Christdemokraten vom See wird durch diese deutlich gegenüber der Landes- und Bundespolitik kommuniziert.

Für ein Familiensplitting

Admin

8. Februar 2021

Februar 2013

Antrag A 2

Antragsteller: Dr. Jörg Frankenreiter

Betreff: Aufnahme eines Familiensplittings ins CDU-Wahlprogramm für die Bundestagswahl

Der Kreisparteitag möge beschließen:

Die Bundes-CDU wird aufgefordert, die Forderung nach einem Familiensplitting in das Wahlprogramm für die anstehende Bundestagswahl aufzunehmen. Familiensplitting bedeutet, dass das Ehegattensplitting zugunsten eines Familiensplittings so verändert wird, dass steuerliche Vorteile erst ab Hinzukommen mindestens eines Kindes bis ins Rentenalter für alle eingetragenen Lebensgemeinschaften gelten. Begründung: Durch diese Änderung wären Schutz und Förderung der Familie gewährleistet. Die daraus resultierenden Steuermehreinnahmen könnten den Familien zugutekommen. Die genannte Regelung würde nicht nur die gleich- und verschiedengeschlechtlichen Lebensgemeinschaften „vor Kind“, sondern auch „mit Kind“ gleichstellen. Es könnten etwa auch gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften profitieren, die von Partnern mit Kindern (d.h. bei Vorhandensein von Kindern, etwa nach Scheidung oder Tod eines Elternteils) gegründet werden. (Adoptionen und Adoptionsrecht sind ausdrücklich nicht angesprochen.)

Empfehlung der Antragskommission: Annahme in geänderter Fassung

Antrag Änderung BEEG Alleinerziehende

Admin

8. Februar 2021

März 2018

Änderung des Bundeselterngeldgesetzes bezüglich des „Erwerbskorridors“ von Alleinerziehenden zum Erhalt des Partnerschaftsbonus

Antrag A

Antragsteller: AK Soziales

Der Kreisparteitag möge beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, den § 4 Abs.4 Ziffer 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) dahingehend zu ändern, dass der Erwerbskorridor für den Anspruch auf Partnerschaftsbonus zum Elterngeld für Alleinerziehende eine herabgesetzte Untergrenze von nicht über 19 Wochenstunden erhält.

Begründung:

Wer in Teilzeit arbeiten geht und gleichzeitig Elterngeld bezieht, erhöht die Bezugsdauer der staatlichen Leistung. Sprich: Aus einem Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Der Partnerschaftsbonus: Wenn beide Eltern für mindestens vier Monate pro Woche 25 bis 30 Stunden parallel arbeiten, erhält jeder Elternteil das ElterngeldPlus nochmals für vier zusätzliche Monate. Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus lassen sich miteinander kombinieren. Mittlerweile ist ca. jede fünfte Familie eine so genannte „Einelternfamilie“, d.h. eine Familie mit Kindern und alleinerziehende Elternteile, also entweder Vater oder Mutter im Haushalt. Alleinerziehende haben genau die gleichen Ansprüche auf Elterngeld wie Elternpaare auch. Das heißt sie können auch ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus in gleichem Maße nutzen. Der Partnerschaftsbonus kann jedoch kaum überhaupt in Anspruch genommen werden, weil der Erwerbskorridor von 25 bis 30 Wochenstunden zu hoch angesiedelt ist und Alleinerziehende damit praktisch von der Inanspruchnahme ausschließt. Alleinerziehende haben eine hohe Erwerbsneigung und arbeiten häufiger in Vollzeit als Mütter in Paarfamilien. Die Zahlen zum durchschnittlichen Erwerbsumfang zeigen allerdings, dass Alleinerziehende unter anderem durch unzureichende Rahmenbedingungen vielfach ausgebremst werden: Alleinerziehende sind bis zum Alter des jüngsten Kindes von 15 Jahren durchschnittlich nicht mehr als 23,6 Wochenstunden erwerbstätig. Mit Kindern unter drei Jahren sind sie im Durchschnitt 7,8 Wochenstunden erwerbstätig. Ein wesentlicher Grund dafür ist nach wie vor der Mangel an Kinderbetreuung, die auch an Randzeiten und an Wochenenden angeboten werden muss, damit sie zu den Arbeitszeiten z. B. im Schichtdienst im Einzelhandel oder Krankenhaus passt. Alleinerziehende können gerade nicht mit Hilfe des Partners ein mangelndes Angebot ausgleichen. Alleinerziehende haben eine höhere Belastung als Zweielternfamilien. Um bestehende Benachteiligungen ein Stück weit auszugleichen, sind differenzierte Lösungen auch im Sinne eines für Alleinerziehende geringeren Umfangs des Erwerbsvolumens durchaus zu rechtfertigen (so auch das BVerfG). Schließlich können sie im Vergleich zu Paarfamilien, die in der Summe für zwei mal vier Monate den Bonus erhalten, maximal lediglich vier Monate den Bonus beanspruchen. Um Alleinerziehenden damit zumindest die Teilchancen auf Erhalt des Partnerschaftsbonus zu bieten, ist eine Anpassung des „Erwerbskorridors“ notwendig.

CDU für Pilotprojekt zur Kurzzeitpflege durch Sozialstation Salem

Admin

8. Februar 2021

Mai 2018

Die CDU Bodenseekreis fordert für die Sozialstation Bodensee e. V. ein Pilotprojekt zur Kurzzeitpflege auch ohne deren Heimstatus. Es wurde bereits öffentlich berichtet, dass das Sozialministerium des Landes der Sozialstation Bodensee für deren Projekt „Tages-/Nachtpflegezentrum“ in Salem finanzielle Unterstützung zugesagt hat (nachdem zunächst eine Absage kam). Bei einem Besuch vor Ort erfuhren die CDU Abgeordneten Lothar Riebsamen (Bundestag) und Klaus Burger (Landtag) vom Vorstandsvorsitzenden Wolfgang Jauch, dass eine Anfrage beim Sozialministerium bezüglich Einrichtung eines an ambulante Strukturen angepasstes Kurzzeitpflegezentrums als Pilotprojekt bislang jedoch unbeantwortet blieb. Der grüne Sozialminister des Landes Manfred Lucha betonte bei seinem Besuch der Sozialstation im September 2017, dass laut derzeitiger Gesetzeslage Kurzzeitpflege nur in einem „Heim“ angeboten werden dürfe. Hierunter falle die Sozialstation per Definition nicht. Nachdem die neue große Koalition – nicht zuletzt auf einen Antrag von Riebsamen und Burger aus dem Jahr 2016 hin – die Förderung der Kurzzeitpflege ausdrücklich in den Koalitionsvertrag aufgenommen habe, sei es nach Meinung der CDU im Bodenseekreis jetzt auch am Landessozialministerium, solche Vorhaben auch zu ermöglichen. Die beiden Abgeordneten sowie der Kreisvorsitzende der CDU Bodenseekreis Volker Mayer-Lay und sein gesamter Vorstand regen daher mit Nachdruck an, hier einen positiven Präzedenzfall zu schaffen und in einem Pilotprojekt der Sozialstation Bodensee e.V.  zu ermöglichen, neben  der Tages- und Nachtpflege auch dringend benötigte Kurzzeitpflegeplätze anzubieten.

Unser Bild zeigt v.l.: Klaus Burger MdL, Lothar Riebsamen MdB und den Vorstandsvorsitzenden der Sozialstation Bodensee Wolfgang Jauch beim Gespräch vor Ort

Sozialstation Salem profitiert vom Innovationsprogramm Pflege

Admin

8. Februar 2021

Juli 2018

Innovationsprogramm Pflege: Rund 300.000 Euro fließen in den Bodenseekreis

Aktuell wurden die Projekte bekanntgegeben, die in diesem Jahr über das Innovationsprogramm Pflege durch das Ministerium für Soziales und Integration gefördert werden. Im Bodenseekreis profitiert davon die Sozialstation Salem mit insgesamt 300 000 Euro für die Einrichtung eines nicht an stationären Strukturen ausgelegtes Tages- und Nachtzentrums. Dies gibt der CDU-Betreuungsabgeordnete des westl. Bodenseekreis Klaus Burger MdL bekannt.

Das Innovationsprogramm Pflege fördert bereits seit dem Jahr 2013 vorbildgebende Pflege- und Versorgungsmodelle, die Leuchtturmcharakter für die baden-württembergische Pflegelandschaft haben. „Ziel ist es, vorhandene Pflegeangebote vor Ort besser zu vernetzen, Pflege-WGs aufzubauen und die Schaffung von neuen Tages-, Nacht- sowie Kurzzeitpflegeplätzen gerade auch im ländlichen Raum zu unterstützen“, erläutert Klaus Burger, der selbst Mitglied des Sozialausschusses im baden-württembergischen Landtag ist. Im Jahr 2018 ist das Innovationsprogramm Pflege mit insgesamt 3,5 Mio. Euro dotiert.

Mit ihrem Abschlussbericht habe die Enquete-Kommission „Pflege“ des Landtags dem Parlament und der Regierung einen umfassenden Katalog an Handlungsempfehlungen an die Hand gegeben. „Dieser wird nun sukzessive umgesetzt. Dabei kommt der bedarfsgerechten Gestaltung des sozialräumlichen Umfelds der pflegedürftigen Menschen und der Unterstützung ihrer pflegenden Angehörigen zentrale Bedeutung zu, sagt Burger.

72 Prozent der pflegebedürftigen Menschen im Land würden zu Hause versorgt. 60 Prozent von Ihnen ausschließlich durch Angehörige. „Diese Menschen sind der größte Pflegedienst im Land und auf wohnortnahe Unterstützungs- und Beratungsangebote zwingend angewiesen“, so der Landtagsabgeordnete.

Angesichts dessen werde das Innovationsprogramm Pflege auch im Jahr 2019 fortgeführt. Das Land beabsichtigt, 2019 rund 2,5 Millionen Euro einzusetzen, um dem Wunsch der meisten pflegebedürftigen Menschen entsprechend ambulante Pflegearrangements zu stärken und gleichzeitig pflegende Angehörige sowie vergleichbar nahestehende Pflegepersonen zu unterstützen und zu entlasten.

Bereits im mai 2018 hatten der CDU Kreisvorstand auf Initiative von Klaus Burger MdL und Lothar Riebsamen MdB für die Sozialstation Bodensee e. V. ein Pilotprojekt zur Kurzzeitpflege auch ohne deren Heimstatus gefordert, was nun erste Früchte trägt:

http://www.cdu-bodenseekreis.de/cdu-regt-pilotprojekt-zur-kurzzeitpflege-durch-die-sozialstation-in-salem-an/

CDU Bodenseekreis für allgemeine Dientspflicht

Admin

8. Februar 2021

August 2018

Entsprechender Antrag wurde bereits 2017 durch die CDA im Kreis eingebracht.

Bereits im Mai 2017 hatte die Christlich Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) im Bodenseekreis unter Federführung des hiesigen Vorsitzenden Axel Häberle eine allgemeine Dienstpflicht in die innerparteiliche Diskussion der CDU im Bodenseekreis eingebracht. Die CDU Bodenseekreis sieht in einem Pflichtsozialjahr eine Stärkung des gesellschaftlichen Bewusstseins und eine dauerhafte Stärkung des Ehrenamtes.

In den kommenden Jahren fehlen 12000 – 14000 Personen jährlich im Alten- und Pflegebereich. In den Krankenhäusern herrscht ebenfalls größte Personalnot. Der Dienst am Menschen ist eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe, die jeder erlernen kann, so die Begründung des Antrags aus dem Jahr 2017. Zudem würden alle örtlichen Hilfsorganisationen gestärkt, die in den kommenden Jahren dringend personelle Unterstützung brauchen. Ohne baldiges staatliches Eingreifen bestehe die Gefahr, viele gewachsene und bewährte Strukturen zu verlieren, so die Meinung von CDA und CDU im Kreis.

Gerade im Bodenseekreis mit der wachsenden Altersstruktur wäre eine Unterstützung beispielsweise im Diakonischen Werk, in der Stiftung Liebenau, in den städtischen Alten- und Pflegeeinrichtungen und in den Krankenhäusern von besonderer Relevanz, lautet die Einschätzung der Christdemokraten im Bodenseekreis. „Die Bodenseeregion würde von einem solchen Pflichtsozialjahr im Besonderen profitieren“, so der CDU Kreisvorsitzende Volker Mayer-Lay.

Die CDU bekennt sich klar zur gesellschaftlichen Verantwortung jedes Einzelnen. Hierzu wäre ein großer Baustein, wenn jeder junge Mensch seinen Beitrag ehrenamtlich leisten würde. Ein solcher wäre in Pflegeeinrichtungen, oder in Hilfsorganisationen zu erbringen und sollte eine rentenrechtliche Anerkennung finden, findet CDA-Vorsitzender Häberle. Ersatzweise könnte nach der Vorstellung der CDU und CDA Bodenseekreis eine Verpflichtung bei Feuerwehr, THW, DRK, Malteser Johanniter oder anderen Hilfsorganisationen angeboten werden.

Die CDU Bodenseekreis erkennt die juristischen Hürden, die einer Einführung eines Pflichtsozialjahr noch entgegenstehen. „Unter Umständen ist aber über das Instrument der derzeit nur ausgesetzten Wehrpflicht auch eine grundgesetzeskonforme Regelung möglich“, so Kreisvorsitzender Mayer-Lay in seiner juristischen Bewertung. Nur für diese sehe Artikel 12 a des Grundgesetzes nämlich eine Ausnahme vom Verbot der Zwangsarbeit vor. Denkbar wäre nach Meinung von Mayer-Lay eine Ausgestaltung in Anlehnung an das schwedische Modell.

Unser Foto zeigt den Vorsitzenden der CDA Bodenseekreis Axel Häberle bei der Einbringung des Antrags zur allgemeinen Dienstpflicht